Vorladung Polizei - Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung

Hallo Community,

wie einige von euch vielleicht mit bekommen haben, wurde ich am Sonntag den 19.08.2012 um 01:20 Uhr von der Polizei mit zwei Personen (XY und XX) beim Konsum von Cannabis erwischt. Bei der körperlichen Durchsuchung fand man unter anderem einen Grinder und 0,2 - 0,3 Gramm Cannabis bei MIR. Die anderen beiden Personen waren ''Sauber''. Nun habe ich heute ein schreiben der Polizei bekommen:


Vorladung als Beschuldigter [Diese Vorladung bitte zum Termin mitbringen]

Sehr geehrter Herr Daniel XYZ, in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren

Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung

Ereignisort: 274xxx Bremervörde, Bevern Straße XXX

Ereigniszeit: So., 19.08.2012, 01:20 Uhr

Ist eine Vernehmbung als Beschuldigter des Daniel XYZ (xx.xx.1994) erforderlich.

Bitte veranlassen Sie, dass Daniel XYZ dieser Vorladung am: XXXXXXX in: XXXXXXX erscheint.

Im Verhinderungsfall bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Falls sie beabsichtigen, die Reise von einem anderen als dem in der Anschrift genannten Ort aus anzutreten oder außerhalb beschäftigt sind, teilen sie dies bitte unvorzüglich mit. Sollten sie auf ihrer Mitteilung keine Nachricht erhalten, bleibt es bei dieser Vorladung


Ich halte es für eine relevante Information zu sagen, dass ich einmal mit 13 mit der Polizei zu tun hatte, da ich einen Beamten angelogen hatte. (Ich hatte ziemlich Angst) In dem Fall ging es darum, dass einem Jungen seine Yu-Gi-Oh Karten abhanden kamen, wir wurden beschuldigt, hatten diese aber nur gefunden. Das habe ich dem Beamten verschwiegen, aus Angst vor Strafe. Ein zweites mal hatte ich mit der Polizei zu tun, als ich und ein Freund mit einer selbst gebauten Waffe (ca 0,5 Joule) Personen verletzt haben. Keiner dieser Personen hatte eine Anzeige erstellt, wodraufhin das Verfahren fallen gelassen wurde. Damals war ich 15, heute 17.

Wie soll ich nun auf diesen Brief reagieren? Soll ich zur Vorladung erscheinen oder gebrauch meines Rechts machen, nicht erscheinen zu wollen und darf ich das in diesem Fall überhaupt? Wie würdet ihr Vorgehen? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

Wäre nett, wenn ihr mir helfen würdet ohne zu sagen, wie dumm ich sei. Zudem würde ich mich über Beiträge von Usern freuen, die in einer ähnlichen Situation waren bzw. sich mit dem Deutschen Recht des BtmG auskennen.

Falls ich zur Vorladung erscheine, würde ich natürlich auch gerne meine Meinung zum Thema Cannabis verteidigen. Ich konsumiere circa zwei mal die Woche und finde, dass es im geregelten Maßen okay ist. Man sollte Cannabis keinesfalls verteufeln, aber auch nicht in den Himmel loben, denn ein Risiko besteht immer. Meint ihr ich könnte mit meiner Meinung Probleme bekommen, dass ich meinen Führerschein nicht mehr machen darf etc. ?

Nach Zusatzinformationen könnt ihr gerne Fragen.

Gruß ..

Deutschland, Recht, Cannabis, Jura, Strafe, THC
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