Ich möchte Wissen, ob ich als verbeamtete Lehrerin in Deutschland für mein drittes Kind weiterhin den vollen Kinderzuschlag erhalte, wenn es unter 25 ist, studiert aber gleichzeitig ein Einkommen von ca. 1000€ durch 2 Minijobs macht wovon einer eine kurzfristige Beschäftigung ist? Ich freue mich sehr über Antworten mit Belegen! Vielen Dank!

LG Tanja