Hallo, ich war bis zum 31.07.2011 Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Dann wurde die Wohnung verkauft. Bis zum 30.04.2011 war die Wohnung vermietet. Vom 01.05.2011 bis 31.07.2011 stand die Wohnung leer. Nun (also am 12.10.2012 und eine Korrektur wegen Fehler am 24.10.2012) bekam ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für 2011. Darin wurden 2 Personen bis zum 31.07.2011 berechnet, obwohl die -wohnung ab dem 01.05.2011 leer stand. Ich schrieb die Hausverwaltung an und bat um eine neue Abrechnung. Die Hausverwaltung weigert sich aber, da die Eigentümerversammlung am 30.10.2012 diese Abrechnung beschlossen hat. Ich als ehemaliger Eigentümer war zu dieser Versammlung natürlich nicht eingeladen und konnte somit auch dort keine Einwände vorbringen. Die Hausverwaltung fordert nun Geld von mir, obwohl ich eigentlich Geld zu bekommen hätte. Was kann ich als ehemaliger Eigentümer tun, wenn die Abrechnung (wahrscheinlich auch von dem neuen Eigentümer) beschlossen wurde? Die Hausverwaltung wirft mir vor, dass ich die Personenzahl damals nicht bekanntgegeben habe. Das stimmt nicht, denn ich habe damals der -Hausverwaltung den Auszug meiner Mieter mitgeteilt. Wer muß denn nun für die Hausgelder aufkommen. Kann ich die Hausverwaltung in Regress nehmen oder muß die WEG für den Fehler der Hausverwaltung aufkommen, da diese ja den Beschluss gefasst hat?