Hallo, ich muss übermorgen ein Referat über Jura halten und habe daher einige Fragen.
Zum Grundstudium gehören ja die drei Rechtsgebiete : bürgerliches Recht, öffentliches Recht und Staatsrecht
1. ist Privatrecht das gleiche wie bürgerliches Recht ?
2. kann mir vlt jemand die drei rechtsgebiete kurz definieren ?
Und dann hätte ich noch eine kurze Frage im hauptstudium kann man ja dann wählen , welche Schwerpunkte kann man hier wählen
Ich finde dazu leider kaum was im Internet 😅
Vielen Dank im Voraus!