Hallo,
Ich habe vor einem Jahr ein auto in Kombination mit einem Finanzierungsangebot gekauft. Ich habe auf dem Wagen zwar 5 jahre Garantie, aber seither waren Kupplung, Massenschwungrad, drosselklappe, Lenkradelektrik und Getriebe Kaputt. Ich kenne diese regelung, dass man bei Elektrogeräten das gerät nach ein Paar aufeinanderfolgenden defekten zurückgeben darf und den Kaufvertrag canceln darf. Ist das beim Auto rechtmäßig auch möglich? wer entscheidet, ab welchem punkt mir das rechtens ist?
MfG Michael