Hallo, ich habe heute vom Jobcenter einen Bußgeldbescheid über 68,50 EURO erhalten. Der Bescheid ist auf Grund einer nicht eingereichten Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2010 ergangen.
Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass kein Strafverdacht vorliegt und das Verfahren an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit abgegeben.
Die Rückforderung wird bereits von uns beglichen.
Das Jobcenter geht NICHT von einer Fahrlässigkeit aus.
Lohnt sich der Widerspruch? Muss das Jobcenter mir nicht die Absicht Beweisen? Oder sollte ich einfach Zahlen?
Danke für die Hile!