Hallo miteinander,
gehen wir mal von folgender Situation aus:
Person A verbringt einen netten Abend mit Freunden, zieht hin und wieder am herumgehenden Joint.
Der Abend neigt sich dem Ende zu, Person A macht sich zu Fuß auf den Heimweg. Zufällig fährt ein Polizeiauto vorbei, die Beamten entscheiden sich, Person A routinemäßig zu kontrollieren. Hierbei stellen Sie eine rötung der Augen und einen benebelten Zustand fest, finden aber keine Drogen.
Person A wird um eine Urinprobe gebeten, diese wird jedoch dankend abgelehnt.
und wie es ab diesem Punkt weitergeht bin ich mir nicht im klaren. Schnelltests darf man ablehnen, aber geht es dann gleich weiter zum Bluttest?
Wie würden die Beamten auf eine Ablehnung des Schnelltests reagieren? Reicht die "Vermutung" der Beamten aus, mit mir eine Blutentnahme durchzuführen (die auch noch richterlich angeordnet werden muss?)
Und erfährt die Führerscheinstelle von diesem Vorfall, muss man sich Sorgen um den Fürerschein machen? im prinzip ist ja nichts bewiesen.
Grüße,
Craig