Hallo Community,

ich habe vor ungefähr 3 bzw. 4 Wochen einen 8 Jahre alten Hyundai Elantra gebraucht gekauft. Zufrieden, alles bestens soweit. Nun habe ich gestern feststellen müssen, dass die Fernbedienung für die Zentralverriegelung nicht mehr funktioniert. Hierbei ist zu sagen, dass das Auto beim Kauf vor 8 Jahren nur einen normalen Schlüssel hatte, und der Vorbesitzer irgendwann nachgerüstet hat, sodass man es auch aus der Ferne mit einer Fernbedienung öffnen kann. Beim Kauf habe ich zwei dieser Fernbedienungen erhalten, funktionierten anfangs tadellos, jedoch heute beide ausprobiert, auch nagelneue Batterien eingesetzt, keine Wirkung. Eine kleine LED auf den Fernbedienungen leuchtet, Auto geht aber nicht auf. Also liegt der Fehler höchstwarscheinlich irgendwo am (im) Auto.

Beim Kauf habe ich auf zusätzliche Garantieleistungen verzichtet, da der Preis so etwas gesenkt werden konnte. Der Verkäufer war ein eingetragener Kaufmann, sprich ich habe das Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Aus dem Wirtschaft/Recht-Unterricht weiß ich, dass der Verkäufe für "unübliche" Schäden aufkommen muss. Ich weiß, der Schaden ist nicht besonders groß, da ich das Auto ja auch mit dem normalen Schlüssel aufbekomme. Jedoch sinkt der Wert natürlich etwas, und nervig ist es auch.

Nun aber direkt zur Frage, habe ich Recht auf die Beseitigung des Schadens, also auf die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit jener Zentralverriegelung aus der Ferne?

Vielen Dank im vorraus :-)