Zwangsvollstreckung wegen Mietschulden

Habe eine frage hoffe ihr könnt etwas aufklären wir haben mietschulden noch nie gehabt aber durch unsere ehemalige vermieterin sind wir in einer situation gekommen na ja das ist ja jetzt nicht das thema und zwar haben vom Amtsgericht ein beschluss bekommen das wir die mietschulden zahlen sollen innerhalb zwei wochen sonst drohe zwangsvollstreckung,z.zt sind wir alg II Empfänger aus gesundheitlichen gründen und da ich mutter bin einer kleinen tochter und daher zahlungsunfähig ,genauso habe ich daraufhin dem Amtgericht den beleg zugeschickt,das man die eidesstaatliche versicherung abgegeben habe. es ging um 2500 € Dann ein monat darauf bekomme ich von Staatsanwaltschaft wegen dieser Angelegenheit das wir 60 € zahlen sollen wegen dem rechtstreit,dieses habe ich in 10 € Rate vereinbart. Heute bekomme ich dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss weiss nicht was dies soll es hiess doch erst das wir 2500 € nur zahlen müßen jetzt kommen immer vereinzelte Rechnungen. So: Es sind von den beklagten 350 € zu zahlen an der klägerin Die kostenfestsetzung ist vorläufig vollstreckbar ,für die klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 prozent des zu vollstreckbaren betrages. Die klägerin hat dem gericht erlaubt ,die zwangsvollstreckung durch den beklagten gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 prozent des zu vollstreckbaren betrages abzuwenden,wenn nicht die beklagten vor der vollstreckung sicherheit in gleicher höhe leisten.was bedeutet dies?Der umstand zahlungsunfähig zu sein ,steht einer kostenfestsetzung nicht entgegen was heisst das? Also wir sollen innerhalb zwei wochen zahlen aber können es nicht ,wird dann ein gerichtsvollzieher vorbei kommen ?Und wenn man den hartz4 bescheid dem gerichtsvollzieher vorzeigt,sowie eine kopie das man die eidesstaatliche abgegeben hat wegen dieser geschichte wird dann erstman alles ausgesetzt?

Miete, Vollstreckung
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