Im September 2012 bin ich mit meinem Freund und hochschwanger umgezogen. Leider habe ich es versäumt, einen Antrag auf Übernahme der Gaskosten zu stellen, da die Stadtwerke mich erst Monate später anständig anmelden konnten, da die Zählernummern angeblich nicht stimmten. Nun haben wir eine Rechnung bekommen von den Stadtwerken über eine Nachzahlung von 1100 Euro für Strom und Gas. Zeitraum September 2012 bis Mai 2013. Nun meine Frage: Wird der Gasmehrbedarf vom Jobcenter übernommen? Da es meine erste Wohnung ist, habe ich nicht bemerkt, dass die Stadtwerke den monatlichen Abschlag von 50 Euro für Strom viel zu knapp veranschlagt hat, dasselbe natürlich auch für Strom. Das Jobcenter gewährte mir eine Zahlung von 250 Euro, was den Abschlägen von Januar bis Mai entsprechen sollte. Was ist mit den Monaten September bis Dezember? Den Rest geben sie mir als Darlehen, das ich monatlich abbezahlen soll, also 850 Euro noch ca. Das ist natürlich viel Geld und ich frage mich, ob sie gerechtfertigt gehandelt haben oder ich den Gasmehrverbrauch auch erstattet bekomme. Wenn ja, wie lege ich einen Widerspruch ein?
Übernahme der Nachzahlungskosten für Gas vom Jobcenter (SGB II)
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