Kinderzuschlag rückwirkend?

2 Antworten

Rückwirkend frühstens ab dem Monat der Antragstellung.

Wenn ich mich Recht erinnere, wird KiZu ausdrücklich nur ab dem Monat des Antrags (nach)gezahlt. Das steht in der Bestätigung, die Du beim letzten Antrag erhalten hast.