Wenn ich am 15. 02.17 angefangen habe in meinem Unternehmen zu arbeiten, die Probezeit 6 Monate beträgt, somit am 15.08.17 endet, auf einen Feiertag fällt, kann ich dann so fristgerecht kündigen dass ich bereits aus der Probezeit raus bin und sechs Wochen vor Quartalsende gehe? (Vertraglich ist es festgelegt, dass man nach bestehen der Probezeit sechs Wochen vor Quartalsende kündigen muss) Also Ende Sept.? Gibt es da eine bestimmte Uhrzeit nach der ich die Kündigung einreichen könnte, ohne nur noch diese zwei Wochen in dem Unternehmen zu haben, sondern die vollen sechs, wie nach der bestandenen Probezeit? Und wie verhält sich das ganze vom Datum her, da der 15. ja ein Feiertag ist?! Danke.