Aufstiegsbafög und Kinderzuschlag?

1 Antwort

Wenn Du das auf Kredit alles zurück zahlen musst, wird es nicht als Einkommen angerechnet.

Kinderzuschlag ist beim Wohngeld kein anrechenbares Einkommen, so wie umgekehrt Wohngeld auch kein anrechenbares Einkommen beim Kinderzuschlag ist.


VerenaG82 
Beitragsersteller
 28.01.2024, 19:38

Kindergeld und Wohngeld laufen ja beide schon länger. Das „Bafög“ setzt sich auch 50% Zuschuss und 50% Darlehen zusammen. Von dem Darlehen können am Ende nochmal 50% als Zuschuss gewährt werden, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.

was nicht gewährt wird ist eine Zahlung für Lebensunterhalt. Es werden ausschließlich die Kosten des Studiums finanziert (Schule und Prüfung)

isomatte  28.01.2024, 20:27
@VerenaG82

Wenn Du Bafög - zu 50 % als Zuschuss und die anderen als Darlehen bekommst, dann wird nur der Zuschuss als Einkommen angerechnet.

Die Frage ist dann, ob Du für das Wohngeld und dann für den Kinderzuschlag noch das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichst.

Beim Kinderzuschlag brauchst Du dann beim Antrag auf Weiterzahlung nach Ende des Bewilligungszeitraums ein min. Bruttoeinkommen von 600 Euro für min. 6 Monate für die Zeit vor Ende des Bewilligungszeitraums.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag, solltest dir dann ggf.auch gleich einmal einen für Bürgergeld vom Jobcenter suchen.

VerenaG82 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 14:24
@isomatte

An meinem Einkommen ändert sich nix. Ich bleibe in Teilzeit zu selben Konditionen beschäftigt. Das Studium ist berufsbegleitend und daher nur in Teilzeit- deswegen gibts auch kein Bafög für Lebensunterhalt. das Bafög wird auch nicht nach Bundesausbildungsfördergesetz gewährt, sondern nach Aufstiegsfortbildungsfördergesetz. Bei Wohngeld bin ich wegen P 14, abs 2 nr 27e ziemlich sicher, dass es nicht anrechnet werden darf.

hast du für deine Aussage eine Rechtsgrundlage?

isomatte  29.01.2024, 15:52
@VerenaG82

Für was soll ich eine Rechtsgrundlage haben ?

Wenn Du das Bafög - nicht teilweise auch für deinen Lebensunterhalt bekommst, wird es sicher auch nicht als Einkommen angerechnet.

Und wenn Du weiterhin dein Erwerbseinkommen hast und bisher Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag hattest, wirst Du das dann ja weiterhin haben, zumindest was das Wohngeld betrifft.

Beim Kinderzuschlag bin ich mir da nicht sicher, denn das wird teilweise ja auch nach dem SGB - ll, also wie unter Bürgergeld vom Jobcenter berechnet.

Beim Bürgergeld ist Bafög - anrechenbares Einkommen, auch wenn es z.B.nur zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als Darlehen erbracht wird.

Es wird voll als Einkommen auf den Bedarf angerechnet, wenn schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden, was in deinem Fall ja so wäre.

Wirst Du dann ja sehen, musst ja nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eh einen Antrag auf Weiterzahlung beim Kinderzuschlag stellen und wenn es so weit ist, würde ich die Änderungen auch beim Wohngeld angeben und nachweisen, selbst wenn der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist.