Darf man ein Hund weiter verkaufen obwohl der Schutzvertrag es verbietet?

Hallo,wir haben seid paar Tagen einen Mobs Welpen aufgenommen.Leider haben wir fest gestellt das unsere Katzen und der Hund sich nicht verstehen.

Die Katzen leben schon drei Jahre lang zusammen und verstehen sich eigentlich sehr gut aber seid der Hund da ist bekämpfen sie sich auch gegenseitig.

Der Kauf war auch kein Spontankauf. Wir haben über ein Jahr überlegt und hatten schon andere Hunde in der Wohnung ohne Probleme ( vom Besucher).

Ich habe auch der ehemaligen Besitzerin gesagt das wir Katzen haben und auch demnächst umziehen werden ( ein Monat noch) . Sie ist keine Züchterin und es war nur ein versehen meinte sie.Sie hat einen Schutzvertrag geschrieben in im dem steht das falls es dem Hund schlecht geht oder wir ihn weiterverkaufen das sie ihn wieder unentgeltlich zurück bekommt.Die Schutzgebühr steht als "Preis" auf dem Vertrag und waren 500€.

Heute ist der dritte Tag und es wird täglich schlimmer, habe auch der Dame bescheid gesagt und sie meinte nur sie würden den Hund wieder nehmen aber ohne das Geld zurück geben. Und falls wir den Hund weiterverkaufen, kann sie anhand der Chipnummer den sie noch haben es herausfinden und zeigen uns an.( Ist es rechtlich das sie diese Nummer noch hat?)

Und sie besteht darauf noch zwei Wochen zu warten und dann nochmal zureden. ( So weit ich weis gibt es eine zwei Wöchige Widerrufsfrist bei Kaufverträgen)

Wir möchten eigentlich den Hund behalten aber es geht leider nicht wegen den Katzen und die waren zuerst da.

Was kann ich tun? Ist ein Verkauf Möglich? oder kann ich sagen das der Vertrag so keine Gültigkeit hat (Hab mal gelesen das solche Klauseln keine Wirkung haben da ein Hund leider als ein Gegenstand angesehen wird) und das Geld zurück fordern?

Edit:

Danke schon mal für die Antworten ich möchte nur für die Zukunft wissen, falls es nicht besser wird, ob wir verklagt werden können falls wir ihn weitergeben

Hund, Recht, Kaufvertrag, Tierrechte, schutzvertrag
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Hauskauf - Wann ist was fällig?

Wir stecken grade mitten im Hauskauf…Beim Notar waren wir schon nur werde ich aus dem Passus bzgl. der Zahlungsfälligkeit im Kaufvertrag und Übergabe nicht so wirklich schlau. Darin steht folgendes:

„§ 5 Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis ist am 31.03.2016 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch frühestens eine Woche nach dem Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen ein: 1. #Die für den Erwerber in diesem Vertrag beantragte Eigentumsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein. Der Eigentumsvormerkung dürfen nur die in dieser Urkunde genannten Belastungen des Vertragsgegenstandes nach Abt. II und III des Grundbuchs und gegebenenfalls Finanzierungsgrundpfandrechte des Erwerbers vorgehen. 2. #Die erforderliche Bescheinigung der zuständigen Behörden über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss erteilt sein.

Über das Vorliegen der Zahlungsvoraussetzungen werden sich die Vertragsschließenden selbst informieren. Eine Betreuungstätigkeit des Notars wird nicht gewünscht. Der Kaufpreis ist zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto des Veräußerers bei der xxxxxxxxxx, zu entrichten.“

§ 8 Übergabe, Steuern, Abgaben u. Gefahrübergang

Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstands erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Kaufpreiszahlung…

§ 10 Vermietung, Verpachtung

Der Vertragsgegenstand wird vom Veräußerer selbst bewohnt, Dieser verpflichtet sich zur vollständigen Räumung des Vertragsgegenstandes bis zum 31.03.2016…“

o.g. Teile des Kaufvertrags sind nur Passagen welche ich denke das wichtige enthalten, also nicht der ganze Vertrag.

Die nötigen Bescheinigungen u. Eigentumsvormerkung etc. sind da (außer Zahlungsaufforderung vom Notar) Nun bin ich mir unsicher ob wir überhaupt noch eine noch eine Zahlungsaufforderung vom notar bekommen? Die Bank sagt, das gibt es immer, aber für mich hört sich das so an, als müsste ich zum 31.03.2016 automatisch zahlen oder?

Derzeit wohnt der Verkäufer noch in dem Haus. Müssen wir nun auch zum 31.03.2016 zahlen wenn der Verkäufer noch darin wohnt oder verschiebt sich die Zahlungsfälligkeit dann der Räumung durch den Verkäufer entsprechend?

Wie lange darf sich der Verkäufer nach Zahlungseingang noch mit der Schlüsselübergabe zeitlassen?

Kaufvertrag, Hauskauf, Zahlung
Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
Autokauf und mein Pass ist abgelaufen, muss man den Kaufvertrag später "umschreiben"?

Guten Morgen Community,

ich habe eine Frage zum Autokauf, speziell zum Kaufvertrag und den Haltern.

Folgende Situation: Ich möchte mir ein Auto kaufen - es soll ein Vorführfahrzeug vom Händler sein. Nun habe ich allerdings gemerkt, dass mein Pass abgelaufen ist und ich somit weder den Kaufvertrag unterschreiben kann, noch das Auto auf mich anmelden kann. Da der Wagen aber optimal für mich scheint und jederzeit weg sein kann, hat sich meine Mutter angeboten, den Kaufvertrag für mich zu unterschreiben und ich würde das Geld dann von meinem Konto überweisen. So weit, so gut.

Nun ist es so, dass ich vermeiden möchte, dass unnötigerweise eine weitere "Hand" später die Attraktivität bei einem Wiederverkauf mindert. Wie könnte man da vorgehen? Den neuen Pass würde ich frühestens in zwei Monaten erhalten können (weil ich kein deutscher Staatsbürger bin und das Ganze deswegen um einiges komplizierter ist).

Meine Mutter wäre ja der Eigentümer des Fahrzeuges - allerdings noch kein Halter. Sollten wir gleich einen "Kaufvertrag" abschließen, in welchem sie mir das Auto "schenkt" bzw dann eben für 1€ verkauft - damit ich der rechtliche Eigentümer dieses Fahrzeuges werde? Den Brief erhalte ja eh ich.

Ist es korrekt, dass ein Halter derjenige ist, auf wen das Auto angemeldet wird oder zählen da tatsächlich die Eigentümer? Muss ich dann warten, bis mein Pass fertig ist um das Fahrzeug dann tatsächlich auf MICH anzumelden? In der Zeit müsste das Fahrzeug ja tatsächlich weiterhin beim Händler stehen.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Kaufvertrag, Autokauf, Autoanmeldung, Eigentümerwechsel, Halterwechsel

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