Hallo,

lt. BUrlG wird "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Ich bin seit insgesamt 7,5 Jahren bei meinem Arbeitgeber, war aber bis 17. April 2017 in Elternzeit. Seit 18. April arbeite ich nun wieder und habe jetzt aber zum 31.08.17 gekündigt. Steht mir nun trotzdem der komplette Jahresurlaub bei meinem alten Arbeitgeber zu? Oder fängt die Berechnung der sechs Monate wieder neu mit der Aufnahme der Tätigkeit nach der Elternzeit an?

Außerdem hat mir mein Arbeitgeber für den angefangenen Monat April bislang einen Tag Urlaub gewährt. Nachdem ich nun aber gekündigt habe, will er mir diesen Tag wieder streichen, da ich ihn ja nicht voll gearbeitet habe. Darf er das?

Danke für die Antworten!!!