Hallo,

weiß jemand bei folgendem Brief von der Familienkasse weiter? (Zahlen gerundet)

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Ihrem Antrag auf Kinderzuschlag vom XX.XX.20XX kann nicht entsprochen werden.

Begründung: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden.

Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen 1268 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro wird damit erreicht.

Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge:

Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (nach Abzug von Kindergeld und evtl. zu berücksichtigendem Einkommen und/oder Vermögen des Kindes/der Kinder): 309 Euro

Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II (durchschnittlich) 814 Euro

Errechneter Kinderzuschlag 280 Euro

Selbst mit einem Wohngeldanspruch kann der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt werden. Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann somit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht deshalb ab XXXX 2012 nicht.

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Das Komische: Wohngeld bekommt die Familie über 240 Euro. Plus den errechneten Kinderzuschlag (280 Euro) würde das doch die 309 Euro verbleibenden Gesamtbedarf weit überschreiten. Wo liegt der Fehler???