Neuwagenkauf mit 6 Monate Händlerzulassung - Was muss als Käufer beachtet werden?

Hallo,

Habe am Freitag einen Kia Stonic gekauft. Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 23.400 Euro. Der Hauspreis beim Händler betrug 19.950 Euro. Ich selbst fahre einen VW Touran Euro 4 Diesel mit 220.000km, der nun 16 Jahre alt wird. Beim Händler habe ich meinen Touran für 1600 Euro abgegeben, da er zu den alten Dieselfahrzeugen gehört. Mein altes Fahrzeug darf ich bis diesen Freitag noch nutzen.

Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben. Zusätzlich sind die 1600 Euro für das alte Fahrzeug, dass das Autohaus angekauft hat abgezogen worden. Wir sind bei einem Preis von 19.500 Euro gelandet. Den Kaufvertrag haben wir beide unterzeichnet.

Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten. Nach 6 Monaten kann das Auto problemlos umgemeldet werden. Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche. Mir ist bewusst, dass ich als zweiter Fahrzeughalter dann im Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief stehen werde.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:

1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)

2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)

3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)

4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?

(Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren. Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?

Aktuell habe ich eine KFZ Versicherung bei der Allianz und möchte gerne zu einer anderen Versicherung wechseln. Habe ich laut Sonderkündigungsrecht "Neuwagenkauf" das Recht, die Versicherung jetzt wechseln zu können? Oder muss das Autohaus den Touran abmelden und mit der Abmeldung bekommt meine Versicherung automatisch eine Meldung zur Kündigung wegen Fahrzeugabeldung? Ab wann muss das Neufahrzeug versichert sein?

Wie gehe ich vor, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?

Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Neuwagen, Rabatt, Neufahrzeug, günstiger Preis, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wer ist im Recht? (Hund)?

Hallo, ich brauche dringend eine Antwort.

kurz zusammen gefasst, es geht um einen Hund!

ich habe vor ca. 1 Woche einen Welpen gekauft ( 100€Anzahlung bei Abholung)

mit einem Kaufvertrag! Die Dame sollte noch 700€ von mir bekommen. Sie hat mir gesagt das der Hund gesund ist, das sie beim Tierarzt war und alles in Ordnung war.

Nun habe ich bei unserem Tierarzt erfahren das er einen Nabelbruch hat, und das schon länger. Habe die Verkäuferin natürlich sofort kontaktiert aber sie sagt das ihr nichts bekannt war.

wir haben uns daher auf einen restbetrag von 400€ geeinigt, da er bald operiert werden muss und die OP kosten um die 300€ betragen.

jetzt hat sich rausgestellt das sie nie mit ihm bei einem Tierarzt gewesen ist. Also hat sie gelogen. Mein Tierarzt hat gestern rausgefunden durch den Chip, das der Hund ein sogenannter Kofferraum ist. Er wurde aus Kroatien nach Deutschland gebracht. Das wurde mir ebenfalls nicht gesagt!

es existieren keine Papiere darüber, somit ist das illegal.

als ich sie heute darauf angesprochen habe, wurde sie sehr frech und beleidigend, als ich ihr sagte das ich ihr nichts mehr zahle. Sie sagt es sei nicht illegal, möchte von unserem Vertrag zurück treten und den Hund wieder haben oder die 400€ haben.

meine Frage ist jetzt, wer ist im recht? Kann sie wirklich den Hund zurück verlangen? Muss ich ihr die vereinbarten 400€ Euro zahlen?

oder bin ich im Recht und ihr steht nichts zu? Ich möchte den Hund auf keinen Fall zurück zu ihr geben! Das ist keine Option

mich hoffe ihr konntet das geschrieben alles verstehen und mir weiter helfen.

bitte um schnelle Antworten

Danke im Voraus

Hund, Recht, Kaufvertrag, Vertragsrecht
eBay-Kleinanzeigen Käufer meint, Ware wäre defekt?

Hallo,

ich habe vor kurzem Boxen auf eBay Kleinanzeigen verkauft, die in einwandfreiem Zustand waren.

Nun meldet der Käufer, dass angeblich Dellen in den Boxen gewesen wären und die Boxen "brummen", was definitiv nicht der Fall gewesen ist, weil ich die Boxen bis zum Versand noch selbst in Benutzung hatte und somit weiß, dass dort nichts war.

Ich habe dem Käufer nun des Öfteren gesagt, dass das beim Versand passiert sein muss und er sich an DHL wenden soll.

Das will er aber vehement nicht tun, weil es ja "altersbedingte Schäden" seien und die Boxen somit nicht einwandfrei (wie es in der Anzeige drin stand) waren.

Vor dem Versand habe ich ihm zusätzlich nochmal Bilder der Boxen von allen Seiten geschickt (hat er angefordert), wo er die Möglichkeit hatte, nochmal vom Kaufvertrag zurückzutreten, jedoch meinte er, dass alles in Ordnung sei und ich sie verschicken soll. (jetzt im Anschluss markiert er mir auf meinen eigenen Bildern angebliche Stellen, wo Dellen zu sehen sein sollen)

Er will den Fall jetzt an Paypal senden, obwohl er mit Paypal Friends gezahlt hat.

Was kann ich nun tun? Mehr als darauf hinweisen, dass die Boxen einwandfrei waren und er sich gefälligst an DHL wenden soll, kann man ja nicht.

Mir kommt's so vor, als würde er - mal die Nationalität des Käufers außen vor gelassen -, zu irgend einer Verbrecherbande gehören, die so Leute auf eBay Kleinanzeigen abzocken.

Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Vertrag, Kleinanzeigen, Anzeige, Klage, PayPal
Amazon Händler schickt Ware nicht - Welche Ansprüche habe ich?

Habe bei Amazon Ware für die Schule gekauft. (Lehrerin, kaufe privat ein und die Schule bzw. Schüler zahlen durch Materialgeld die Bastelmaterialien). Es waren 11x Kordeln zum Basteln 100m für je 0,30€ + 2,20€ Versand.

Sprich für 2,13€ pro Stück. Normalerweise kostet eine Rolle 100m ca. 14€ bei einem Namenswerten Händler.

Habe die Ware am 10. Juni 2018 bestellt und hätte am 15.Juni 2018 geliefert worden sein sollen. Die Nachricht dann, dass Paket ging verloren angeblich und es gäbe bei der Firma einen neuen Transportdienstleister.

06.07.2018 Ware wird angeblich neu versendet.

17.07.2018 Nachricht: Hab ich die Nachricht von Amazon nicht gelesen, dass die Lieferung ca. 2 Wochen Verspätung habe und es noch dauern wird.

Diese Nachricht habe ich allerdings nicht bekommen.

Einfach nur lächerlich, dass man sich als Händler nicht eingestehen kann, dass der Preis im Angebot auf Amazon falsch angegeben war... Nein stattdessen macht man auf "Transportweg verloren gegeangen" "Lieferzeit dauert" Story daraus.

Wer kann mir sagen, was ich rechtlich machen kann, außer, dass ich das Geld also die 23,45€ zurückfordere? Ich finde solche Firmen gehören zur Kasse geboten. Sowas ist doch Betrug. Die 2 Wochen sind heute verstrichen und wieder ist nichts gekommen. Habe die Schnautze voll. Eine Sendungsnummer rücken Sie auch nicht raus.

Wie kann ich klagen? Habe keine Rechtschutzversicherung bzw. wie viel würde mich das kosten? Habe die Ware für ein Schulfest /bereits vergangen benötigt. Habe bei einem anderen Händler die teuere Ware einkaufen müssen, um nicht leer da zu stehen.

Bitte um Rückmeldung und Tipps.

Vielen Dank.

Betrug, Amazon, Recht, Kaufvertrag, Händler, Lieferverzug, Nacherfüllung
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, durch Ablehnung Leasing?

Wir hatten einen Vertreter von Hyla hier und wir waren vom Gerät begeistert. Der Preis jedoch sehr hoch mit 1750€. Der Vertreter hat uns angeboten wir können entweder in bar zahlen, per Finanzierung, Überweisung oder Leasing. Wir fanden das Leasing Angebot sehr interessant und für uns finanziell auch umsetzbar mit knapp 40€ im Monat. Wir sagten ihm ausdrücklich dass dies für uns die einzige Möglichkeit ist da ich die Summe nicht in einem bezahlen kann. Wir haben den Vertrag auf Firma meines Freundes abgeschlossen, Zahlung steht dort Leasing 48 Monate drin. Das Gerät hat er uns direkt hier gelassen. Einige Tage später sagte er uns wir müssen eine Gewerbeanmeldung schicken und brauchen für das Leasing eine Bankbürgschaft. Wir wussten erstmal gar nicht was das ist und ich habe ihm gesagt wir informieren uns und geben Bescheid. Nach Telefonat mit der Bank wurde uns gesagt sie bieten eine solche Bürgschaft für diese Summe nicht an und können uns nicht helfen. Dies haben wir Hyla mitgeteilt und diese sagten zu uns dann müssen wir uns mit dem Vertreter besprechen für eine Finanzierung oder Barzahlung. Beides ist für uns jedoch nicht möglich da Finanzierung von der Bank abgelehnt wird. Ich sagte zum Vertreter ich möchte das Gerät zurück geben, habe es nun jedoch schon 3 Wochen in Betrieb und er meint das geht nicht. Er gibt uns die Chance 750€ übermorgen zu zahlen und den Rest in 4 Raten. Nun ging bei uns auch noch das Auto kaputt und ich kann mir diese 750€ nicht leisten!

Meine Mutter sagte wir müssen das Gerät zurück geben können da der Vertreter selbst verantwortlich ist es uns direkt ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft überlassen zu haben. Nun ist meine Frage kann ich vom Kauf zurück treten und ihm das Gerät geben welches ich jedoch genutzt habe und dadurch paar Kratzer auch hat oder muss ich das Gerät zahlen welches Geld ich jedoch nicht habe???

Recht, Kaufvertrag, Haustürgeschäft, Rücktritt vom Kaufvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen(Facebook)?

Hallo,

Sicherlich gab es diese Frage schon etliche Male da sie sich jedoch zum Teil von Fall zu Fall unterscheiden frage ich auch mal nach.

Um das mal zu Schildern,ich habe mich auf einer Kauf Tausch Seite auf Facebook umgesehen und etwas gestöbert nun habe ich dort dann und gesehen der einen Erschwinglichen Wäschetrockner angeboten hat.Ich habe diesen Mann auch angeschrieben und ihn mein Interesse bekundet uns gefragt ob er denn noch da ist.Der ist noch erhältlich gewesen,weshalb ich dann mit diesem verhandelt habe und wir uns nach hin und her auf 120€ geeinigt haben.

Ich habe diesem geschrieben das ich mich mit genaueren Details zur Abholung dann melde worauf dieser fragte ob ich nicht schon am Selbigen Tag vorbeikommen könnte da noch weitere Interessenten bestünden.

Ich verneinte und sagte diesem das imam Donnerstag dieser Woche die Abholung stattfinden würde.

Er wahr damit einverstanden und sagte er würde sich dann Donnerstag mit der Adresse zurückmelden.

Nun ein Tag Später ,ich hab die Abholung geregelt einen Bekannten gefragt der für ein geringes Entgelt mit mir den Abholen wollte,meldet sich der zurück und sagte er hätte den Trockner an jmd für 150 € verkauft der diesen bereits abgeholt hätte.

Nun erfreut bin ich nicht und mich würde interessieren ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.Da dieser ja sich ja mit meinem Angebot einverstanden gegeben hat,und dem ganzen zugestimmt hat.

Internet, Facebook, Recht, Internetrecht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Kauf, Verkauf
Möbellieferung nicht möglich: Konsequenzen und meine Rechte?

Ich habe in einem Möbelhaus eine TV-Wohnwand (Ausstellungsstück) im Wert von ca. 2.000,00 € gekauft, d.h. Anzahlung (500,00 €) mit Ratenkaufvereinbarung.

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt.

Die Ratenkaufvereinbarung wurde am 10.04.2018 mit der Bank abgeschlossen. Liefertermin war der 18.04.2018, wurde jedoch wegen Krankheit der Monteure auf den 26.04.2018 verschoben.

Bei der Anlieferung stellte man fest, dass ein Möbelstück zu groß ist und nicht durch den Wohnungseingang in das betreffende Zimmer passt. Festgestellt wurde dies durch eine grobe Vermessung der Monteure. Ich habe nicht darauf bestanden es zu versuchen, da nach der Einschätzung der Monteure Kratzer an der Oberfläche des Möbelstückes entstanden wären.

Die komplette Lieferung wurde wieder mitgenommen.

In den AGB´s des Möbelhauses steht der übliche Passus, dass der Kunde eine problemlose Anlieferung sicherstellen muss.

Ich wurde nicht darüber informiert, dass das Möbelstück nicht zerlegbar bzw. abbaubar ist. Auch habe ich angenommen, dass es mit etwas „Fingerspitzengefühl“ möglich ist, die Möbel in die Wohnung zu bringen.In einem ersten kurzen Telefonat mit dem Möbelhaus wurde mir mitgeteilt, dass noch mal genau geprüft wird, ob eine Zustellung nicht doch möglich ist. Falls nicht, sollte ich mir im Möbelhaus etwas Neues aussuchen. Mir wurde dies so vermittelt, dass ich dazu verpflichtet bin.

Nun habe ich folgende Fragen:

1.    Hätte ich darauf bestehen sollen, dass wenigstens versucht wird mit dem Möbelstück in die Wohnung zu kommen?

2.    Habe ich meine Pflicht als Käufer schuldhaft verletzt? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für mich? Was kann mir das Möbelhaus in Rechnung stellen?

3.    Bin ich tatsächlich verpflichtet dort neue Möbel auszusuchen, auch wenn mir nichts gefällt? Bzw. auch wenn der Preis erheblich höher wäre? (aufgrund der Preisklasse des Möbelhauses)

4.    Sollte ich sofort versuchen die Ratenkaufvereinbarung zu kündigen? Die erste Rate wäre ab Juni 2018 fällig.

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Treppenhaus
Anzeige wegen Reservierung bei Ebay Kleinanzeigen?

Hallo Zusammen,

ich wollte meine Tischbeine/böcke bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen für insgesamt 20 Euro. Für eine Interessentin habe ich die Tischböcke eine Woche lang reserviert und gehofft, dass sie dann zum besprochenen Tage kommt. Währenddessen erhielt ich jedoch weitere Anfragen, bei denen ich darauf hingewiesen habe, dass die Beine erst bei Nichtwahrnehmen des Termins an sie weiterverkauft werden können. Als es dann zum besagten Termin kam, hatte die erste Käuferin mir geschrieben, dass sie doch während der ganzen Woche keine Zeit habe und die Beine erst in 7 Tagen holen könne. Das war sehr ergärlich, da ich einigen potenziellen Käufern dadurch absagen musste und sie bei mir auch an Glaubwürdigkeit verlor. Daher habe ich einer anderen Interessentin noch geschrieben, welche die Beine am nächsten Tag definitiv abholen könnte. Der ersten Käuferin habe ich geschrieben, dass es in 7 Tagen zwar zeitlich passen sollte, aber ich nochmals Bescheid geben würde. So kam tatsächlich die zweite Käuferin und hat die Beine gekauft. Nun habe ich der ersten Käuferin geschrieben, dass die Beine anderweitig verkauft worden sind. Jedoch geht die erste Käuferin davon aus, ich habe einen Kaufvertrag abgeschlossen, weil ich ihr bereits meine Adresse zugesendet hat. Aber hier bin ich ja davon ausgegangen, dass sie zum besagten Termin kommt. Sie werde demnächst ihren Anwalt alarmieren. Nun mache ich mir schon Sorgen. Was soll ich tun? Und was sollte ich beachten? Ich kann allenfalls die zweite Käuferin fragen, ob sie mir die Beine zurückverkauft. Vielen Dank bereits im Voraus.

Kleidung, Recht, Anwalt, eBay, Kaufvertrag, Jura
Falsche Ebay-Artikelbezeichung ; Wer liegt im Recht?

Guten Abend,

ich befinde mich gerade in einer etwas ärgerlichen Situation, und hoffe dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Folgendes :

Ich wollte unbedingt zwei Konzertkarten loswerden, und da in meinem Umkreis keiner Interesse hatte, dachte ich mir probiere ich es mal auf Ebay. Ich habe also ein bild von den zwei Karten gemacht, Stückzahl 2 angegeben und in die Artikelbezeichnung sowie in die Beschreibung geschrieben dass es sich um 2 Tickets handelt, was sich im Nachhinein als eine blöde Idee rausgestellt hat.

Als Preis habe ich 100€ angegeben, wobei sich der Preis nur auf eines der zwei Tickets beziehen sollte. 

Da es sich um insgesamt Zwei Tickets gehandelt hat, und den Käufern auch 2 verfügbare Tickets angezeigt wurden (das heißt die anzugebende Stückzahl kann entweder 1 oder 2 betragen), dachte ich es wäre offensichtlich dass sich der Preis eben nur auf ein Ticket bezieht. Dem war leider nicht so.

Es haben sich relativ schnell zwei Käufer gefunden. Der erste Käufer hat im Nachhinein erst begriffen dass der Preis sich nicht auf beide Tickets bezogen hat, und da ich das Missverständnis nachvollziehen konnte, haben wir das ganz entspannt geregelt und den Kauf abgebrochen.

Ich dachte mir daraufhin dass das selbe Missverständnis auch beim zweiten Käufer bestehen könnte, und habe ihn deshalb angeschrieben um zu verdeutlichen dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht. Ich habe ihm außerdem geschrieben, dass falls er das missverstanden hat, und dachte er würde für zwei Tickets zahlen, wir den Kauf problemlos abbrechen können.

Käufer Nr. 2 war leider nicht ganz so locker drauf wie Käufer Nr. 1 ; Käufer Nr. 2 besteht nämlich darauf, beide Tickets für 100€ geliefert zu bekommen, da in der Bezeichnung und in der Beschreibung die Rede von zwei Tickets war. Ich bin, laut ihm, einen Kaufvertrag eingegangen, und bin nun dazu verpflichtet diesen auszuführen.

Meine Frage lautet nun, wer von uns beiden im Recht ist. Mir ist bewusst, dass Ich die Artikelbezeichnung hätte anders formulieren sollen, und dass ich mehr oder weniger selber die Schuld an diesem ''Schlamassel'' habe, allerdings bin ich der Meinung, dass das nötige Angeben einer Stückzahl (in diesem Fall 1 oder 2) schon darauf schließen lässt, dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht.

Was meint ihr, bin ich wirklich verpflichtet die beiden Tickets für 100€ zu verschicken? Und welche Konsequenzen drohen mir, falls ich das nicht mache?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, und bedanke mich schon mal für alle Antworten!

verkaufen, eBay, Kaufvertrag
Hund weggegeben nun zurück?

Hallo, wir mussten aus privaten Gründen leider unseren Hund abgeben.

wir haben mit dem Herrn einen Kaufvertrag abgeschlossen, in den wir aber reinschrieben falls irgendwas sein sollte wir den Hund jeder Zeit zurück nehmen, bevor er in schlechte Hände gerät.

Nun haben wir mit dem Mann raten vereinbart einen Teil hat er schon gezahlt.

gestern schrieb er, dass es dem Hund nicht gut gehen würde er nichts mehr frisst und seit einem Monat vor der Tür liegt und auf uns wartet.

Darauf hin sagte er, er würde uns ihn nächste Woche wieder bringen allerdings nur wenn wir ihm dann auch sofort sein Geld wieder geben würden, sonnst würde er ihn weiter vermitteln er hätte da schon jemanden.

alles schön und gut, wir würden ihn zurück nehmen haben aber die letzten Monate Hohe Ausgaben gehabt, so können wir ihm den Betrag nicht sofort zahlen auf raten lässt er sich nicht ein.

klar gab es wirklich harte Gründe weshalb wir ihn abgeben mussten, trotzdem lieben wir ihn und möchten nicht das der Mann ihn einfach zu fremden weitervermittelt.

wir fragten auch ob er uns ein Bild schicken könnte, daraufhin schrieb er das er grade keins hätte. Wenn der Hund doch dort ist,wieso macht er nicht grade ein Bild? Habe das Gefühl ihm geht es wirklich nicht gut.

was können wir tun? Wer ist im Recht? Schließlich haben wir den Vertrag mit der Rücknahme nicht ohne Grund gemacht, kann er ihn einfach so weiter geben? Er zahlt ihn ja selber in raten ab, warum wir dann nicht? Er kann ja nicht einfach von heute auf morgen sagen so ich bring euch den Hund, will aber sofort das Geld haben, oder habe ich unrecht?

lg

Hund, Rechtsanwalt, Anwalt, Kaufvertrag, Gesetz, Jurist, Rechtslage

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kaufvertrag