Wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft mit angerechnet
Wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft (auf unbestimmte Zeit) auf folgende Leistungen angerechnet?
Wohngeld,
Kinderzuschlag und
Landeserziehungsgeld
Ich konnte zu diesem Thema nichts aussagekräftiges im Netz finden. Im Gesetz stand, Einkommen nach § 22 Einkommenssteuergesetz wird angerechnet. Aber handelt es sich bei der Unfallrente der BG um Einkommen nach § 22 EStG? Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
kinderzuschlag,
Unfallrente,
Wohngeld,
Landeserziehungsgeld