Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Kündigungsfristeb. Verträglich sind für beide Seiten 3 Monate zum Quartalsende vereinbart. Ich habe im Netz mal gelesen, daß die Kündigungsfrist nicht zum Nachteil für den AN sein darf. In meinem Fall ist es jetzt so, da die neue Stelle so schnell wie möglich besetzt werden soll. Habe ich da juristisch eine Chance, falls der AG sich querstellt. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.