Ist die Bewerbung so okay? Schwanger bewerben?

6 Antworten

Du bist schwanger! Regalpflege kannst du schon mal vergessen. Das ist zu schwere Arbeit für dich. Ich selber musste das gezwungenermaßen lernen und darf dies auch wegen dem schweren heben nicht mehr ausüben. Ach und bei dem schweren Beruf und besonderer Belastung, solltest du mit offenen Karten spielen. Wenn dir was passiert macht sich dein Arbeitgeber nicht gerade eine Freude. Weiterhin riskierst du noch gesundheitliche Probleme bei dir und dem ungeborenen Kind. Ich selber weiß, was das für harte Arbeit ist und man muss sich die Ganze Zeit bücken.


vik405 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 21:25

Dann dürfte ich ja theoretisch garnichts machen. Nicht im Einzelhandel, nicht im Restaurant und nicht in meinem erlernten Beruf. Was soll ich denn sonst machen ?

herzilein35  19.08.2018, 10:25
@vik405

Bürgehilfin z.B.! Die ganze Zeit bücken, schweres heben ist ein Ko. Kriterium.

vik405 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 12:07
@herzilein35

Sowas wird bei mir im Umkreis leider nicht angeboten.

herzilein35  19.08.2018, 13:11
@vik405

Dann musst du bisschen weiter weg dich bewerben. Alles andere ist Risiko bzw zu eine große Belastung für dich und das Kind, besonders im Einzelhandel.

vik405 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 16:59
@herzilein35

Finde ich nicht unbedingt. Die Frage ist immer noch, ob die Bewerbung so in Ordnung ist.

herzilein35  18.08.2018, 15:43

Kasse ist OK. Sofern du noch in diese reinpasst aufgrund deiner Schwangerschaft und diese auch mal gelernt hast. Weiß ja nicht wie weit du schon bist!

vik405 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 21:27
@herzilein35

Meine Frage war ja auch eigentlich nur, ob diese Bewerbung so in Ordnung ist. Wenn ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollte, werde ich ihr/ihm natürlich von der Schwangerschaft erzählen.

Abgesehen mal von Deinen Chancen ....

Den Text finde ich gut.

Ich würde nicht auf die fehlende Erfahrung hinweisen. Und die Begriffe Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit haben hier auch nichts verloren - die sind nämlich selbstverständlich.


vik405 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 11:11

Vielen Dank!

Wenn du dich bewerben MUSST, dann schreib das ruhig mit rein.

WILLST du denn den Job oder ist nur Zwang?


KaeteK  19.08.2018, 17:13

Aber Du solltest Deine Schwangerschaft nicht verschweigen. Für mich ist das unehrlich.

PolluxHH  19.08.2018, 19:26
@Atahualpa2018

Legal, eine gute Frage in diesem konkreten Fall. Hier bewirbt man sich für Regalpflege, eine Tätigkeit, von der man weiß, daß man sie schon jetzt nicht mehr ausüben dürfte, dabei als befristeter Vertrag angedacht (d.h. Mutterschutz griffe, aber der Vertrag endete mit Fristablauf). Aber davon sei abgesehen (hier könnte man sogar Strafrecht andenken, denn die fehlende Befähigung zur Ausübung des Berufes in dem Zeitraum, für den man sich bewirbt, ist keinesfalls unter "zulässige Lügen" zu fassen.

Aber auch ohne dies wird es fragwürdig, ob zumindest ein Recht aufs Lügen auf eine entsprechende Frage hin bestünde (ein Recht auf Verschweigen bestünde, sofern man den vorherigen Punkt nicht berücksichtigte). Das Urteil des EUGH von 2003, auf dem die aktuelle Rechtsauffassung fußt, erklärte die Schwangerschaft als nicht im berechtigten Interesse des Arbeitgebers liegend, wobei der Umstand, daß die Schwangerschaft nur ein zeitlich begrenztes Beschäftigungsverbot bedeute, damit also die Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen werden könne, zu dieser Folge führte. Das ist hier nicht der Fall (befristetes Arbeitsverhältnis, die Einschränkungen griffen schon bei Einstellung und dauerten über den angestrebten, befristeten Vertragszeitraum an). Damit wäre in diesem konkreten Fall wieder fraglich, ob nicht ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers bestünde, er damit die Frage zulässig stellen dürfte und darauf auch wahrheitsgemäß zu antworten wäre, denn die Bedingungen für die Folgerung, daß es kein berechtigtes Interesse sei, wären hier gerade nicht erfüllt, damit die Folgerung auf diesen Fall nicht ohne weiteres auszudehnen.

PolluxHH  19.08.2018, 19:43
@Atahualpa2018

Letztlich geht es um beides.Das wohlwissentliche Verschweigen wäre arbeitsrechtlich zulässig, sofern nicht Strafrecht (hier Betrug) tangiert würde. Die von mir eingeführte Täuschung liegt nicht im Verschweigen, sondern in der Benennung einer Eignung für eine Tätigkeit, für die man über den Bewerbungszeitraum (wissentlich) als nicht geeignet angesehen werden muß. Es hätte m.E. Regalpflege erst gar nicht in die Bewerbung gedurft, da diese Tätigkeit eindeutig (über den gesamten angestrebten Anstellungszeitraum) nicht ausgeübt werden darf. Die Frage war ja nicht, ob das Verschweigen korrekt wäre, sondern ob die Bewerbung so korrekt wäre. Die ggf. Erfüllung eines Straftatbestandes aber wäre ... nicht wirklich korrekt.

Wohlwissentliches Verschweigen ist das eine, das hatte ich ja zugestanden, wie man auf eine entsprechende Nachfrage reagieren darf etwas anderes. Sollte es dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers in diesem Fall zugerechnet werden, wäre auf die Frage hin eine richtige Antwort zu leisten, was bei fehlendem berechtigten Interesse anders aussähe, dann dürfte man gefahrlos lügen, weil ein Schweigen in dem Augenblick sehr aussagekräftig wäre. Auch das wäre angesichts der Situation nicht unwichtig zu wissen und alles andere als eindeutig hinsichtlich der Rechtslage zu beurteilen. Das Recht zu Lügen ist übrigens nur eine Erweiterung des Rechts auf Verschweigen.

Atahualpa2018  19.08.2018, 19:48
@PolluxHH

Die Bewerbung finde ich eh deplatziert für den minderqualifizierten Job. Passt nicht. 4-5 Stufen weniger intellektuell wäre besser^^

vik405 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 17:07

Ich will auch, weil mir das Zuhause zu langweilig wird und eine Beschäftigung brauche. Aber ich muss auch.

Atahualpa2018  19.08.2018, 17:17
@vik405

Nun gut, aber zur Aushilfe für Regale einzuräumen verwendet man eine einen völlig andere Schreibstil. Too heavy