Hartz 4 auf Darlehensbasis aufgrund fristloser Kündigung?

Hallo zusammen,

brauche HIlfe für eine Freundin:

Kann es wirklich stimmen, dass wenn man fristlos gekündigt wurde und vielleicht sogar noch selber daran Schuld war und nun arbeitslos ist und gleich ins Hartz 4 rutscht, die gewährten Leistungen irgendwann wieder zurückzahlen muss?

Auf der Niederschrift steht:

"Aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist zu prüfen, in wie weit diese Kündigung einen "Sperrzeittatbestand" nach den Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit nach sich ziehen würde.

Sollte ein "Sperrzeittatbestand" erfüllt sein, ist nach § 31 SGB II die Regelleistung im ersten Schritt für 3 Monate um 30 % zu kürzen.

Ferner ist gesondert zu prüfen, in wie weit dann sämtliche an Sie gewährte Leistungen einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach §34 SGB II von Ihnen nach Ende des Hilfebezuges zu erstatten.

Dies ist gleichzeitig Ihre Anhörung nach §24 SGB X zu der evtl. eintretenden Kürzung des Kostenersatzes.

Wie ist das dann? Für 3 Monate weniger Geld zu erhalten ist ja noch eine nachvollziehbare Sanktion. Aber dann alles nach dem mein Hartz 4 Bezug enden würde wieder alles zurückzuzahlen ist ja unzumutbar. Was ist wenn man über 1 Jahr keine Arbeit findet? Da schuldet man ja dem Staat schon 10.000 EUR. Geht das überhaupt? Oder verstehe ich da was falsch???

Bitte um Hilfe!! Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Danke!

Viele Grüße Tom

Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe
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