Während einer Maßnahme des Jobcenters war ich zwei Wochen krank geschrieben. Ich habe von meinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen.

Im Vertrag steht, dass Fehltage angehängt werden, sprich: Nachgeholt werden müssen. Bei mir waren es aber keine unentschuldigten Fehltage, sondern Krankheitstage die vom Arzt bestätigt wurden.

Ist hier alles rechtlich korrekt? In einem Betrieb müssen ärztlich entschuldigte Krankheitstage ja auch nicht nachgeholt werden?