Jobbike - Lohnpfändung - Zuzahlung Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich würde mir gern ein Fahrrad via Jobbike zulegen.

Die Leasingrate wäre zb. 160 Euro, welche dann in mein Brutto Lohn mit eingeht.

Geldwertervorteil von 0,25% des Kaufpreises habe ich soweit verstanden.

Dieser Betrag ist quasi eine Zuwendung welcher der Gerichtsvollzieher in die Pfändung einbeziehen müsste.

Wie verhält sich das aber, wenn mein Arbeitgeber von der Leasingrate von 160 Euro, 150 Euro übernimmt und die Differenz von 10 Euro zzgl. Versicherung des Fahrrads in meine Bruttorechnung mit reinimmt?

Wird die Zuzahlung des Arbeitgebers bei der Berechnung der Lohnpfändung mit angerechnet(einbezogen oder nur der Geldwerte Vorteil?

Als Beispiel:

Fahrrad - 6.800,00 € Kaufpreis

Bezugsgröße für geldwerten Vorteil: 1.700,00 € (0,25% Regelung)

Geldwerter Vorteil: 17,00 €

Geldwerter Vorteil für Versteuerung: 17,00 €

JobRad-Barlohnumwandlung

Bruttomonatsentgelt: 2500,00 €

Nutzungsrate als Barlohnumwandlung: -192,28 

Fahrradversicherung: -20,52 €

Arbeitgeberanteil an Nutzungsrate (pro Monat) +150,00 €

Geldwerter Vorteil für Versteuerung: +17,00 €

Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialvers. :2.500,00 €

Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil: -17,00 €

Abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: XXX

Auszahlungsbetrag: 1.696,82 €

Tatsächliche Nettobelastung Arbeitnehmer: 42 Euro

Insolvenz, Recht, Dienstwagen, lohnpfändung, Pfändung, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Minijob hat falsche Lohnsteruergruppe angegeben - dadurch im Hauptjob von Lohnsteuer 1 auf 6. Wie bekomme ich das Geld wieder?

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 2 Monaten neben meinem Hauptjob (Teilzeit) einen Minijob auf 450 € Basis begonnen. Leider musste ich mit erschrecken feststellen das mein Arbeitgeber von dem Minijob mich bei meinem Hauptarbeitgeber in die Lohnklasse 6 gesteckt hat obwohl ich die Lohngruppe 1 habe. Bei meinem Minijob stehe ich jetzt aber in der Lohngruppe 1 anstatt in der Lohngruppe 6. Diesbezüglich fehlt mir die hälfte des Geldes bei meinem Hauptjob. Von meinem Minijob habe ich noch keinen Lohn bekommen. Nach Rücksprache mit der Verantwortlichen des Minijobs wurde mir gesagt bzw. unterstellt das beim Personalfragebogen etwas falsch ausgefüllt wurde obwohl ich nie etwas was die Steuer oder Lohngruppe anging reingeschrieben habe. Selbst beim Vorstellungsgespräch und in den Vorliegenden Bewerbungsunterlagen ist ersichlich das es sich um einen 450€ Job (Minijob, demzufolge steuerfrei) handelt, meinerseits liegt kein Fehler vor. Wie komme ich jetzt zu meinem Geld und wie ist das weiter vorgehen? Ich kann deswegen meine Rechnungen nicht begleichen da ich jetzt im Minus meines Kontos bin. Da arbeitet man wie blöde und hat zum Schluss nix mit nix.....

Ich bin Ratlos und bin für jede Hilfe dankbar.

Recht, Minijob, Steuerklasse, Teilzeitjob, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Teilzeitstudium und Minijob?

Mein Arbeitsverhältnis endet zum im Mai. Ich habe ALG1 Anspruch.

Im März diesen Jahres habe ich ein Fern/Teilzeitstudium angefangen.

Mein Anspruch zum Existenzminimum beträgt ca.869 Euro ( KDU+Hilfe zum Lebensunterhalt).

Mein ALG1 würde ca. 700 Euro betragen. Somit ergibt dies eine Differenz von ca. 170 Euro.

Ich weiß, dass ich das ALG1 aufstocken kann. Leider gibt es da einige Hürden ( Ablehnung des BAföG - Antrags) welcher durch ein Teilzeitstudium und meinem Alter von über 35 Jahren im Prinzip abgelehnt werden müsste.

Gemäß § 2 Abs. 5 BaföG wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt.

Da dieses Teilzeitstudium nicht grundsätzlich förderungsfähig ist (nur 9h in der Woche), wäre somit ein ALG II - Anspruch auch nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen oder fasse ich das falsch auf?

Ich habe desweiteren vor, einen " Mini-Job" ( 450 Euro bei max.14,9h in der Woche) aufzunehmen. 

Somit wäre aber mein ALG1 Anspruch erloschen, da ich ausgehend vom Teilzeitstudium ca. 9 Stunden in der Woche aufbringe und zusätzlich einer Beschäftigung von 14h nachgehe und ich folglich über die 15h in der Woche komme.. 

Falle ich in der Konstellation nur in das ALG2 und werden mir dann bei einem "Mini-Job" die möglichen Freibeträge ermöglicht oder bekäme ich durch den erloschenen ALG1 Anspruch auch kein ALG2?

Zum Bespiel: ALG2 Anspruch= 869 Euro + 450 Euro aus dem Minijob

somit Wären 170 Euro( 100€ Frei + 20% von 350€) welche zu meinen 869 Euro hinzuverdienen könnte.

Käme ich auf 1039 Euro.

Sind meine Gedankengänge und "Berechnungen" korrekt oder bin ich auf dem Holzweg?

Studium, Recht, Minijob, ALG I, ALG II, Teilzeitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
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