Guten Tag,

meine Frage zielt auf die Wohnflächenberechnung ab... es handelt sich um einen zu allen Seiten geschlossenen Raum, welcher sich auf der selben Etage befindet wie meine abgeschlossene Wohnung und über eine handelsübliche abschließbare Zimmertür nur von mir zu betreten ist. Im Mietvertrag ist dieser Raum als "Zimmer" deklariert, ein ganzjähriges Bewohnen ist aber nicht möglich, da sowohl kein Heizkörper vorhanden ist als auch eine weitere Türe, welche zum Dachboden des Hauses führt (einziger Aufgang im gesamten Haus)... wodurch natürlich ebenfalls Wärme entweichen würde. Seit meinem Einzug benutze ich den Raum als "größeren" Abstellraum... die Größe beträgt ca. 8,24 Quadratmeter.

Laut dem Schnitt der Wohnung soll der Raum eigentlich als Schlafzimmer genutzt werden, was auf Grund der Auslagerung natürlich sehr unpraktisch erscheint, da man um die Toilette zu erreichen über das Treppenhaus in die eigentliche Wohnung müsste. Die Wohnung befindet sich zwar im Dachgeschoss... praktisch ist es aber dennoch nicht.

Wird ein solcher Raum zu 100% zur Wohnfläche gerechnet oder nur zu 50%?

Da ich auf Grund einer Wohnflächenabweichung von 19% sowieso einen Mangel anzeigen muss, die Frage, ob sich dieser Wert eventuell sogar noch weiter erhöhen würde.

Vielen Dank für eure Beiträge :)