Wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft (auf unbestimmte Zeit) auf folgende Leistungen angerechnet?

  • Wohngeld,

  • Kinderzuschlag und

  • Landeserziehungsgeld

Ich konnte zu diesem Thema nichts aussagekräftiges im Netz finden. Im Gesetz stand, Einkommen nach § 22 Einkommenssteuergesetz wird angerechnet. Aber handelt es sich bei der Unfallrente der BG um Einkommen nach § 22 EStG? Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.