Hi,

ich erhalte Studentenbafög, etwas weniger als der Höchstsatz, weiterhin erhalte ich noch knapp ein Jahr lang Kindergeld. Jetzt möchte ich nebenbei einen 450 Euro Job beginnen, und habe im Bereich der Pflege einen interessanten Job gefunden, bei welchem ich allerdings zwei 24 Stunden Dienste machen müsste und somit knapp 470 Euro pro Monat verdienen würde.
Ich habe gelesen, dass Einnahmen bis 2400 Euro im Jahr aus nebenberuflichen Tätigkeiten wie die Pflege behinderter Menschen als Übungsleiterpauschale nicht als Einkommen bezüglich Kindergeld berücksichtigt würden.
Kennt sich damit jemand aus? Sind die auch steuerfrei?
Gilt dies zusätzlich zu den Steuerfreien 450 Euro? Und wie sieht es dann mit dem BaföG aus?
Vielen Dank für eure Antworten!