Kindergeldzuschlag und Wohngeld?

1 Antwort

Beim Wohngeld bleibt auf Erwerbseinkommen des Kindes unter 25 Jahren und dazu sollte auch das Taschengeld aus einem freiwilligen Dienst zählen nur bis auf einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro ohne Anrechnung.

Der Rest fließt mit in die Berechnung von Wohngeld ein, dass würde dann natürlich auch auf das Einkommen aus einem Minijob zutreffen.

Beim Bürgergeld muss eine Änderung die im Bewilligungszeitraum eintritt nicht melden, da diese auf die bereits bewilligten Leistungen keinen Einfluss hätten.

Erst wenn der Bewilligungszeitraum angelaufen ist, müssen wieder entsprechende Nachweise über das Einkommen bei Antrag auf Weiterzahlung erbracht werden und erst dann wird die Änderungen bei der Berechnung berücksichtigt.

Da beim Kinderzuschlag auch teilweise die Regelungen nach dem SGB - ll, also unter Bürgergeld zur Anwendung kommen, könnte es durchaus sein, dass auch die Änderung, die es seit Juli 2023 beim Bürgergeld gibt übernommen wurde.

Denn da dürfen Kinder unter 25 Jahren, als Schüler, Azubi oder Stundent nun monatlich bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf ihren Verdienst behalten.

Das gilt auch für das Taschengeld aus einem freiwilligen Dienst.