Hallo, ich habe aus einer Arbeitslosigkeit heraus einen Arbeitsvertrag zu, 1.09. unterschrieben. 2 wochen Kündigungsfrist während der Probezeit. Jetzt hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Mein zukünftiger Chef hat mich sofort angerufen, dass es keinen Sinn macht wenn ich die Stelle antrete. Er weiß aber auch nicht, wie es formaljuristisch weitergeht und wie und wann ich eine Kündigung erhalte. Er wollte es mir nur schon mal mitteilen damit ich ggf. meine damals laufenden anderen Beerbungsverfahren wieder aufnehmen kann. Mein Plan ist, die Stelle anzutreten falls ich icht vorher eine andere feste Zusage habe. Wenn ich ich die noch ausstehende Änderungsmitteilung der Arbeitsaufnahme an das Arbeitsamt schicke, stellen sie das Arbeitslosengeld ein. Normalerweise wird bei Insolvenzen die Gehälter vom Arbeitsamt übernommen. Weiß jemand, ob das für meine Situation der Fall ist? 2. Frage : Ab welchem Zeitpunkt darf der Arbeitgeber kündigen? Sofort oder erst nach antritt der Stelle?