Garantie nach Autokauf? (Zentralverriegelung)

Hallo Community,

ich habe vor ungefähr 3 bzw. 4 Wochen einen 8 Jahre alten Hyundai Elantra gebraucht gekauft. Zufrieden, alles bestens soweit. Nun habe ich gestern feststellen müssen, dass die Fernbedienung für die Zentralverriegelung nicht mehr funktioniert. Hierbei ist zu sagen, dass das Auto beim Kauf vor 8 Jahren nur einen normalen Schlüssel hatte, und der Vorbesitzer irgendwann nachgerüstet hat, sodass man es auch aus der Ferne mit einer Fernbedienung öffnen kann. Beim Kauf habe ich zwei dieser Fernbedienungen erhalten, funktionierten anfangs tadellos, jedoch heute beide ausprobiert, auch nagelneue Batterien eingesetzt, keine Wirkung. Eine kleine LED auf den Fernbedienungen leuchtet, Auto geht aber nicht auf. Also liegt der Fehler höchstwarscheinlich irgendwo am (im) Auto.

Beim Kauf habe ich auf zusätzliche Garantieleistungen verzichtet, da der Preis so etwas gesenkt werden konnte. Der Verkäufer war ein eingetragener Kaufmann, sprich ich habe das Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Aus dem Wirtschaft/Recht-Unterricht weiß ich, dass der Verkäufe für "unübliche" Schäden aufkommen muss. Ich weiß, der Schaden ist nicht besonders groß, da ich das Auto ja auch mit dem normalen Schlüssel aufbekomme. Jedoch sinkt der Wert natürlich etwas, und nervig ist es auch.

Nun aber direkt zur Frage, habe ich Recht auf die Beseitigung des Schadens, also auf die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit jener Zentralverriegelung aus der Ferne?

Vielen Dank im vorraus :-)

Auto, KFZ, Schlüssel, Recht, Kaufvertrag, Garantie
Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

Hallo,

ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.

Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Hoppypferd

Haus, Finanzen, Kaufvertrag, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung
Ist der Kaufvertrag in meinem Fall gültig (Minderjährige Käuferin)? (Motorradverkauf)

Hallo, ich habe vor einiger Zeit mein altes Motorrad ohne TÜV verkauft. Steht im Kaufvertrag auch drinne, ohne Garantie etc.

Mein Problem ist folgendes: Die erste Besichtigung erfolgte in Anwesenheit der Mutter einer 17-Jährigen, beiden gefiel das Motorrad gut. Um auf Nummer sicher zu gehen kam die Käuferin (die 17 Jährige) ein paar Tage später mit zwei Freunden die sich über den technischen Zustand des Motorrads vergewisserten und beim Kauf anschließenden Kauf ihrerseits dabei waren. Den Kaufvertrag unterschrieb allerdings nur 17-Jährige. Da bei der ersten Besichtigung die Mutter dabei war, bin ich davon ausgegangen das sie natürlich das Einverständnis ihrer Mutter hatte, das Motorrad zu kaufen.

Ein paar Tage späte stellte sich allerdings heraus das ein größerer Mangel an dem Motorrad vorhanden ist (Federgabel hinten). Ich wusste davon aber nichts. Nun droht mir die Mutter damit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da ja ihre Tochter noch Minderjährig ist und die den Vetrag unterschrieben hat, aber nur teilweise geschäftsfähig ist.. Zur Info es handelt sich um ca. 700 Euro.

Wie sieht die Situation jetzt für mich aus? Kann ich es drauf ankommen lassen oder sollte ich versuchen mich mit ihr zu einigen? (Beteiligen an Reperaturkosten)

Habe schon viel dazu gelesen (Taschengeldparagraph etc. aber weiß nicht was davon jetzt auf mich zutrifft)

Vielen Dank für Antworten1

Motorrad, Recht, Kaufvertrag, kaeufer, Mangel, minderjährig, Rückgabe
Nahträgliche Kaufpreisminderung beim Hauskauf naxch Schaden?

Hallo,

leider weiss ich mir nicht mehr zu helfen. Ich habe mit meiner Family ein Haus gekauft. Wir haben uns sofort in dieses Haus verliebt und sind finanziell stark an die Grenze gegangen. Wir haben das Objekt 2 mal besichtigt. 1. Termin mit der Maklerin und 2. Termin mit Maklerin und einem befreundeten Zimmermann. Das Haus zeigte eine gute Grundsubstanz und die Arbeiten beschränkten sich auf Austausch der Fenster und Schönheitsreperaturen wie Farbänderungen usw. Dies wurde eingeplant. Nachdem wir das Haus übernommen haben (01.10.2013) stellten wir wenige Tage später fest, dass sich die Fliesen im Badezimmer lösten. Wir überprüften dies und stellten fest, dass die Fliesen direkt auf die Dielen und auf darauf geschraubte Spanplatten verlegt wurden. Durch die Bewegung lösten sich die Fliesen. Der Verkäufer hierauf angesprochen, sgte er habe das Badezimmer selber verlegt und hat dies auch mit Fotos bewiesen. Ich habe dann einige Fliese entfernt. Hierbei stellte sich dann herasu, dass es weitere Punkte im Bad gab, die so nicht "normal" sind. So wurde das Waschbecken vom Silikon an der Wand gehalten, die Füße des Waschtisches waren nur untergestellt und nicht befestigt. Auch war die Schürze der Badewanne nicht abgedichtet, so dass das Wasser darunter fließen konnte. Dies wäre ärgerlich geworden, da ein geflicktes Stromkabel dort lag!!!! Ich habe 2 Kinder, das wäre böse ausgegangen. Ich wunderte mich, dass der Deckel des gefließten Spülkasten abnehmbar war. Noch mehr wunderte ich mich, dass die Öffnung zusätzlich mit Folie abgedichtet war. Als ich diese entfernte, roch ich, wozu diese Folie diente. Wir entschieden uns jetzt zum Wohl unserer Kinder auch das restliche Bad herauszureissen. Auf dem Gipsplatten am Spülkasten entdeckte ich den Übertäter des Geruchs: Schwarzer Schimmel.

Ich habe einige Kostenvoranschläge eingeholt. Diese belaufen sich für Fliesen und Sanitärarbeiten um die 9.000 - 10.000 Euro. Dieses Geld ist einfach nicht da.

Habe ich die Möglichkeit hier nachträglich vom Verkäufer eine zumindest teilweise übernahme der Kosten zu bekommen. Zur Not auch gerichtlich?. Ich habe alles dokumentiert. Denke der Verkäufer wirde sagen, er habe die Arbeiten korrekt und nach besten Gewissen ausgeführt. Zumindest dass er vom Schimmel etwas wusste, kann man durch die Folie beweisen. Ich habe sämtliche Sachen fotografiert und dokumentiert. Einen Gutachter habe ich nicht eingeschaltet, da ich nicht weiss, wer hierfür die Kosten trägt. Bin so ziemlich am Ende, da der Einzug derzeit nur am Badezimmer scheitert.

Habe nochmals versucht den Verkäufer zu kontaktieren, er reagiert aber nicht.

Danke für Eure Tipps und Anregungen.

Gefahr, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Hauskauf, Schaden
Trotz Erwerbsvertrag, und Zusage des Maklers das Haus nicht bekommen, geht so etwas?

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Partner und Ich, haben uns am 16.9 eine Immobilie angeschaut , welche wir auch am 17.9. telefonisch sowie schriftlich (per Mail) mit Maklerin vereinbart, kaufen wollten. Nun zogen mehrere Wochen an uns vorbei ohne das auf der gegnerischen Seite etwas passierte.Wir telefonierten wöchentlich mit der Maklerin und diese vertröstete uns immer wieder das es nicht mehr lange mit dem Notartermin dauern würde. Dann ca. 3Wochen nach unsere Zusage meldete sich die Maklerin und teilte uns mit das plötzlich eine weitere Familie das Haus kaufen wollte, für 4.000Euro mehr. Wir ließen uns darauf ein, das wir bei den Preis mitgingen.....denn wir wollte ja unbedingt dieses Haus haben, so fühlten wie erneut einen Erwerbsvertrag mit der Kaufsumme aus und faxen es der Maklerin. Zwischenzeitlich bekamen wir dann einen neuen Makler (den Bruder der Maklerin), da es ein Zwischenfall in ihrer Familie gab. Dieser vertröstete uns weiter das wir für den Notartermin noch den Erbschein der verstorbenen Frau brauchten, und dieses aber bald erledigt sei.Letzten Freitag nun (18.10) ruften wir wieder beim Makler an was denn nun sei und auf einmal ohne Vorwahnung sagte er uns das Haus sei an einer anderen Familie verkauft wurde. Darauf antworteten wir das uns ja nicht mehr die Chance gegeben wurde, überhaupt mitzuziehen, da wurde uns nur frech geantwortet, das wir hätten sowieso nicht mitziehen können, da die Familie weit mehr geboten hat und auch immer mehr Geld bieten würde. Meine Frage nun ist das rechtsgültig? Müssen wir uns nun damit abfinden? Ich meine wir haben doch nichts falsch gemacht, die Bank war soweit das der Vertrag nur noch unterschrieben werden mußte. Nun haben wir auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen über 20Jahre damit wir abgesichert sind, diese brauchen wir ja nun leider nicht mehr, kommen aber auch aus den Vertrag nicht mehr raus....können wir Schadenersatz fordern?

verkaufen, Kaufvertrag, Immobilien, Makler
Junghund mit Hodenfehler gekauft -> nun noch Taubheit diagnostiziert!

Hallo liebe Leute,

letzte Woche haben wir uns in einen kleinen Junghund verliebt und uns demnach auch für den kleinen entschieden.... er wurde uns vom Züchter verkauft mit dem Merkmal, dass er einen Hodenfehler hat, bzw... seine Hoden von Geburt an fehlen.... da wir nicht züchten wollen war das für uns ok ....

Nach einem Tag haben wir bemerkt dass irgendwas mit seinem Gehör nicht stimmt.. also ab zum Tierarzt der uns ganz klar bestätigen konnte, dass auf keinerlei akkustische Signale bzw Reize reagiert und man gehe davon aus, dass er schon von GEburt an taub sei.

das war natürlich erstmal ein Schock für uns, aber dennoch würden wir den kleinen nicht mehr zurückgeben auch wenn diese Behinderung erstmal alles auf den Kopf stellt ...

jedenfalls wurde auf dem Kaufvertrag vermerkt, dass aufgrund des Hodenfehler der Preis gemindert wurde und wir daher keine Ansprüche haben ....

nun ja... wir haben uns bei dem Züchter gemeldet und ihm von der Geschichte erzählt und er meinte nur, dass er dem widerspreche und sie davon nix gewusst hätten ...

letztendlich geht es uns nicht ums Geld (wobei es schon viel war trotz der Preisminderung), aber es ist ein Unterschied ob man ein Hund mit einem Schönheitsfehler kauft oder einer extremen Behinderung

Was würdet Ihr in diesem Fall machen.. .bzw was kann machen? Anwalt? Polizei wegen Betrug?

vielen Dank im Voraus

Hund, Rechtsanwalt, Kaufvertrag, Chihuahua, Züchter, Junghund
Wie Widerruffrist gewahrt bei Handykauf auf Raten?

Hallo, ich habe bei O2 meinen Vertrag verlängert und ein Handy bestellt. Nun hat O2 einen Fehler gemacht und mir zwei Handys geschickt. Ich habe daher den einen Vertrag (das Handy wird über O2 MyHandy monatlich abgezahlt) widerrufen. Den Widerruf habe ich in der genannten Frist per E-Mail geschickt (am letzten Tag des Fristablaufes) und hierüber auch eine Bestätigung bekommen. Das Gerät habe ich ein paar Tage nach Fristablauf zurückgeschickt. Nun weigert sich O2 das Gerät zurückzunehmen, weil das Gerät erst nach der Widerrufsfrist bei Ihnen einging. Die Frist war ja aber mit der E-Mail gewahrt. O2 meint nicht die E-Mail sei maßgebend, sondern die Rücksendung des Gerätes. Wie seht ihr es lt. dem folgenden Text:

O2 hat in seiner Widerrufsbelehrung Folgendes stehen:

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Handy, Recht, Kaufvertrag, Finanzierung
Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

Hallo ;-)

Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.

Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''

Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.

Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.

Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.

Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(

Danke für die Antwort ;-)

Unfall, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rücktritt, unfallschaden
Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu langer Reparatur möglich?

Folgendes Szenario:

  • Ich erwarb am 26.06.2013 ein neues Mobiltelefon im Fachhandel. Es funktionierte bis 19.07.2013 abends, bis es sich nicht mehr starten ließ;

  • Am 20.07.2013 gab ich es im Laden ab zur Reparatur; als Dauer wurden 10-14 Tage angegeben;

  • Nach 2, 3, 4 und nach 5 Wochen rief ich jeweils an, um zu erfahren, was nun der Stand der Dinge sei; mir wurde mitgeteilt, dass die Vertragswerkstatt auf ein Ersatzteil (Hauptplatine) warten würde, dieses wäre schon beim Hersteller bestellt;

  • Bereits nach 4 Wochen aber teilte mir der Zuständige am Telefon mit, dass er nun die Werkstatt schriftlich anmahnen würde und auch der Hersteller schriftlich über den Missstand in Kenntnis gesetzt worden ist; der Werkstatt gab man 2 Wochen Frist;

  • Letzte Woche, in der 5. also, wurde mir beim Anruf mitgeteilt, dass nach wie vor keine Antwort von der Werkstatt da wäre, noch eine Woche wäre Zeit, danach würde mein Gerät unrepariert zurück gefordert werden und ich würde ein neues erhalten vom Markt;

  • Dies ist nun also Woche Nummer 6, und ich bin verständlicherweise bepisst und warte drauf, dass sich etwas tut; diese Woche habe ich noch nicht angerufen, warte auf den Anruf der Werkstatt

Nun meine Frage:

Kann ich mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten, oder muss ich ein neues Gerät oder sogar - trau ich denen auch zu - eine Gutscheinkarte über den Kaufpreis des Handys nehmen?

Bitte spart auch irgendwelche "siehe Wikipedia" oder "solche Fragen gabs schon viele, googlen hilft", denn ich bekomme sowas von widersprüchliche Informationen, dass ich mittlerweile echt nicht mehr durchblicke. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Dauer, Kaufvertrag, Reparatur, Rücktritt
Kaufvertrag Wohnung - Kaufpreisausweisung

Hallo zusammen,

ich möchte mir eine Wohnung kaufen. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesendet. Das meiste das drinsteht und mir erst seltsam vorkam konnte ich mir durch einlesen klären. Ich habe aber noch Probleme bei der Formulierung oder dem Sinn der folgenden Textpassage. Insbesondere auf den Fett-markierten Teil

Beginn der Vorpassage:

Der vereinbarte Kaufpreis von 55.000,00 - i. W. Euro fünfundfünfzigtausend

ist in voller Höhe zur Zahlung fällig zwei Wochen nach Absendung einer Mitteilung des amtierenden Notars an den Käufer per Einwurf-Einschreiben mit Durchschrift für den Verkäufer, worin bestätigt wird, dass

die für den Käufer bewilligte Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist,

dem Notar die erforderliche Verwalterzustimmung samt Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form auflagefrei vorliegt,

Ende der Vorpassage

Beginn der betreffenden Textpassage

*...dem Notar für alle der Vormerkung des Käufers im Rang vorgehenden und nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beseitigenden Belastungen sämtliche Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchtauglicher Form bedingungslos vor-liegen oder nur unter solchen Auflagen, die im Rahmen der Kaufpreisausweisung erfüllbar sind.

Die laut Fälligkeitsbestätigung des Notars von eingetragenen Berechtigten zur Lastenfreistellung geforderten Ablösungsbeträge hat der Käufer ohne Überprüfung ihrer Richtigkeit unmittelbar an die betreffenden Berechtigten für Rechnung des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Insoweit tritt der Verkäufer seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung an diese(n) abzulösenden Rechtsinhaber ab. Auf Zugang der Annahmeerklärung(en) wird vom Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer bleibt hinsichtlich der so abgetretenen Teile des Kaufpreisanspruches jedoch zur Mahnung, Fristsetzung u.ä. berechtigt*

Ende Textpassage

Kann mir einer sagen ob dies eine normale Formulierung ist, oder ist da irgendein Hacken der mich zu irgendwelchen Kosten etc. verpflichtet?

Danke im Voraus

Christian

Wohnrecht, Kaufvertrag, Immobilien
Ärger mit dem Roller Möbelgeschäft - Anzahlung - Rücktritt?

Hallo,

seit Wochen ärgere ich mich mit dem Geschäft Roller rum. Vor 3 Wochen sollte mir eine Wohnwand geliefert werden, die einfach nicht ankam, für deren Annahme ich mir aber einen Tag Urlaub nehmen musste, da sie zwischen 8-18:00 Uhr ankommen sollte. (Antwort; Buchungsfehler bei der Spedition, wir sind nicht schuld. Gleiches behauptete nur umgekehrt die Spedition). Mit einer Woche Verspätung und verschobenen Terminen kam sie dann an.

Nun warte ich seit dem noch auf meine Sofalandschaft. Gestern sollte sie ankommen, Antwort diesmal: Wir sind nicht schuld, wir haben es nicht gefunden. Die Spedition und Roller sagen, es sei meine Schuld, dass sie mein Haus nicht finden. (Ich bin erst neu eingezogen und an dem Mietblock steht keine Zahl, aber man kann sich ja UNGEFÄHR denken, wo zwischen 2 anderen beschrifteten Wohnungen meine ist!! Außerdem steht der Name usw. ja außen dran.) Die Spedition hatte im übrigen eine Festnetznummer und eine Handynummer von mir. Statt mal auf die Handynummer anzurufen, haben sie EIN mal auf die Festnetznummer angerufen, an die keiner dran ging (ist die Alternative gewesen, denn es ist die Nummer meiner Mutter, weil ich in der Neuen noch kein Festnetz hab.)

Nun habe ich schon eine Anzahlung von 20% geleistet, kann ich, weil es nun schon wieder zu Problemen kommt, meine Anzahlung zurückverlangen?

Gestern waren sie noch verständnisvoll und wollten es auf die Spedition abwälzen und heute waren die total frech und sagten, dass es meine schuld sei und dass es ja auch Probleme mit der Wohnwand gab usw.! Ich glaub ich spinne! Die lassen einen den ganzen Tag warten und dann wird man noch angepatzt! Außerdem wollen sie mir die Couch nun erst irgendwann im September zuschicken und ich soll auch nochmal Lieferkosten bezahlen (und ggf. Lagergebühr.)

Wie kann ich denn nun vorgehen?

Telefonisch erreichen tu ich den Laden auch mal wieder seit Stunden nicht.........Der Kundenservice ist unter aller Sau.

Danke für eure Antworten im Voraus.

Möbel, Kaufvertrag, Vertrag, Roller, Anzahlung
Verlasspferd / Familienpferd für ängstliche Reiter geeignet so hieß es in der Anzeige....

Hallo Zusammen, ich habe im Juni einen Kaltblut Mix Wallach gekauft, der die in der Überschrift beschiebenen Eigenschaften besitzen sollte. Ein Pferd auf dem auch Kinder reiten können. Leider hat sich nun herausgestellt, das er alles andere als ein Verlasspferd ist. Er verhält sich auf der Weide so lange ruhig, wie sein ausgesuchter Freund in der Nähe ist, sobald dieser die Wiese verlässt, dreht er durch und geht durch den Zaun. Er kommt von einer Pferde Ranch, wo sich jetzt im Nachhinein zeigte, das die Dame, wo er herkommt, Pferde aufkauft, sie von Jugendlichen einreiten läßt und sie dann wieder abstößt. Nach dem Kauf kam er bei meiner Arbeitsstelle in einer Wallachherde, wo er mehrmals auch am frühen Morgen einfach durch den Zaun ging und auf die Haupstraße lief. Wir haben dann nach einigem Überlegen angenommen, das er eventuell die Stute, mit der er vorher zusammen stand ( diese wurde auch verkauft) vermissen könnte und einfach eine gemischte Herde bräuchte. Gesagt getan, ich habe Ihm in einem wirklich gutem Stall mit einem gelerntem Pferdewirt ein neues Zuhasue gesucht, wo er jetzt wie auch vorher in einer großen Herde lebt. Nun zeigt sich die gleiche Problematik wieder, er kann und will nicht alleine sein, sobald das Pferd was er als Feund auserkoren hat, zum Reiten geholt wird, dreht er wieder durch. Ich habe Ihn heute mit großer Gegenwehr von der Weide geholt und Ihn zum Hof mitgenommen, wo ich Ihn einfach ein bißchen putzen wollte und eine Runde spazieren gehen wollte, damit wir uns näher kommen können. Er ist so durchgedreht, hat den Fühstrick zerissen und war einfach nicht zu beruhigen. Er hat sich werder durch gutes Zureden noch durch eine strenge Hand beruhigen lassen und war innerhalb von kurzer Zeit pitschnass. Ich habe nach über eine Stunde dann aufgegeben, weil es immer schlimmer wude. Erst als ich Ihn wieder auf die Weide gebracht habe und er zu seinem Kollegen konnte, war alles gut. Also alleine mit Ihm ins Gelände, ist nicht denkbar. Er hatte jetzt drei Wochen um sich etwas einzuleben...aber ich glaube, das hat mit enleben garnichts zu tun. Er möchte einfach nicht alleine sein und ist wenn er es ist auch unberechenbar. Selbst der Pferdewirt und einige Reiter, die schon länger Ihre Pferde haben, haben gesagt, das sie so etwas noch nicht erlebt haben. Ich weiß ja auch nicht, was der arme Kerl schon alles durchgemacht hat aber ich habe nach einem wirklichen Verlasspferd gesucht, auf dem auch mein Sohn(9) reiten kann, im Moment lasse ich Ihn nichtmal in die Nähe von unserem Pferd :-(.. Ich wüßte jetzt gerne, ob es rechtlich möglich ist, vom Kaufvertrag zurück zu treten, da er so ganz anders ist, als beschrieben. Im Kaufvetrag steht, gekauft wie gesehen, ohne Garantie. Mekwürdig ist auch, das sie alle paar Wochen Pferde Inseriert, mit immer dem gleichen Text, vom Verlasspferd für Familien und Kinder und ängstliche Reiter / Wiedereinsteiger, Top im Gelände und auf dem Platz...super lieb im Umgang :-( Danke schon mal LG Heike

Pferd, Recht, Kaufvertrag, Pferdekauf, Rücktritt vom Kaufvertrag
Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.

Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.

Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung...

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?

Danke im Voraus!

Kaufvertrag, Mangel, PKW, Preis, Rücktritt
Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?

Hallo Community, es geht um folgenden Fall: Ich habe im November 2010 ein Heimkinosystem im Wert von 2000€ mit einer 5 Jahres Garantieerweiterung gekauft. Anfang dieses Jahres traten zum ersten mal diverse Defekte auf ( Touchbedienung ohne Funktion, Softwareupdate nicht möglich, etc.). Daraufhin habe ich das System zur Reparatur abgegeben. Es wurden diverse Teile getauscht und ich habe das Gerät nach 3 Wochen wieder bekommen. Die Fehler waren allerdings weiterhin vorhanden.

Also habe ich das Gerät wieder eingeschickt und es hat 2 Monate gedauert bis ich es zurück erhalten habe. Es wurden wieder diverse Teile gewechselt aber einige Fehler waren immer noch vorhanden.

Der Verkäufer möchte das Gerät nun wieder reparieren lassen was mir aber sinnlos erscheint da alle Wichtigen Teile schon getauscht wurden und es keine Besserung gab.

Ich möchte nach Möglichkeit nun vom Kaufvertrag zurücktreten und oder ein neues Gerät erhalten. Dies verweigert mir der Verkäufer aber und zieht es erst in Erwägung falls das Heimkinosystem irreparabel ist.

Meine Fragen: Wann gilt ein Gerät als irreparabel? Welche Möglichkeiten habe ich ein anderes Gerät zu erhalten oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Hier noch die AGB's des Verkäufers: http://data.mediamarkt.de/plattform/service/plusgarantie/AGBs_MediaMarkt_Plusgarantie_TV_Hifi.pdf

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, HiFi, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Reklamation
Ebay Kleinanzeigen - Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Hallo,

ich hab grad ein bißchen Ärger bei ebay Kleinanzeigen. Ich wollte Stühle kaufen und wir hatten schriftlich schon einen Festpreis und einen Termin zum abholen ausgemacht, als die Dame kurzfristig den Preis angehoben hat. Darf sie das? Der Einfachheit halber hier mal der Schriftverkehr:

Hallo,

sind die Stühle noch zu haben? Ich würde gerne alle 6 nehmen!

Gruß, K

- Hallo, Sie sind noch da. 60€ ist ein Festpreis.

Mit freundlichem Gruß

S

- Hallo S,

ich würde die Stühle gerne alle nehmen! Wann und wo kann ich sie denn abholen? Ich könnte morgen zwischen 10-11h oder zwischen 13-16h oder sonst am Mittwoch.

Mit freundlichen Grüßen,

K

- Hallo K,

In der Zeit von 13.15 bis 14.45 bin ich Zuhause. Sie dürfen dann gerne kommen. Adresse: Von- ...-Weg 29, 48... Mu.... Ich verkaufe nur alle 6 zum Festpreis von 60€. Sollten Sie damit einverstanden sein, erwarte ich gerne Ihren Besuch.

Mit freundlichem Gruß

S

- Hallo K,

Ich werde inzwischen mit Anfragen bombardiert. Einige Interessenten möchten mir auch 80€ dafür zahlen. Ich möchte Ihnen gegenüber fair sein. Würden Sie auch 80€ dafür zahlen ?

Mit freundlichem Gruß

S.

- Hallo S,

ich würde die Stühle wirklich gerne haben, allerdings zum vereinbarten Preis von 60 Euro. Alles andere wäre extrem unfair.

Gruß, K.

- Guten Morgen,

Neuer Preis der Stühle 15€, sie werden nur zusammen verkauft. Ich habe viele Anfragen.

Mit freundlichem Gruß S.

- - - S. hat zweimal geschrieben, dass 60 Euro ein Festpreis ist und ich habe zweimal geschrieben, dass ich alle 6 Stühle kaufen möchte, sind das dann nicht 2 übereinstimmende Willenserklärungen und ist somit nicht ein Kaufvertrag zustandegekommen?

Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ich bin wirklich ziemlich sauer! Vielen Dank im Vorraus!

Gruß, Karoline

Kaufvertrag, Kleinanzeigen, Jurist
mündlicher mietkaufvertrag rechtens?

Hallo, Wir sind eine 4 Köpfige Familie und spielen mit dem Gedanken uns ein Haus per Mietkauf zu kaufen. Derzeit wohnen in diesem Haus etwas jüngere Leute die das Haus auch per Mietkauf kaufen wollten. Einen schriftlichen Mietkaufvertrag haben sie nicht, auch gibt es keinerlei Eintragungen im Grundbuchamt für diese Leute. Da diese Leute immer nur sporadisch ihre Raten bezahlt haben und derzeit auch noch monatsraten (ich glaube knapp 2 Monatsraten) offen sind hat die eigentliche Besitzerin des Hauses mir nun das Haus angeboten auch in der hinsicht darauf das die derzeitigen Bewohner in der Ortschaft verlauten liesen sie wollen ausziehen. Nun meine Frage ist der Mündliche Mietkaufvertrag mit diesen Leuten rechtswirksam? weil sie jetzt schon gedroht haben ich müsste sie als neuer Besitzer des Hauses mit einer Räumungsklage da rausklagen sonst würden sie nicht gehen. einen Mündlichen Mietvertrag gab es nicht und die Verkäuferin des Hauses ist auch nicht gewillt die unregelmässigen Ratenzahlungen hinzunehmen, auch weil die derzeitigen Besitzer schäden am Haus verursachen die sie nicht bezahlen oder wiederherstellen können.(45qm Balkon der zu anfang mit Fliesen belegt war, ist nun seit 2 jahren nackt bis auf die Betondecke und wird dank des Vekäufers von unten mit spriesen gestützt. nun meine Frage muss ich diesen leuten zweciks eigenbedarf kündigen ? da ja eigentlich nur ein mündlicher mietkaufvertrag bestand und kein mietvertrag. oder kann ich darauf bestehen das sie bis zu unserem geplanten einzug in 4 monaten das haus geräumt haben. und was ist wenn sie diesen zeitpunkt nicht halten ? muss ich dann eine räumungsklage erwirken? über informative antworten würde ich mich sehr freuen. grüsse der k.p.

Haus, Recht, Kaufvertrag
Händler will keinen Kaufvertrag aushändigen

Hallo Zusammen

Wie bereits im Titel erwähnt habe ich ein grosses Problem. Ich habe mir am Donnerstag letzte Woche ein Auto gekauft vom Händler. Wir haben auch einen Kaufvertrag abgeschlossen und unterschrieben und jetzt kommen wir zum Problem. Der Händler hat uns arglistig getäuscht wir haben alles Unterschrieben und alle Papiere durchgeguckt alles war soweit in Ordnung und dann als ich zu Hause war Ist mir aufgefallen das der Händler den Kaufvertrag aus den ganzen Papieren raus genommen hat. Der weg war natürlich zu weit um wieder zurück zu fahren. Ich habe den Händler versucht mehrmals Abends zu erreichen ohne Erfolg, erst am nächsten Tag konnte ich den Händler erreichen. Der Händler fordert auf einmal von mir ein Gewerbeschein damit er mir keine Gewährleistung geben muss, sonst will er mir den Kaufvertrag nicht zuschicken. Der Händler hat sich darauf berufen das er auf ein 12 jahre altes Auto keine Gewährleistungen geben KANN. Ich habe sofort die Internetanzeige aufgemacht und da stand natürlich nichts von. Ich habe auch extra Screenshots von der Seite gemacht für den Notfall das er den Wagen aus dem Internet raus nimmt. Heute nach mehrmaligen anrufen, habe ich Ihn wieder erreicht, der Händler ging natürlich wieder nicht darauf ein den Vertrag rauszuschicken. Nach minutenlangen Telefonat hab Ihm gesagt das ich dann den Wagen ihm wieder zurükgeben will und mein Geld wieder haben will. Der Händler hat angefangen mich am Telefon zu beleidigen und mir sogar mit Schlägen gedroht, dass er den Wagen zu 100 Prozent nicht zurück nimmt.

Leute ich bin wirklich ratlos. Ich weiss jetzt nicht wie es weitergehen soll.

Ich bitte um eine schnelle antwort

mfg

Gamac

Auto, Kaufvertrag, Händler
Rückgaberecht bei Bestellung im Baumarkt

Hallo zusammen,

ich habe mir vor einigen Wochen ein Eigenheim zugelegt. Wir begannen also mit der Renovierung und haben uns letzte Woche auch einen Boden ausgesucht, welchen wir verlegen wollen. Wir sahen diesen im Baumarkt, diesen gab es dort nicht vor Ort sondern wir sahen diesen auf einem Pappaussteller als Bild. Wir entschieden uns für den Boden und ließen diesen dann von einem Mitarbeiter bestellen. Da sie diesen Boden nur auf Bestellung anfordern. Wir bestellten 60qm und zahlten 250€ an und unterschrieben die Auftragsbestätigung. Auf dieser stand, "Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen".

Ein paar Tage später entdeckten wir im Haus einen gut erhaltenen Dielenboden und entschlossen uns den neuen Boden nur im Wohnzimmer zu verlegen. Ich rief also im Baumarkt an und sagte, dass wir lediglich nur noch 40qm benötigen. Ich hörte daraufhin, dass der Boden bereits geliefert ist und wir diesen ganz kaufen müssen oder die Transportkosten für den Rücktransport zum Hersteller zahlen müssen, also für die 20qm die zuviel sind.

Ist dies korrekt? Haben wir nicht dennoch ein Rückgaberecht von 14 Tagen, weil wir die Ware noch nicht gesehen haben und auch nur über das Ladengeschäft bestellt haben?!

Was meint ihr? Es sind immerhin 400€ mehr oder weniger, für uns.....

Es ist keine Sonderanfertigung sonder lediglich eine Bestellung aus dem Katalog des Herstellers!!!

Danke euch!!!!

Recht, Kaufvertrag, Kauf, rücktrittsrecht, Umtausch
Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung

Hallo liebe User,

Ich habe mir ein neues Auto gekauft bzw. es bis jetzt nur angezahlt, da der Besitzer das Auto erst am 21.02.2013 abgeben kann (bedingt durch seinen Beruf).

Nun als wir beide den Kaufvertrag zusammen unterschrieben haben und ich 50€ angezahlt habe und beide mit dem Kaufpreis zufrieden waren, haben wir gesagt das wir uns am Tag der Übergabe wieder sehen.

So nun bin ich ganz rattig nach dem Wagen und möchte den so schnell wie möglich haben und wollte nur mal schauen ob der Verkäufer das Autoinserat schon aus dem Internet gelöscht hat und habe direkt gemerckt das er die Bilder geändert hat und den Preis um 500€ angehoben hat.

Nun habe ich Ihn direkt kontaktiert und einfach mal gefragt: ,,Hallo Herr ****, um wieviel Uhr kann ich das Auto den abholen?" , worauf hin er nur meinte ,,Da gibt es ein kleines Problem, ein Händler möchte mir 300€ mehr geben.. wenn Sie diese drauf legen können Sie den Wagen haben" Als ich ihn dann gesagt habe das wir aber den Kaufvertrag schon fertig gemacht haben und uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten mit dem beide Parteien zufrieden waren, meinte der Vekäufer nur ,,Das hat nichts zu sagen, ein Kaufvertrag bedeutet nichts.." Nunja er hat sich auch nicht belehren lassen ich habe ihm gesagt das ICH als Käufer:

  • einen Anspruch auf Übereignung des Pkw aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB habe.
  • Und er als Verkäufer den Vertrag grundsätzlich einhalten muss, so wie er abgeschlossen wurde.

Folglich meinte er nur das dies nicht stimmt und der den Wagen an den Käufer mit dem höchsten Betrag verkauft, egal ob er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich spiele mit dem Gedanken morgen zum Anwalt zu gehen und das so zu regeln. Gibt es Gesetzeslücken mithilfe der Verkäufer den Kaufvertrag rück-abwickeln kann? Es hat sich um kein Irrtum gehandelt und er hat den Kaufvertrag freiwillig unterzeichnet.

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Vertragsrecht

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