ich habe 4 töchter ( 18,17,10,6 ) bis zum mai bekam ich kinderzuschlag für drei kinder da die 18 jährige tochter ausgezogen ist teilte ich dem arbeitsamt mit das nur noch die beiden kleinen zu unserem haushalt gehören worauf mir der kinderzuschlag komplet gestrichen wurde mit der begründung das mir das kindergeld der beiden großen als einkommen angerechnet wird.da ich den beiden großen das geld immer in bar gegeben habe gibt es über die weiterleitung keine belege.ich habe widerspruch eingelegt und eidesstattliche versicherungen der beiden beigefügt das ich das kindergeld seit ihrem auszug aus der elterlichen wohnung weitergeleitet habe.wer kann mir sagen wie lange so ein widerspruchs- verfahren dauert und wenn ich recht bekomme den kinderzuschlag nach gezahlt bekomme