Mietzuschuss und Kinderzuschlag?

1 Antwort

Da musst Du dir keinen Kopf machen, weder Wohngeld wird beim Kinderzuschlag, noch umgekehrt als Einkommen angerechnet.

Es kann nur helfen, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu erfüllen, so wie z.B. Kindergeld beim Wohngeld, um das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.


JackHerer85 
Beitragsersteller
 12.04.2024, 13:12

Hallo und danke für die Antwort.

Aber am besten informiere ich die entsprechenden Behörden trotzdem darüber oder?

isomatte  12.04.2024, 13:35
@JackHerer85

Musst Du nicht, wenn alles bewilligt wurde, dann ist alles im grünen Bereich.

Wenn sie für die Bewilligung einen entsprechenden Nachweis von Wohngeld oder Kinderzuschlag benötigt hätten, dann hätte man deine Anträge nicht bewilligt und erst entsprechende Nachweise von dir gefordert.

Wie schon erklärt, hat Wohngeld und Kinderzuschlag bei beiden Leistungen keinen Einfluss auf die Höhe eines möglichen Anspruchs, da es kein anrechenbares Einkommen ist.

Wenn es dir danach ist und Du dich dann besser fühlst, kannst Du das natürlich machen, musst Du aber nicht.

Bitteschön