wenn bei der Agentur für Arbeit steht das die Weiterbildungsprämie erst für Leute die ab dem 01.08.16 eine Ausbildung/Umschulung begonnen haben auszahlt, im SGB 3 aber das so nicht steht sondern dort die Vorraussetzung ist das man vor dem 31.12.2020 begonnen haben muss. Kann sich dann das Arbeitsamt darüber hinwegsetzen und einfach sagen es gilt erst ab dem 01.08.16? Würde das Gesetz nicht ab inkaft treten gültig sein, sodass jeder der in dieser Zeit eine Umschulung macht eine Prämie zusteht? Da wie gesagt, das ab 01.08.16 nur beim der Agentur für Arbeit zu finden ist, jedoch nicht im SGB 3. Darf sich die Agentur für Arbeit/Jobcenter einfach darüber hinwegsetzten? Danke für Antworten schon mal im Vorraus
Weiterbildungsprämie vom Jobcenter?
Recht,
Jobcenter,
Weiterbildung,
Ausbildung und Studium,
Beruf und Büro
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.