Ist es rechtens, wenn bei ausgeübten 450€ Job das Gehalt erst am Ende des Folgemonats gezahlt wird?

Ich habe im November eine Stelle als 450 € Kraft angefangen. Laut Vertrag erfolgt eine Auszahlung im Folgemonat, leider ohne genaue Angabe zum Zeitpunkt zur Auszahlung. Üblicherweise habe ich angenommen, dass die Auszahlung zum Anfang bzw. gegen Mitte des Folgemonats erfolgt.

Nun hat mir die Firma - nur mündlich - bestätigt, dass eine Auszahlung immer zwar im Folgemonat stattfindet, jedoch erst gegen Ende des Monats erfolgt. Es kann unter Umständen sogar passieren, dass erst im darauf folgenden Monat ausgezahlt werden kann.

Nach eigener Recherche, durch Unterhaltungen mit Mitarbeitern mit ähnlichen Kostellationen, erzählte man mir, dass eine Auszahlung für die 450er in diesem Betrieb stets am Monatsende des darauf folgenden Monats stattfinde.

Da ich im November angefangen habe, die vollen 7 Tage/Monat lt. Vertrag gearbeitet habe, werde ich voraussichtlich jedoch erst Ende Januar für November bezahlt. Für tatsächlich geleistete Stunden im Dezember werde ich dann vorraussichtlich Ende Februar bezahlt usw. usw.

Selbstverständlich habe ich diesen Job bei dem Jobcenter angegeben und diese haben mir bereits die Mittel gekürzt. Nach Aussage der hiesigen Mitarbeiter des Jobcenters benötige man eine schriftliche Stellungnahme der Firma in Punkto Auszahlung, doch diese weigert sich mir eine solche auszustellen.

Was soll ich tun?

Arbeitsrecht, ARGE, Jobcenter
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.