Mietzuschuss und Kinderzuschlag?

1 Antwort

Da musst Du dir keinen Kopf machen, weder Wohngeld wird beim Kinderzuschlag, noch umgekehrt als Einkommen angerechnet.

Es kann nur helfen, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu erfüllen, so wie z.B. Kindergeld beim Wohngeld, um das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.


Marghy89  09.11.2024, 14:03

Hallo, ich würde das gerne auch wissen.

Mir würde nämlich von Bekannte gesagt das die beide verlangen. Bei Kinderzuschlag das Wohngeld bescheid und umgekehrt genau so.

Falls jemand bescheid weiß würde ich über eine Antwort freuen. Lg

isomatte  09.11.2024, 14:57
@Marghy89

Nein, ist nicht zwingend erforderlich !

Nur wenn es am notwendigen zuschussfähigem Einkommen scheitern könnte, kann ein Antrag auf Wohngeld oder umgekehrt auf Kinderzuschlag gefordert werden.

Es wird zwar nicht gegenseitig auf evtl.zustehende Leistungen angerechnet, kann aber eben helfen das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Wenn man beim Wohngeld das zuschussfähige Mindesteinkommen auch ohne Kinderzuschlag erreicht, wird es auch nicht gefordert es zu beantragen.

Würde dann ja keinen Sinn ergeben, weil es den möglichen Anspruch auf Wohngeld weder verringern noch erhöhen würde.

Das gilt im Umkehrschluss auch für den Kinderzuschlag.

Da muss man erst einmal als alleinerziehend min. 600 Euro und als Paar min. 900 Euro Brutto haben, damit überhaupt die Möglichkeit auf Kinderzuschlag bestehen könnte.

Man benötigt soviel eigenes anrechenbares Einkommen, dass man seinen Bedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter damit decken könnte.

Dafür könnte dann das Wohngeld hilfreich sein, auch wenn es nicht mindernd auf den Kinderzuschlag angerechnet würde.

Wenn man den Gesamtbedarf nach dem SGB - ll auch ohne Wohngeld erreichen würde, dann macht es wie beim Wohngeld keinen Sinn die Beantragung zu fordern.

isomatte  09.11.2024, 15:04
@isomatte

Zum eigenen anrechenbaren Einkommen käme dann natürlich der mögliche Anspruch auf Kinderzuschlag dazu, also pro Kind derzeit max. 292 Euro.

Wenn man den Gesamtbedarf dann mit dem anrechenbaren Einkommen und Kinderzuschlag decken könnte, ist auch kein Antrag auf Wohngeld erforderlich.

JackHerer85 
Beitragsersteller
 12.04.2024, 13:12

Hallo und danke für die Antwort.

Aber am besten informiere ich die entsprechenden Behörden trotzdem darüber oder?

isomatte  12.04.2024, 13:35
@JackHerer85

Musst Du nicht, wenn alles bewilligt wurde, dann ist alles im grünen Bereich.

Wenn sie für die Bewilligung einen entsprechenden Nachweis von Wohngeld oder Kinderzuschlag benötigt hätten, dann hätte man deine Anträge nicht bewilligt und erst entsprechende Nachweise von dir gefordert.

Wie schon erklärt, hat Wohngeld und Kinderzuschlag bei beiden Leistungen keinen Einfluss auf die Höhe eines möglichen Anspruchs, da es kein anrechenbares Einkommen ist.

Wenn es dir danach ist und Du dich dann besser fühlst, kannst Du das natürlich machen, musst Du aber nicht.

Bitteschön