Kinderzuschlag Bewilligungsbescheid ohne Berechnung?

Hallo =)

Wir haben heute Post von der Familienkasse bekommen. Nach sage und schreibe drei Monaten kam der Bewilligungsbescheid aber komplett ohne Berechnung. Und wie es der Zufall so will bekommen wir plötzlich nur noch 250 Euro für zwei Kinder, in dem Zeitraum vor diesem Antrag haben wir für drei Kinder 690 Euro bekommen. An dem Einkommen von uns hat sich nichts geändert, außer dass unsere größte Tochter mittlerweile volljährig und ausgelernt ist. Mir ist klar das wir somit nur noch Anspruch für die beiden kleinen haben, aber kann es denn wirklich sein das so viel Geld abgezogen wird? Der Bescheid kam wie oben beschrieben komplett ohne Berechnung. Nicht mal ein Hinweis auf irgendeine Berechnungsgrundlage oder so etwas. Wir gehen beide arbeiten und mussten aufgrund einer Umschulung Kinderzuschlag beantragen. Wir durften nach sechs Monaten auch keinen Kurzantrag stellen, sondern mussten komplett nochmal neu beantragen. Ja ein Kind fällt raus, aber ich musste die Unterlagen für den Zeitraum abgeben wo unsere Tochter noch in der Ausbildung war und noch Kindergeld bekommen hat.

Ich bin ziemlich verwirrt und weiß nicht wirklich was ich jetzt machen soll. Klar Wiederspruch einlegen. Aber kann man ohne Berechnung Wiederspruch einlegen? Auch wurde uns bei einem Telefonat vor einigen Tagen mitgeteilt das Wohngeld (was wir momentan nicht mehr bekommen) mit angerechnet wurde. Aber zur Berechnung konnte/wollte die Dame nichts sagen. Könne sie nicht einsehen, hat sie nicht bearbeitet. Ist das so richtig? Vielleicht kennt sich ja jemand aus und mag mir einen Rat geben was ich jetzt machen soll? Selbst Widerspruch einlegen oder lieber mal einen Anwalt fragen? Versteht mich nicht falsch, ich bin momentan froh über jeden Cent und zum Glück ist unser Einkommen in absehbarer Zeit wieder ausreichend um keine Beihilfen mehr beantragen zu müssen. Aber bis dahin sind wir leider auf jeden Cent angewiesen. Wer bis jetzt dran geblieben ist, danke fürs Lesen! Vielleicht hat ja jemand schon ähnliches erlebt und weiß ob das so richtig ist. Ich bin über jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße Annie

Finanzen, Kindergeld, kinderzuschlag
Meinung des Tages: Die Ampelkoalition hat sich geeinigt – wie steht ihr zur geplanten Kindergrundsicherung?

Der Streit um die Finanzierung der Kindergrundsicherung hat lange angedauert. Doch nun ist es zu einer Einigung gekommen.

Ein Überblick über das Vorhaben

Die Ampelkoalition wollte etwas gegen Kinderarmut unternehmen, denn knapp jedes vierte Kind ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Derzeit gibt es Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe – für viele, die das Geld dringend nötig haben, ein unübersichtlicher Berg an Bürokratie. Die Kindergrundsicherung soll deshalb ab 2025 etwaige bestehende Leistungen zusammenfassen und somit garantieren, dass auch diejenigen, die aufgrund von Unkenntnis oder Bürokratie die Gelder nicht beantragt haben, diese nun leichter bekommen können.

Dabei gibt es zwei Bestandteile: Einen Garantiebetrag, welcher gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Er soll statt des Kindergelds ausgezahlt werden. Der andere Teil ist ein Zusatzbetrag, der sowohl vom Alter des Kindes als auch dem Einkommen der Eltern abhängig ist.

Kosten und Prognosen

Vorgesehen sind 2,4 Milliarden Euro für die Zusammenführung der Leistungen und damit einhergehende Verwaltungskosten.

Laut Finanzminister Christian Linder soll es keine generelle Leistungserhöhung geben, unter anderem, weil er Anreize für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit setzen möchte.

Beim Zusatzbetrag allerdings könnten die Regelbedarfe höher ausfallen – eben abhängig vom Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern.

Offene Fragen und Kritikpunkte

Silvia Breher (CDU) betrachtet die vorgelegten Eckpunkte skeptisch – aus ihnen geht für sie nicht hervor, wie die Kinderarmut tatsächlich bekämpft werden könnte. Außerdem sieht sie bei der Umsetzung die Gefahr einer zu großen Bürokratie. Auch Dietmar Bartsch (Die Linke) bezweifelt, dass mit 2,4 Milliarden Euro die Kinderarmut relevant bekämpft werden könnte. Eine ähnliche Meinung teilt der Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk.

Allgemein gibt es zudem noch viele offene Fragen zu den konkreten Abläufen bei den Anträgen. Im nächsten Schritt werden zuerst Verbände und Länder beteiligt, bevor die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf im September vorlegen will.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der geplanten Kindergrundsicherung? Wo seht ihr Möglichkeiten, wo Risiken? Seid ihr für oder gegen eine Einführung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-130.html

https://www.deutschlandfunk.de/kritik-am-ampel-kompromiss-100.html

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Jobcenter oder Wohngeldstelle?

Guten Abend,

Ich habe eine sehr dringende Frage.

Mein Partner geht seid diesem Jahr Juli wieder arbeiten was vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht ging.

Seitdem haben wir mehr finanzielle Probleme als vorher. Wir warten seid Juli auf einer Nachzahlung seitens des Arbeitsamtes da wir angeblich Aufstocken müssen.

Eigentlich verdient mein Mann nicht schlecht und wir haben von vorne herein einen Wohngeldantrag gestellt und Kinderzuschlag beantragt da wir zwei kleine Kinder haben. Nun wurde uns aber von unserem Sachbearbeiter welche nicht fähig ist unsere Anliegen zu bearbeiten mitgeteilt, das ER mit der Wohngeldstelle geredet habe und wir besser bestückt wären mit einer Aufstockleistung.

In keinster Weise haben wir den Wohngeldantrag abgelehnt oder sonstiges es lief alles intern hinter unserem Rücken. Für den Monat Juli hätten wir einen tatsächlichen Anspruch gehabt auf einer Aufstockleistung. Ab dem Monat August wären wir wohngeldberechtigt gewesen. Was aber nicht so wäre laut Jobcenter.

Nun bekommen wir zu einem netto Lohn von Grade einmal 1300€ nur 310€ Aufstockleistung seitens des Jobcenters.

Und das für 4 Personen ?!

Laut meinen Berechnungen hätten wir den höchsten anspruch gehabt auf Kindergeldzuschlag und wären inklusive Wohngeld welcher eventuell niedriger wäre als die Aufstockleistung dennoch besser dran.

Wie müssen wir nun vorgehen denn wir möchten keine Leistungen vom Jobcenter sondern unser Wohngeld inklusive Kinderzuschlag welches aber der Sachbearbeiter vom Jobcenter "geklärt " hat.

Muss man nun Widerspruch einlegen und einen neuen Antrag stellen beim Wohngeldamt ? Wir haben Angst dass uns das nun verwehrt wird wir verstehen dieses ganze hin und her selber nicht mehr und wollen eigentlich nur aus dieser Situation heraus und wissen wie viel uns genauso wo nun zusteht.

Lieben Dank im vorraus :)

Recht, Jobcenter, kinderzuschlag, wohngeldstelle
Kinderzuschlag abgelehnt wegen 9 Euro?

Wir beziehen seit 6 Monaten Kinderzuschlag und Wohngeld zu meinem Einkommen. Ich hab jetzt im Dezember zu meinem Einkommen eine Einmalzahlung bekommen, meine Firma nennt es Anwesenheitsprämie wenn man nicht krank ist das Jahr über oder gut gearbeitet hat bekommt man das, also nicht direkt Weihnachtsgeld aber eine art Alternative.

Natürlich musste ich das der Familenkasse melden die das natürlich gleich umgelegt haben auf Dezember und die folgemonate bis Mai. Ich musste ab Januar einen neuen Antrag stellen und da wollen die natürlich wieder ne Verdienstbescheinigung vom AG nicht das ihnen ein Euro auskommt oder ich was unterschlagen würde. Also Dezember war der letzte Monat der bewilligt war.

Jetzt bekomm ich einen Brief da ich ja einen Folgeantrag abgegeben habe, das die Leistungen Komplett eingestellt werden bis Mai und ich Dezember zurückzahlen muss da wir mit meinem Einkommen und dem umgelegten Betrag von meiner Einmalzahlung über dem Höchstsatz sind, und das wegen ganze beschissene 9 EURO!

Also auf deutsch wir müssen jetzt laut Rechner auf 190€ verzichten weil wir 9 Euro über dem Höchstsatz sind. Kann ich da irgendwie Widerspruch einlegen und neu berechnen lassen oder mir die Berechnung genau aufgelistet zuschicken lassen nicht das die sich da was schön gerechnet haben das es ganz knapp zu ihren gunsten ausgeht?!

Und jetzt mal was anderes, was würde jetzt rein Theoretisch passieren wenn ich von meinem Arbeitgeber ein paar euro weniger verdienen würde so das ich kanpp wieder unter den Höchstsatz rutsche... Könnte ich da probleme bekommen? Würden die sich da querstellen? Könnte mir dann da Betrug oder Leistungserschleichung vorgeworfen werden?

Viele Grüsse und gutes Jahr noch!

Familienkasse, kinderzuschlag, ablehnen, 9-Euro-Ticket
Wohngeldkürzung, wieso wird das Wohngeld gekürzt wenn das Kind (Student) arbeitet und sowieso nicht in der Berechnung berücksichtigt wird?

Hallo ihr Lieben, ich brauche euren Rat, weil ich das halbe Internet durchsucht habe und meinen Fall nicht finden kann. Wir sind ein 6 Personen Haushalt, 4 Kinder Also mein Vater arbeitet und verdient etwa 1500 Netto als Sozialbetreuer in einem Asylheim. Meine Mama ist Hausfrau. Wir wohnen alle noch zuhause. Ich selbst (21) bin Studentin und bekomme ein Stipendium in Höhe von ca 900 Euro. Mein Bruder (19) studiert ebenfalls und bekommt Bafög (etwa 420 €) Die anderen Kids sind 11 und 17 und Schüler

Meine Eltern beziehen Wohngeld und das Problem was ich habe ist Folgendes:

Mein Bruder und ich werden als nicht Wohngeld berechtigt eingestuft (logisch) und bekommen demnach auch nichts. Trotzdem wird unser Einkommen mitberechnet, obwohl wir wie gesagt, eh nichts vom Wohngeld haben.

Jetzt verlangt das Wohngeldamt ständig irgendwelche Kontoauszüge von mir, mein Stipendiennachweis und das Bafög Formular meines Bruders und auch seine Kontoauszüge.

Mein Bruder hat angefangen, nebenbei noch zu arbeiten um sein Studentenbudget etwas aufzustocken.

Die Fragen die ich habe sind:

warum wird unser Einkommen (von meinem Bruder und mir) mitberechnet, wenn wir doch eh kein Wohngeld bekommen?

Und warum wird das Wohngeld meiner Eltern um mehrere hundert Euro gekürzt, nur weil ich ein Stipendium bekomme? Ich meine wo ist der Sinn, ein Stipendium zu bekommen und damit unabhängig zu sein und dann wird den Eltern das Geld gekürzt, sodass ich dafür aufkommen muss und am Ende wieder weniger Geld habe?

Und haben sie überhaupt das Recht meine Kontoauszüge einzusehen, wenn ich doch nichts mit ihnen zu tun habe? (Weder Anträge ausgefüllt noch irgendwelche Gelder bekommen?)

Ich bin echt total ratlos, weil das wirklich ungerecht ist. Wenn mein Bruder zusätzlich arbeitet wird das Wohngeld auch gekürzt. Dann wäre es ja besser nicht zu arbeiten, oder?

Wie ist denn die Rechtslage und kann ich irgendwas dagegen tun, außer auszuziehen?

kinderzuschlag, Sozialleistungen, Stipendium, Student, Wohngeld
Aufhebungsbescheid Alg2 und Kinderzuschlag

Hallo,

um die ganze Sachlage von Anfang an zu erklären, würde ich Stunden hier sitzen. Deswegen kürze ich die Sache ein wenig ab.

Im Mai bekamen wir vom Jobcenter die Aufforderung Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Dies taten wir auch. Mitte Oktober waren dann, nach einigem hin und her, alle Leistungen bewilligt, und wir bekamen ab November 2013 vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid für die kompletten Leistungen. Allerdings vielen mir viele Fehler in der Berechnung der Familienkasse auf, und beim Nachrechnen stellte ich fest das wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag ca. 150 Euro weniger im Monat haben, sprich Hilfebedüftigkeit würde nicht vermieden werden. Daraufhin klegte ich Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse ein. Heute kam der Widerspruchsbescheid der Familienkasse, mit dem Ergebnis das der Kinderzuschlagbescheid aufgehoben wird, und Kinderzuschlag wird abgelehnt, weil Hilfebedürftigkeit nicht vermieden wird. Den Bescheid habe ich eben sofort an meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter per Mail geschickt. Meine Frage ist nun, ob ich einen komplett neuen Antrag auf ALG2 stellen muss? Ich meine das Jobcenter hat alle aktuellen Unterlagen vorliegen. Ausserdem fehlen uns immer noch die 560 Euro vom Kinderzuschlag für November, das die Zahlung aufgrund des Widerspruchs, erst einmal nicht geleistet wurde. Klar ist das nun das Jobcenter zahlen muss, aber wenn ich wirklich einen komplett neuen Antrag stellen muss, zieht sich das ja alles noch mehr in die Länge. Wir sind ja erst ca. 3 Wochen vom Jobcenter weg, und verändert hat sich bei uns auch nichts.

Lg

ALG II, kinderzuschlag
Ablehnung Kinderzuschlag wegen zu niedrigem Einkommen, Jobcenter errechnet ebenfalls keinen Anspruch

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend Hilfe! Ich habe Mitte Januar den Kinderzuschlag beantragt und eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, dass das zu berücksichtigende Einkommen zu niedrig sei und ich mich aus diesem Grund beim Jobcenter wegen ALGII vorstellen soll. Dies habe ich auch getan und dort in meinem Beratungsgespräch promt die Antwort erhalten, dass uns kein ALG II zustehen würde und ich in Widerspruch bei der Familienkasse gehen soll. Die aber sagen, dass uns allerdings doch etwas zusteht, somit widersprechen sich die beiden Ämter. Wem nun glauben??? Was tun??? Hier mal unser Einkommen und andere Angaben: 3 Personenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft: Eltern + 4 monate altes Kind) Eigenes Einkommen Elterngeld: 750 Euro (davon 300 Euro Freibetrag) Kindergeld: 184 Einkommen vom Partner: 1850 Brutto --> 1350 netto Hohe Werbungskosten wegen 70 km Fahrtweg zur Arbeitsstätte. Kind und ich: 120 Euro private Versicherung Partner: gesetzlich über Arbeitgeber versichert Mietkosten: 740 Euro warm

Die Familienkasse kommt auf einen Bedarf von 1470,01 und ein Gesamtbedarf 1236,83 Die Agentur für Arbeit errechnete aber (nur mündlich): 345+345+224 (Kind) +120 (Vers) + 740 Miete - 450 Elterngeld - 1020 Lohn - 184 KG = 120 Euro und dem Kommentar wir müssten somit den Kinderzuschlag erhalten. Wer hat recht? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus

ALG II, kinderzuschlag
Kinderzuschlag und Wohngeld mit einem Pflegekind

Hallo. Wir haben drei Kinder. Meine Frau sitzt mit unseren jüngsten 2 Jährigen Kind zuhause

Ich verdiene 1500 € brutto und wir bekommen 370 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. Wir möchten ein Pflegekind in Dauerpflege aufnehmen. Wir fragen uns nun, wie sich die Aufnahme des Kindes und somit die Zahlung von Pflegegeld in Höhe von ca. 680 € und Kindergeld in Höhe von 215 € auf das Wohngeld und den Kinderzuschlag auswirkt.

Wohngeld: Nach unseren Informationen wird das Pflegekind als zusätzliches Familienmitglied berücksichtigt und das Pflegegeld des Kindes zur Hälfte als Einkommen der Familie angerechnet. Ob das Kindergeld des Pflegekindes irgendwie berücksichtigt wird oder nicht ist uns unbekannt.

Kinderzuschlag: Wir wissen, das Pfelekinder kein Anspruch auf das Kinderzuschlag haben. Jedoch würden wir gern wissen, ob es durch die Zahlung von Pflegegeld und Kindergeld des Pflegekindes zu einer Reduzierung des Kinderzuschlags für unsere leibliche Kinder kommt und wenn ja, in welcher Art und Weise bzw. Umfang. Erhöht es möglicherweise unser anrechenbares Einkommen und führt zum Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze und somit zum Entfallen des Kinderzuschlags? Oder wird bei der Berechnung so getan als ob das Pflegekind und somit die Zahlung des Pflegegeldes nicht existieren?

Wir haben versucht bei den jeweiligen Ämtern nachzufragen. Dort wurde uns gesagt, wir sollen zuerst das Kind aufnehmen und alle Unterlagen einreichen. Danach erfahren wir, ob wir noch genug Geld zur Verfügung haben werden oder nicht. Die Entscheidung für ein Pflegekind haben wir uns reiflich überlegt.

Wir möchte bitte wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Aufnahme auf die beiden Leistungen nun hat. Wenn jemand passende Paragraphen oder Gerichtsurteile kennt, dann würden wir uns sehr freuen. Danke für Eure Mühe im Voraus. Familie G.

Kindergeld, kinderzuschlag, pflegekind, Wohngeld
Kinderzuschlag - Ablehnung Wie geht es weiter? Bitte um Hilfe!

Hallo, Mitte September habe ich einen Antrag auf KiZ gestellt. Nun bekam ich 2 Bescheide in einem Brief zugesandt. Bewilligungsbescheid für die Monate Sept/Okt 2012 sowie ein Ablehnungsbescheid ab November 2012. Mir ist klar,dass Weihnachtsgeld eingerechnet wurde, aber auf wieviel Monate wurde das Weihnachtsgeld aufgeteilt? Wann kann ich wieder einen Neuantrag stellen?. Leider gibt es kein Berechnungsbogen dabei. ich hab gerechnet alle Varianten, aber ich kam nicht auf das durchschnittliches Bruttoeinkommen. Und die Berechnung ist für mich auch nicht überschaubar

Ablehnung Begründung: Ihr Gesamtbedarf ist gedeckt Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen beträgt 2456,16 Euro, die geltende Mindeseinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro wurde erreicht.

Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft(nach Abzug von Kindergeld und evtl. zu berücksichtigendem Einkommen und/oder Vermögen der Kinder 1570,00 Euro

zu berücksichtigendes Einommen und/oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II (durchschnittlich) 1556,91 Euro

Anspruch auf Kinderzuschlag besteht nur, wenn damit die Hilfebedürftigkeit nach SGBII vermieden wird. dies setzt voraus, dass das (durchschnittliches) Einkommen der Berdarfsgemeinschaft geringer ist als der verbleibende Gesamtbedarf.

Wie soll ich das jetzt verstehen?? Das zu berücksichtigendes Einkommen von 1556,91Euro ist doch geringer als der verbleibende Gesamtbedarf (1570,00 Euro) und müsste eigentlich der KiZ bewilligt werden, oder verstehe ich es falsch?

Zweitens: mein Mann bekommt in den Monaten Dez/Jan/Febr Mehraufwand-Wintergeld, die Familienkasse hat mich schriftlich informiert, dass der Mehraufwand-Wintergeld zum Einkommen hinzuzurechnen ist, von daher schickte ich die Gehaltsnachweise wo das Wintergeld gezahlt wurde. Jetzt habe ich erfahren, dass es eine zweckbestimmte Einnahme ist, und darf nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

ich vermute, sie haben auch das Wintergeld hinzugerechnet. Wer kennt sich damit aus? und was sagt ihr zu dieser Berechnung? Ich blicke jetzt einfach nicht mehr durch. Wenn ich wieder ab Dezember einen Neuantrag stelle, wird eine Verdienstbescheinigung (Einkommen der letzten drei Monate) benötigt, da ist wieder Weihnachtgeld drauf und somit kommt bestimmt wieder zu Ablehnung. Leider gibt es fast kaum Infos und die famka lehnt einfach ab, ohne zu sagen wie das Weihnachtgeld eingerechnet wurde und ab wann ich den Antrag wieder stellen kann :)

Ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann

Liebe Grüße

ablehnung, Berechnung, kinderzuschlag
Kinderzuschlag abgelehnt: Warum?

Hallo,

weiß jemand bei folgendem Brief von der Familienkasse weiter? (Zahlen gerundet)

/¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯\/¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯\/¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯\

Ihrem Antrag auf Kinderzuschlag vom XX.XX.20XX kann nicht entsprochen werden.

Begründung: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden.

Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen 1268 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro wird damit erreicht.

Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge:

Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (nach Abzug von Kindergeld und evtl. zu berücksichtigendem Einkommen und/oder Vermögen des Kindes/der Kinder): 309 Euro

Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II (durchschnittlich) 814 Euro

Errechneter Kinderzuschlag 280 Euro

Selbst mit einem Wohngeldanspruch kann der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt werden. Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann somit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht deshalb ab XXXX 2012 nicht.

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Das Komische: Wohngeld bekommt die Familie über 240 Euro. Plus den errechneten Kinderzuschlag (280 Euro) würde das doch die 309 Euro verbleibenden Gesamtbedarf weit überschreiten. Wo liegt der Fehler???

ablehnung, Familienkasse, kinderzuschlag
Kinderzuschlag abgelehnt - wer zahlt jetzt rückwirkend...

Hallo! Wir, eine 6-köpfige Familie, haben bis Ende letzten Jahres neben dem Arbeitseinkommen meines Mannes Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Da der Kinderzuschlag zum Ende des Jahres auslief haben wir Anfang Dezember einen neuen Antrag gestellt. Jetzt wurde mein Mann zum Ende des Jahres arbeitslos, so dass wir nunmehr seid Januar 2011 Arbeitslosengeld I beziehen. Wohngeld wurde auch neu beantragt und auch nunmehr (auch rückwirkend für Januar und Februar) bewilligt. Jedoch kam nun im Februar ein Ablehnungsbescheid der Familienkasse bezügl. des Kinderzuschlages mit der Begründung, dass die Mindesteinkommensgrenze nunmehr nicht erreicht wird. Normalerweise würde die Einkommensgrenze (ALG1) zwar über dem Mindesteinkommen von 900 € liegen, jedoch geht davon auch Unterhalt für die uneheliche Tochter meines Mannes ab, wonach nur noch ein Brutto-Einkommen von 753 € zur Verfügung steht. Hatten aufgrund der Ablehnung jetzt fristgerecht Widerspruch über unsere Anwältin eingelegt, welcher nun zurückgewiesen wird. Wir sollen nunmehr prüfen lassen, ob evtl. ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II gewährt werden können. Aber was ist mit den Monaten Januar und Februar in denen wir nun weder Kinderzuschlag noch andere Leistungen bezogen haben... Wir haben uns in den Monaten mit Geld von Freunden über Wasser gehalten, was wir natürlich auch zurückgeben müssen. Vielen Dank!

ALG II, kinderzuschlag, Nachzahlung
18/Schülerin/Probleme Zuhause/Eigene Wohnung

Hallo erstmal; Ich bin ab dem 22. 18, habe Probleme zuhause, wohne allein mit meinem Vater, mit dem ich mich ständig in die Haare kriege, so sehr, dass ich mittlerweile eigentlich ein Psychisches Wrack bin. Und er auch. Nun möchte er und ich auch, dass ich ausziehe - Am besten in eine eigene Wohnung, da ich einfach kein WG-Mensch bin. Dort wird gepöbelt, geklaut, sich nicht an Regeln gehalten, Süßigkeiten weggefressen, die man sich von seinem Geld gekauft hat, der Haushaltsplan wird nicht eingehalten, usw.( Ich war schon mal in einem Heim für ,,schwer erziehbare Kinder'', weil wir solche Probleme hatten. Aber da kann er mich nun nicht mehr hinschicken, da ich volljährig bin. ) Ich war schon beim Jugendamt, die haben mich jetzt losgeschickt zum Arbeitsamt, weil ich mir einen Antrag für eine eigene Wohnung holen soll. Wenn der bearbeitet ist, melden die sich wiederum beim Jugendamt. usw. usw.

  • Meine Frage ist jetzt: Kann ich den Antrag nicht im Internet finden? Habe schon geguckt, weiß aber nicht, welchen ich brauche... Arbeitslosengeld (2)? Kinderzuschlag? Oder welchen? Ich habe keine Ahnung...
  • Außerdem: Kann ich nicht einfach alles über das Internet (Mail) beantragen? Das ginge glaube ich schneller...

Danke schonmal im Vorraus ;-)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, ARGE, eigene Wohnung, Kindergeld, kinderzuschlag

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