Bekomme ich mit meinem Teilegutachten einen Roller-Fahrzeugschein?
Mein TGB Bullet RS50 wurde 2009 neun als auf ein Mofa gedrosselter Roller gekauft und auch gefahren. Da ich diesen jetzt aufmachen wollte, habe ich ein Tuningset eingebaut, was im Prinzip nur andere Vario-Ringe sind und halt dass man die Drosselklappe am Vergaser herausbaut. Da ich bisher nur Mofa Fahrzeugpapiere für den Roller habe, ist meine Frage nun wie ich an die Rollerpapiere komme. Ich habe bisher den Fahrzeugschein für den gedrosselten Roller und ein Teilegutachten für das Umbaukit.
2 Antworten
Mit dem umgebauten Roller und dem Teilegutachten fährst Du zum TÜV / DEKRA / GTÜ und läßt eine Änderngsabnahme machen, die kostet ca 45 - 50 EUR.
Das Teilegutachten dient dem Prüfingingenieur als Arbeitsgrundlage, auf der ersten Seite steht auch immer (sinngemäß)
"Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durch einen Prüfingenieur durchgeführt und auf einem Dokument nach §19(4) StVZO bescheinigt wird"
Mit der Abnahmebescheinigung des TÜV / DEKRA fährst Du zu Eurer
Zulassungsstelle und läßt die Mofapapiere auf Roller 45 ändern, das
kostet ca 6 asEUR.
Auf der Bescheinigung des TÜV / DEKRA steht drauf "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich"
Die Betriebserlaubnis als Roller gilt erst als erteilt, wenn die Zulassungsstelle Deine ABE geändert hat.
Damit fährste zum TÜV und läßt das abnehmen, kostet ca 45€...
... und mit der Abnahmebescheinigung des TÜV / DEKRA fährst Du zu Eurer Zulassungsstelle und läßt die Mofapapiere auf Roller 45 ändern, das kostet ca 6 EUR.