Rückgabemöglichkeit einer defekten Waschmaschine beim Media Markt

Hallo zusammen, heute habe ich eine Frage an die Rechtsexperten von euch.

Folgendes Problem: Am 25.6.2011 habe ich eine Siemens Waschmaschine beim Media Markt (549€) gekauft. Die Maschine wurde 2 Wochen später von MM-Servicemitarbeitern geliefert und angeschlossen.

Seit der 1. Wäsche bemerkten wir einen merkwürdigen Geruch, der nach dem Schleudern auftritt (brenzlig, nach verbranntem Gummi). Des Weiteren treten sehr laute, metallische Klackergeräusche während des Schleuderns auf und die Maschine produziert nahezu immer die Fehlermeldung "Schaumbildung". Die Konsequenz ist, dass immer wieder neu gespült und geschleudert wird. Zuviel Waschmittel nehmen wir aber gar nicht (ca. 30-40ml Persil Gel). Soweit so schlecht.

Wir riefen den Siemens Service das 1. Mal an. Ein Service-Mitarbeiter kam vorbei, konnte aber nichts feststellen (nach "Kleinreparatur" für 0€). Im Protokoll hat er entsprechend vermerkt, dass kein Mangel vorliege. Zum Gummigeruch meinte er, dieser würde mit der Zeit verfliegen. 1,5 Monate später ist es schlimmer als vorher. Ein anderer Siemens-Servicemitarbeiter war nun das (= 2. Mal) da und hat (Gott sei Dank) auch das Klacker-Geräusch wahrgenommen, das seiner Meinung nach "nicht normal" sei. Die Ursache konnte er aber nicht feststellen. Nach Feinjustierung des Keilriemens war das Geräusch dann auch erstmal nicht zu hören (in einem Testprogramm). Ich ließ die Maschine daraufhin normal laufen - die oben beschr. Probleme traten weiter auf.

Ich nun zum MM gefahren und ein Video, das den Mangel dokumentiert, vorgezeigt. Meine Argumentation (so förmlich habe ich es natürlich nicht vorgetragen): Ein Sachmangel nach §434BGB liegt vor und ich bin noch innerhalb der 6 Monate ab Kaufzeitpunkt. Nach §476 BGB bestand der Mangel also schon zum Zeitpunkt des Kaufs. Ich habe nun doch die Möglichkeit nach §439BGB ("Nacherfüllung") zu wählen, ob ich ein Ersatzgerät oder eine Reparatur haben möchte. Da MM aber nur der Verkäufer ist und gar nicht reparieren kann, so bestand ich auf ein Ersatzgerät. Der MM-Mitarbeiter allerdings faselte etwas von wegen: MM kann da erstmal nix machen - Siemens hätte angeblich erst 3 Versuche zur Reparatur. Erst nach dem 3. erfolglosen Versuch könnte ich von MM ein Ersatzgerät verlangen bzw. das Geld zurückbekommen.... BULLSHIT!

Ich hab doch eigentlich mit Siemens gar nix am Hut!! Den Kaufvertrag habe ich mit MM geschlossen. Die sind damit mein Ansprechpartner was Nacherfüllung angeht. Dass ich trotzdem (bisher 2x) den Siemens Service gerufen habe, spricht nur dafür, dass ich Siemens die Möglichkeit geben wollte, den Mangel auszumerzen - erfolglos. Außerdem ist das mit dem 3 Versuchen Quatsch - es reichen doch 2 erfolglose Versuche, oder??? Muss ich nun den Siemens Service noch ein weiteres Mal kommen lassen oder kann ich nochmal zum MM in die Filiale gehen und denen "den ... aufreißen"? (entschuldigt bitte, aber ich extremst schlecht gelaunt deswegen).

Vielen Dank im Voraus für qualifizierte Antworten!!!

Waschmaschine, Kaufvertrag, Media Markt, Reklamation, Umtausch
Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten
Kauf einer immobilie platzt, weil der Verkäufer keinen Energieausweis vorlegt. Wer trägt die Kosten für den Notar ?

Ich wollte mir eine, über eine Bank angebotene, Eigentumswohnung kaufen. Beim ersten Gespräch mit dem Makler erklärte ich unmissverständlich, dass ich den Energieausweis vorgelegt haben will. Da er den nicht in den Unterlagen hatte, versprach er, sich darum zu kümmern.

Es wurde ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Kurz darauf erhielt ich die Information, dass der Verkäufer keinen Energieausweis hat. Kurze Zeit später schrieb der Makler per e-mail, dass ein Ausweis beantragt wurde.

Inzwischen hatte der Makler von einem Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen.

Durch Urlaubszeit des Maklers und von mir, verzögerte sich schon aus diesem Grund die Vertragsunterzeichnung. Also auch genügend Zeit, um einen Energieausweis erstellen zu lassen........ dachte ich.

Der Makler vereinbarte vor der Urlaubszeit mit meinem Einverständnis für den 08.08. einen Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Am Freitag, d. 05.08., also einen Werktag vor der Beurkundung, teilte mir der Makler mit, dass kein Energieausweis beigebracht werden kann.

Darauf habe ich es am Montag d. 08.08. abgelehnt, den Kaufvertrag ohne den Ausweis zu unterzeichnen.

Gestern erhielt ich die Kostenrechnung des Notars für Entwurf einer Urkunde, Beurkundung von Verträgen usw.

Meine Fragen:

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ? Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.

Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?

Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.

Schon mal eines vorweg........

Mir liegt nichts daran, den Verkäufer deswegen anzuzeigen, was ja eine Geldbuße bis 15000 € zur Folge haben könnte.

Dieser Beitrag.....

http://www.gutefrage.net/frage/hauskauf-durch-verkaeufer-nach-vertragsentwurf-geplatzt-wer-zahlt-die-notarkosten

.....hilft mir nicht wirklich weiter

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Kaufvertrag, Immobilien, Energieausweis, Vertragsrecht, Notarkosten
Reklamation einer Couch

Ich habe am 01.02.2010 bei der Fa. Roller eine Eck-Couch mit Schlaffunktion für 899,-- Euro gekauft. Als Lehne hinten zum anlehnen dienen 5 große Polster und 4 kleinere Kissen. Die Couch ist nun 18 Monate alt und wird von mir, meiner Frau und meinen 2 Kindern benutzt.

Mittlerweile weist das gute Stück folgende Mängel auf:

1.Die großen hinteren Kissen zum anlehen sind längst nicht mehr formstabil, zwei davon wirken schon innerlich porös, so dass es kein schöner Anblick mehr ist und immer ungemütlicher wird. 2.Man spürt an einigen Stellen bereits die Federn bzw. den Draht oder wie das Innenleben auch immer heißt. 3.Die Couch wird von hinten (bei den Lehnen) nach vorne (Sitzfläche) immer abschüssiger; d.h. wenn ich z.B. hinten liege und meine Frau davor, hat man immer das Gefühl, runter (also auf den Boden) zu rollen. 4.Die Schlaffunktion kann schon länger nicht mehr benutzt werden, da diese ja nur selten verwendet wird und deshalb inzwischen viel höher als die restliche Sitzfläche der Couch ist.

Eigentlich hatte ich immer gedacht, dass man eine Couch, die ja immerhin fast 1000 Euro gekostet hat (und dass für nur eine Ecke, ohne Sessel o.ä.) mind. 10 Jahre benutzen kann. Nun ist meine aber bereits nach 18 Monaten ziemlich am Ende und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie das gute Teil in 1 oder 2 Jahren ausschaut.

Meine Frage: Wie stehen die Chancen, wenn ich bei Roller reklamiere und wie mache ich das am besten ???

Kaufvertrag, Garantie, Reklamation
Käufer will roller zurückgeben-darf er das?

Hallo,ich hoffe wirklich dass mir jemand helfen kann.habe schon speziell nach einem rechtsforum gesucht aber nichts gutes gefunden.Also folgendes :

Ich habe einer freundin von mir (oder eher bekannten) meinen roller verlauft. Vereinbart waren 400 euro. Es handelt sich um einen Kauf von privat zu privat.Ich habe einen kaufvertrag aufgesetzt, jedoch ohne hinweise auf rückgabe o.ä. Ihr vater ist kfz menchaniker un hat sich das ding vorher angesehn und alles für gut erklärt. Jetzt nach ca 1 woche meinte sie der roller würde ab und zu spinnen und plötzlich langsamer laufen also max. 20 km/h (ist ein 50ccm).Okay,ich dachte er stand ein jahr bei mir im keller,also wirds sicher daran liegen. Will ich mal nett sein un sage ich übernehme die reperaturkosten und danach bekommt sie ihn wieder und hat keine extrakosten für sich. ABER: sie meint jetzt sie hätte einen billigeren markenroller gesehn,den sie lieber kaufen würde, da sie auch vor allem meint der roller würde spinnen weil er eben kein markenroller ist. Ich kann doch nicht mehr tun als die kosten zu übernehmen???Hat sie überhaupt ein rückgaberecht da es sich um privat handelt?Ich habe den roller im guten gewissen verkauft, und denke eben dass er etwas spinnt weil er über ein jahr stand...was kann ich tun?wäre super wenn mir jemand helfen könnte der sich damit ein wenig auskennt.

liebe grüße

Kaufvertrag, Privatkauf, Roller, Rückgaberecht
Otto liefert angezahlte ware nicht

ich hab ein "kleines" problem mit Otto

am 30.05 hab ich einen artikel bestellt der lieferbar war (klimagerät wert 600 €) worauf ich eine email mit dem wortlaut : "Wir haben Ihre Angaben wie folgt aufgenommen: Bestellung Persönliche daten usw."erhalten habe.am selben tag 7 stunden später bekam ich eine anzahlungsaufforderung der ich peer online überweisung sofort nachgekommen binn.

auszug:--- "Jetzt sollen Sie Ihre Wunschartikel natürlich ganz rasch bekommen. Allerdings macht die Höhe Ihres Auftrags eine Anzahlung erforderlich. Wir bitten Sie dafür herzlich um Ihr Verständnis.

Damit Ihre Bestellung schnell bei Ihnen ist, überweisen Sie bitte die Anzahlung von 120,00 Euro innerhalb der nächsten 14 Tage an: --- kontodaten usw. ---

Sobald Ihre Anzahlung auf Ihrem Kundenkonto eingegangen ist, beginnt die Lieferzeit." --- ende

hier fangen die probleme an: am mittwoch den 01.06 war der artikel bei otto dann als ausverkauft angezeigt.

!! in meinem kundencenter nach anmeldung bei meiner bestellung aber weiterhin als lieferbar. !!

heute am 03.06 ist die zahlung von 120,00 € bei otto eingegangen und der artikel in meinem kundencenter hatt sich auf nicht lieferbar geändert.auf nachfrage bei otto werden mir von den mitarbeitern verschieden angaben zur reservierung des artikels genannt.einer sagt der artikel wird bei bestellbestätigung reserviert der andere sagt erst bei zahlung´seingang.

nach weiterreichen zu einer kundenbetreuerin wurde mir klargemacht das der artikel bei bestellung reserviert wird.und man sich "bemüht" noch ein gerät ranzuschaffen.

heisst mein klimagerät hätte bei denen für mich reserviert stehen müssen bis zum zahlungseingang innerhalb von 14 tagen

ich komm mir jetzt ein wenig ver*** vor und frag mich ob das alles so rechtens ist immerhin wird hier mit ware geworben worfür ich eine anzahlung leisten soll die dann aber doch nicht lieferbar ist.immerhin wurde mir in der mail mit der zahlungsaufforderung mitgeteilt das ich 14 tage zeit hab die überweisung zu tätigen.

ich hoffe mir kann jemand sagen wie man da am besten bei otto vorgeht

(erstbestellung bei otto)

danke

Kaufvertrag, Otto, Anzahlung
Gebrauchtwagen beim Händler. Übergabe lässt auf sich warten. Was tun?

Folgendes Problem beim Autokauf (Händler):

Vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Genauer gesagt den Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung gemacht. Es war ein gutes Angebot und beim Händler hat man eine Gewährleistung also habe ich vertraut, dass nicht schief laufen kann. Laut Kaufvertrag hatte das Auto keine Macken außer Lackschäden und kleine Dellen. Probefahrt konnte ich leider nicht machen weil das Auto gerade erst eingetroffen war und nicht richtig durchgeprüft würde. Das hat mich etwas stutzig gemacht.

Wir haben ausgemacht, dass ich in der nächsten Woche die Papiere zur Anmeldung bekomme und dann das Auto abholen kann. Leider kamm nicht.

Ende der Woche bin ich hingefahren um mich zu vergewissern was los ist. Leider war es nicht fertig. Ich habe die Papiere bekommen und habe es dann angemeldet.

Nächste Woche war es leider nicht fertig. Diese Woche kamm die selbe Antwort. Jetzt meinte der Händler, dass am Auto was dran ist und es muss repariert werden. Jetzt sind also schon fast 3 Wochen um!

 Ich gehe davon aus dass, das Auto beim Abschluss des Vertrages mangelhaft war.

Was kann ich jetzt machen? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten in Anbetracht der Mängel die nicht im Vertrag aufgeführt waren? Steht mir vom Händler ein Ersatzfahrzeug für die lange Wartezeit zu?

Gruß Kris

Gebrauchtwagen, Kaufvertrag, Rechte, Autokauf, Vertragsrecht, Frist
Mündlicher Kaufvertrag wegen Küche

Hallo, habe ein Problem. Ich habe für meine Wohnung einen Nachmieter gesucht. Einen der auch die Küch wenn es möglichst ist mit übernimmt. Ich hatte mehrere Interessenten und habe mich aber für ein junges Pärchen entschieden. Wir haben vereinbart das wir einen Kaufvertrag machen damit jede Seite abgesichert ist. Außerdem habe ich mich auf Ratenzahlung eingelassen.Das war Montag Die Vermieterin rief mich dann im lauf der Woche an und teilte mir mit das sie die Mieter nur nimmt wenn ich mit der Rate für die Küche etwas runter gehe oder die Monate verlängere damit sie ihre Kaution auf einmal bekommt. Das Pärchen und ich haben dann einen Termin für Sonntag ausgemacht an dem der Vertrag unterschrieben werden sollte. Kurz vorher ruft mich jedoch der Vater an und meint das die Küche zu teuer wäre und es ihm Leid tut das seine Tochter fest zugesagt hat aber ich die Küche nun wieder abbauen soll. Ach vorher wollte er noch die ganze Zeit handeln.Die Mieterin ist 19 Jahre alt und es kann doch nicht mein Problem sein wenn sie nicht selbst entscheiden darf.

Als ich dann jetzt gessagt habe das ich die Küche nicht zurück nehme und mir einen Anwalt suche. Rufen die mich ständig an und drohen mir! Und wollen das ich die Kpche raus hole! Denn ich hätte eh keine Chance vor Gericht. Als Zeugen habe ich aber die Schwester von meinem Freund und die Vermiterin wusste auch bescheid! Hilfe

Kaufvertrag, Rechte, mündlicher Vertrag

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