Bin Alleinerziehende von zwei kleinen Kindern, TZ berufstätig, beziehe Wohngeld und Kinderzuschlag, und beabsichtige ein Fernstudium zu absolvieren. Zur Finanzierung möchte Ich Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen.

soweit ich das WoGG Paragraf 14 abs 2 nr 27e richtig verstehe wird es bei Wohngeld nicht angerechnet, da nur die Maßnahmengebühr und kein Unterhalt bezuschusst wird. Ist das richtig?

und wie sieht es bei kinderzuschlag aus? Wird es dort als Einkommen angerechnet? Dazu habe ich noch keine Rechtsgrundlage gefunden.

danke vorab für Hilfe!