Das Hausrecht nicht ausüben dürfen, Polizei greift nicht ein, hat ein lebenslanges Wohnrecht mehr Gewicht als der eigene Besitz?

Es geht um eine Freundin von mir die Haus und Grundstückseigentümerin eines 2 Familienhauses ist. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.

Seit einem Jahr sind die beiden getrennt, er hatte die Beziehung beendet, in dem er sie aus der oberen Wohnung geschmissen hatte und weiterhin ihr Eigentum in der oberen Wohnung einbehält und auch nach mehrmaligen aufforderns nicht rausrückt. Nochmal zum mitschreiben, er hat nur Wohnrecht und sie ist alleinige Eigentümerin des Besitzes.

Seit fast einem Jahr präsentiert er immer wieder seine neue Freundin im Haus, die auch bei ihm hin und wieder nächtigt.

Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.

Meine Freundin hat auch schon mehrmals bei der Polizei angerufen, wegen Hausfriedensbruch. Doch die Polizei fühlt sich dafür nicht zuständig und meint das sei eine zivilrechtliche Sache.

Er selbst hat aber seine ex- Freundin, die Eigentümerin des Hauses, bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt, nachdem sie ein kleinen Teil Ihres Eigentums vom Obergeschoss sichergestellt hatte, Kaufbelege besitzt sie, als nachweis das es um Ihr Eigentum handelt.

Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen. Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.

Jetzt mal meine blöde Frage: hat man als Eigentümer keine Rechte mehr? Hat man als jemand der nur Wohnrecht hat mehr Rechte und kann machen und tun was man will?

Wohnrecht, Eigentum, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Hausverbot
Umgangsrecht - Wo beginnt der Umgang und wo endet er?

Die Mutter ist mit dem Kind in ein Haus, welches über eine befahrbare Auffahrt von der Anliegerstraße erreichbar ist, gezogen. Es gibt kein Tor, Zaun o.ä. Einfriedung. Haustür und Klingel sind von der Straße (Grundstücksgrenze) nicht einsehbar und liegen weit auf dem Grundstück. Der Vater muss laut Gerichtsbeschluß das Kind alle 14 Tage von der Mutter am Freitag 18 Uhr holen und am Sonntag 18 Uhr zurückbringen.

Das Elternverhältnis ist katastrophal. Gespräche nicht möglich, diverse gerichtliche Auseinandersetzungen seit Jahren. Das vom Vater zur Hilfe gerufene Jugendamt hat aufgegeben.

Um jegliche Konfrontationen bei Übergabe des Kindes zu verhindern (die Mutter schreckt weder vor verbalen Attacken noch körperlichen Übergriffen zurück), nimmt der Vater immer einen Zeugen mit, ausschließlich dem Kind gut vertraute Personen. Dies dämmte in der Vergangenheit die Eskalationen vor dem Kind einigermaßen ein.

Nach dem Umzug erteilt die Mutter allen Begleitpersonen (ohne Namen zu nennen, das schriftliche Verbot, das Grundstück bei Übergabe des Kindes zu betreten. Das Schreiben ist an den Rechtsbeistand des Kindesvaters gerichtet.

Muss der Vater bei Übernahme / Übergabe des Kindes das Grundstück nun allein betreten oder kann er verlangen, dass die Mutter das Kind zur festgelegten Zeit zur Grundstücksgrenze bringt? Er würde die Mutter dann anrufen wenn er da ist, dass sie das Kind dann übergibt. So müsste er das Grundstück nicht betreten um an die Klingel zu gelangen.

Der Vater möchte verhindern, dass die Kindesmutter Situationen schafft, in denen er mit ihr allein ist. Bereits in der Verganghenheit gab es immer wieder Versuche den Vater unter Vorwänden ( Belange der Kinder, Unterschriften, angebliche wichtige Gespräche) in die Wohnung zu locken. Vorschläge diese Dinge in der Öffentlichkeit (Kaffee, Restaurant, Jugendamt zu klären, wurden abgelehnt) Auf Grund der vielen Versuche den Kindesvater privat wie beruflich zu diskreditieren, offenen Provokationen und Drohungen befürchtet der Vater, da er der Kindesmutter körperlich überlegen ist, neue "Einfälle" (sie läuft gegen die Wand und sagt dann der Exmann habe sie verletzt oder sowas).

Könnte mir dazu jemand mit fundiertem Wissen helfen? Das wäre wirklich lieb. Danke!

Umgangsrecht, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Umgang
Heimliche Handybilder von Briefkasten/Klingelschild auf Grundstück rechtens? Betrüger unterwegs?

Hallo an Alle.

Endlich mal wieder mal eine Sache die mich wirklich beschäftigt,aber aufgrund der der rechtlichen Sachlage von euch Antworten brauche.

Ich habe heute durch Zufall schon zum zweiten Mal einen fremden Mann bei den Nachbarn gesehen, der erst an der Straße rum schlich und zu guter Letzt mit seinem Handy ein Bild vom Briefkasten,bzw. Klingelschild machte.

Habe versucht ihn anzusprechen,aber er ignorierte mich.

Habe meinen Nachbarn dann natürlich Bescheid gegeben und er, total verdattert und verschlafen,aber versuchte noch mit dem Mann zu reden, der aber ignorierte meinen Nachbarn komplett und fuhr dann mit seinem Pkw weg.

Wir hatten schon mal so einen Fall. Als ich da den Mann ansprach was er da tun würde, wies der sich als ein Angestellter eines Stromanbieters an, der angeblich im Auftrag handeln würde. Aber Bilder im Auftrag,in Zivilkleidung mit privaten PKW, dann nur fotografieren,aber nicht klingeln oder ne Karte hinterlassen …. merkwürdig und nicht wirklich glaubwürdig. Da ich nicht 100 % weiß wie ein Ausweis des Stromanbieters aussieht, musste ich es ja vorerst so hin nehmen. Habe bei dem Stromanbieter angerufen und die Vorfälle gemeldet.

Bitte versteht mich nicht falsch und denkt jetzt, die Alte hat wohl Langeweile und lauert den ganzen Tag am Fenster. Es waren wirklich Zufälle und da hier in Ort Einbruchsfälle vorgefallen sind,andere Pkws auch schon unser Haus gestanden haben und es beobachtet haben, macht man sich Gedanken. Nachbarn haben dann netterweise die Polizei eingeschaltet.

Da will man auf Nummer sicher gehen. Zu dem bin ich der Meinung dass es nicht rechtens ist ein Grundstück ohne Aufforderung zu betreten und heimlich Bilder zu machen. Liege ich da richtig?

Sollte man da vorsichtshalber noch mal die Polizei informieren?

Betrug, Urheberrecht, Stromanbieter, Hausfriedensbruch
Mietrecht / Benutzung des Treppenhauses ins DG von fremden Leuten

Bei uns liegt folgendes Problem vor:

Wir wohnen im DG eines 4-Familien-Hauses. Auf dieser Etage befindet sich nur unsere Eingangstür, gegenüber unsere Schuhschränke und dazwischen eine Raumspartreppe, die zu weiteren Räumen auf dem Dachboden eins drüber führt, die ausschließlich uns zur Nutzung überlassen sind. Die Raumspartreppe führt zuerst in einen kleinen Vorraum, den wir auch nutzen (gehört auch zu uns), und von dort aus in 2 abgeschlossene Räume mit minderwertigen Türen, die man theoretisch mit wenig Gewalt aufbekommen könnte. In besagtem Vorraum lagern wir auch noch (wenig wertvolles) Eigentum. Dieser Vorraum ist vom Treppenhaus aus leider über die Raumspartreppe frei zugänglich.

Nun das Problem: In unserem Haus wohnen seit 3 Jahren (wir wohnen dort seit 21 Jahren) Leute, die keinerlei Hemmschwelle vor fremdem Eigentum haben, und der Meinung sind, sie dürfen alles. Die haben schon den Gemeinschaftsgarten als ihr Eigentum auserkoren und mit Kinderaußenspielsachen vollgebaut (mindestens 10 Teile - das steht aber auf einem anderen Blatt und gehört nicht zur Frage). Desweiteren haben die nichts anderes zu tun, als uns hinterher zu spionieren. Wir hatten schon so ein ungutes Gefühl, als wir letzten Sommer in den Urlaub gefahren sind, und haben deswegen damals so eine kleine Kamera installiert, die auf Bewegung Bilder oder 30 sec.-Videos macht. Diese Kamera nimmt wohlbemerkt keinen Bereich auf, wo andere Leute etwas verloren haben, da geht es nur zu uns (was die aber nicht interessiert). Mit Beginn des Letzten Urlaubs haben wir mindestens 10 mal Mitglieder dieser Familie auf den Bildern. Und mindestens 2 mal davon ist sicher, dass diese Leute bei uns auf dem Dachboden waren (Jugendliche von denen), sprich, die Raumspartreppe hochgestiegen sind in unsere Privaträume. Dass letzteres Hausfriedensbruch ist, habe ich mich bereits bei einem Polizisten informiert. Jedoch weiß ich nicht, wie das gesetzlich aussieht mit der Nutzung des Treppenhauses. Wir haben auch auf halber Etage einen Podest, auf dem auch noch ein Schrank und Pflanzen von uns stehen, und erst noch eine halbe Etage runter ist Gemeinschaftsbereich. Dürfen denn Leute, die NICHT im DG wohnen, einfach dort die Treppe hoch gehen bis vor unsere Tür? Die tun das wie gesagt nicht, um uns ´nen Blumenstrauß vorbei zu bringen, sondern, um zu spionieren, oder zu klingeln (man könnte auch unten klingeln) und zu schimpfen. Ich bin der Meinung, da es auf dieser Treppe ausschließlich zu unseren Räumen geht, und absolut nichts gemeinschaftliches dort oben ist, dass außer uns, und vielleicht dem Paketdienst, dort oben keiner was verloren hat. Ich habe schon gegoogelt, finde aber leider nichts passendes. Weiß jemand sicher, wie sich das mit der Nutzung eines Treppenhauses verhält, wo es nur zu einer einzigen Mietpartei geht? Dürfen Mieter, die da theoretisch nichts zu suchen haben, dort hoch laufen (an unseren Privatsachen vorbei)? Ich wäre sehr erleichtert, wenn jemand etwas wüsste. DANKE!

Mietrecht, Hausfriedensbruch, Mehrfamilienhaus, Treppenhaus
Mietrecht ohne Mietvertrag und Betretungsverbot für den Freund

Hallo Leute!

Ich bin im Oktober 2013 mit meinem damaligen Freund in die Wohnung seiner Eltern (Vermieter) eingezogen, ohne dass wir einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Jetzt bin ich nicht mehr die Freundin des Sohnes und dieser hat im Dezember ohne mein Wissen nur die Hälfte der Miete bar ausgezahlt. Außerdem ist die Miete nie komplett bezahlt worden, als wir noch zusammen waren. Der Betrag belief sich auf 712,24 Euro Warm, der bei mir in einem BAB-Antrag notiert wurde, weil ich in der Ausbildung bin und nicht bei meinen Eltern wohne. Der tatsächlich gezahlte Betrag belief sich auf 600 Euro Warm und manchmal auch 550 Euro Warm, den mein damaliger Freund gezahlt hat, denn wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass ich den Strom in Höhe von 190 Euro zahle, da ich sehr viel weniger verdiene als er und er die Miete übernimmt. Im Dezember habe ich den kompletten Abschlag an den Stromanbieter gezahlt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft auf seinen Namen, nicht auf meinem Namen. Der Ex-Freund hat im Dezember nur die Hälfte von 550 Euro bezahlt und ich habe ein Mahnschreiben erhalten, mit der Aufforderung 712,24 Euro zu bezahlen (356,12 x 2 für Dezember und Januar). Da ich noch in der Ausbildung bin, kann ich diesen Betrag nicht zahlen, denn es wird im Schreiben gesagt, dass ich den Betrag umgehend an das Konto überweisen soll und eine Ratenzahlung ist nicht möglich, da er dieser nicht zustimmt.

Außerdem wurde ein Betretungsverbot für "meinen Freund oder Bekannten" im selben Schreiben ausgesprochen, da er Kenntnis davon hat, dass ich mittlerweile einen anderen Partner habe und dieser eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten wird, sollte er die Hof- oder Gebäudeflächen betreten.

Ist die Forderung und das Betretungsverbot so erlaubt? Über eine zügige Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus!

Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch, Mietzahlung
Auf Parkhausdach erwischt - Hausfriedensbruch? Strafe? (lang)

Die Situation ist die: Ich war mit ein paar Freundinnen in der Stadt unterwegs und wir wollten uns einen schönen Abend machen. Bevor wir aber los sind und ein paar Bars abklappern wollten, ist eine Freundin auf die Idee gekommen, dass wir auf das Parkhausdach gehen. Laut ihr wäre das erlaubt gewesen und sie hätte das schon öfters gemacht, also legte ich meine Skepsis zunächst ab. Auch auf dem weg nach oben kam uns eine Putzkraft entgegen, die nachfragte, ob wir nach oben wollten. Wir stimmten zu, woraufhin er danach fragte ob wir ein Auto geparkt hätten. Das war nicht der Fall, er meinte aber zu uns, wir dürfen hoch unter der Bedingung , dass wir keinen Müll hinterlassen.

Als wir oben ankamen, hatte eine Freundin Alkohol mit dabei und hatte es rumgegeben. Es war lediglich eine Flasche , an der wir genippt hatten, aber nachdem es uns auch nicht geschmeckt hatte, haben wir das dann gelassen und den Ausblick über die Stadt genossen. Nach 10 Minuten wollten wir auch schon wieder runter, doch auf dem Weg entgegnete uns Sicherheitspersonal.

Zuerst war er relativ freundlich und wollte nur eine Personalie einer Freundin, die auf dei Idee kam und die Schuld auf sich nahm, notieren , doch dann warf eine andere Freundin ein, dass es nicht nur ihre Idee , sondern die von uns allen war. Also notierte er alle Ausweise auf. Damit nicht genug, diskutierten die zwei weiter mit dem Mann, der uns eigentlich hätte ohne Anzeige gehen lassen, woraufhin dieser wiederum einen weiteren Securityangestellten zu sich rief. Dieser erklärte uns, dass es um Hausfriedensbruch gehe und die Volljährigen eine Anzeige bekämen. Außerdem würden alle Personalien - verzeiht wenn ich das falsch ausdrücke- geschickt und gespeichert werden. Die zwei Männer gaben uns nur relativ wenig Information und erneute Fragen von meinen Freundinnen kamen nicht sehr positiv an.

Sie wiesen uns dann auch auf ein kleines, unscheinbares Schild hin, das dunkelblau war - also sehr leicht zu übersehen- und auf dem stand, dass Nichtparkende Hausfriedensbruch begehen würden.

Meine Frage ist: Was passiert mit den Informationen bzw. was wird generell passieren? Ich habe Grauen davor, dass das vllt in Zukunft noch Auswirkungen hat in Beziehung auf Beruf und Studium.

PS: Ich bin 17 Jahre alt und hab noch nie sowas gemacht bzw. noch nie eine Straftat begangen.

Danke schonmal im Vorraus für Antworten!

Gesetz, Hausfriedensbruch, Jugendstrafrecht, Parkhaus, Strafe, Strafrecht
Hundebiss auf Privatgrundstück - Sind wir verantwortlich/haftbar?

Liebe Community,

ich schildere jetzt (so kurz wie möglich) den Sachverhalt, um den Hintergrund meiner Frage zu erläutern. Ich bin emotional immer noch sehr „geladen“. In GF gesucht und gegooglet habe ich schon, habe jedoch keine Antwort zu unserem speziellen Fall gefunden.

Wir wohnen im Wald, haben an allen möglichen Stellen, wo ungebetene Besucher unser Grundstück betreten könnten, Schilder stehen („Privatgrundstück – Betreten verboten! – Bitte respektieren Sie unsere Privatsphäre! – Vielen Dank!“). Es gibt immer wieder ignorante Menschen (oder Analphabeten), die diese Schilder nicht respektieren.

Unsere Hündin Fanny läuft frei auch dem Grundstück herum. Am späten Donnerstagnachmittag betrat eine Dame mit Hand- und Notebooktasche unser Grundstück. Sie war schon fast an unserem Haus (und das ist ein gutes Stück von der Zuwegung entfernt). Fanny und ich waren im Garten. Fanny hat natürlich ihr Revier und mich verteidigt, hat geknurrt, gebellt und ist auf die Dame zugelaufen. Ich habe sie zurückgerufen und der Person mitgeteilt, dass sie bitte sofort unser Grundstück verlassen soll. Daraufhin schrie mich die Frau an. Fanny bellte und knurrte weiter. Da hat die Frau mit der Notbooktasche nach Fanny geschlagen und sie angeschrien „Halt die Schnauze, Du blödes Mistvieh“. Ich bin natürlich ausgeflippt – mit einer schweren Taschen nach einem Tier zu schlagen!

Jedenfalls hab ich dann zurückgeschrien, dass sie die Beine in die Hand nehmen soll und ich den Hund nach der Aktion jetzt definitiv nicht mehr zurückhalte. Als Fanny merkte, dass die Dame das Feld räumte, ist sie auch wieder zu mir gekommen. Die Dame hat mich dann im Gehen noch lautstark als „arrogante Zicke“ tituliert.

Nun meine Frage: Wenn Fanny in der vorbeschriebenen Situation gebissen hätte, wären wir da verantwortlich/haftbar? Fanny ist versichert. Aber die Dame hat das ja provoziert und meinen Hinweis, das Grundstück zu verlassen missachtet. Eigentlich hätte die Dame ja eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs verdient, oder?

Kann uns jemand Auskunft geben?

Lieben Dank und ein schönes Wochenende Gartenfee1971

Haftung, Hausfriedensbruch, Hundebiss, Privatgrundstück
Obdachloser hat sich auf Balkon eingenistet

Auf meinem Balkon im Erdgeschoss hat sich seit etwa 2 Wochen ein Obdachloser eingenistet, der immer tagsüber, wenn ich nicht zu Hause bin, dort zu sein scheint und seine Sachen (Rucksack, Kissen, Getränke und Lebensmittel) dort lagert. Er ist auch nicht täglich da und ich konnte ihn auch noch nicht antreffen. Er legt mir, so wie ich es interpretiere, immer Lebensmittel zur "Bezahlung" auf meinem Balkontisch oder auf den Tritt. Ich habe, als ich es das erste mal gesehen habe, die Polizei gerufen, die die Sachen entfernt hat, also nur neben meinen Balkon gelegt hat, was aber das Problem nicht löst. Da es ein Studentenwohnheim ist, habe ich die Hausverwaltung informiert, die sich erst nicht dafür interessiert hat und mir dann nur angeboten hat, schnell zu kündigen. Als ich die Chefin kontaktiert habe, hat sie nur ein Schreiben aufgesetzt, das der Hausmeister auf die Sachen drapiert hat, darauf stand, dass er sich von dem Gelände entfernen soll. Etwa 4 Tage lang lagen die Lebensmittel und alles unberührt dort und es kamen sogar schon die Waschbären, die hier leider ansässig sind, und haben die Lebensmittel aus der Tasche heraus genommen. Als die Person das nächste mal da war, konnte ich wieder alle Sachen auf meinem Balkon finden, er hatte es sich wieder gemütlich in der Ecke gemacht. Meine Frage ist jetzt, da die Hausverwaltung und der Hausmeister trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternehmen wollen, möchte ich eine Mietminderung durchführen, kann aber keinen ähnlichen Fall finden, aber da ich meine gemietete Wohnfläche nicht voll nutzen kann, weil sich jemand dort aufhält und ich außerdem auch Angst habe alleine in meinem Zimmer zu schlafen, das nämlich an den Balkon grenzt, weiß ich nicht, wie viel Prozent und mit welcher offiziellen Begründung. Ich möchte am liebsten eine Konstruktion an meinem Balkon verlangen, die das einfache Klettern auf den Balkon verhindert und eine abschließbare Balkontür, habe ich das Recht dazu?

Mietrecht, Balkon, Hausfriedensbruch, obdachlos
Hausfriedensbruch - darf ich selbst Person aus meiner Wohnung entfernen?

Ist villeicht mal 2 - 3 stunden her: Vorab ich wohne mit meiner partnerin und ihrem 15jährigen sohn in einer mietwohnung. Ich liege im Bett und mache gerade ein schläfchen meine partnerin liegt neben mir. Plötzlich werde ich wach und sehe noch wie ihre tochter (19 jahre verheiratet , welche nicht in dieser wohnung wohnt und bereits hausverbot hat) bei uns durch das zimmer schleicht. Ich natürlich in einer sekunde hellwach gewesen und meine partnerin geweckt. Als ich in das zimmer des sohnes rübergehe und den unerwünschten gast über 10 mal auffordere zu gehen musste ich mir nur freche kommentare und beleidigungen anhören und das sie ihren bruder besuchen kann wann und sooft sie will also nahm ich sie nach weiteren aufforderungen die wohnung zu verlassen unter den armen und wollte sie hinausgeleiten (keine gewaltanwendung meinerseits) als sie mich wegschubste und mich beleidigte ich zitiere "Du fasst mich nicht an du ar***". Daraufhin rief ich die polizei sie traf ein kurz nachdem die tochter die wohnung verlassen hatte und im hausflur stand.Meine Partnerin und ich erstatteten anzeige wegen hausfriedensbruch sowie der beleidigung. Und jetzt der hammer kommt doch später glatt eine sms ich zitiere: "Dein freund bekommt von mir auch eine anzeige denn jetzt wo der schockzustand nachgelassen hat habe ich voll schmerzen und nicht nur so bisschen sitze gerade beim arzt"

Jetzt meine frage kann die damit durchkommen? Ich habe schließlich das hausrecht und ich habe sie weder verletzt noch sonstwas, ich habe sie mehrmals gebeten zu gehen, habe ihr mit der polizei gedroht und sie dann ohne gewaltanwendung rausbringen wollen. Kommt die mit der behauptung durch ich hätte sie verletzt und wenn ja was kommt da auf mich zu?

Polizei, Mietrecht, Anwalt, Anzeige, Beleidigung, Hausfriedensbruch
Hausfriedensbruch, welche Strafe droht Jugendlichen?

Hallo ihr Lieben,

Gestern hatte ich ein Fotoshooting, zusammen mit meiner besten Freundin. Wir hatten unseren Fotografen dabei und seinen Assistenten. Seit einer Ewigkeit träume ich davon Model zu werden und nun habe ich meinen Start gesehen... Was man nicht alles dafür riskiert. Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen, geschweigedenn was schlimmes angestellt, da ich normalerweise echt ein kleiner Schisser bin. Naja, jedenfalls sind wir zu einem alten Krankenhaus gefahren, hier war alles abgesperrt, dort waren auch Schilder, wo drauf stand "Akute Lebensgefahr, betreten verboten", blablabla, das übliche eben.. Die Fenster und Türen waren bei einem Gebäude komplett mit Holz zugemacht, die Tür war jedoch aufgebrochen... Wie das so ist, sind wir natürlich da rein und haben da unsere Bilder gemacht. Nach ca. 2 Stunden kam die Polizei, nun bekommen wir alle eine Anzeige wegen Hausfriedenbruch. Eine Ausrede wie "Wir wussten das nicht" ist in dem Fall ja leider nicht möglich. Absolut naive Aktion, aber was tut man nicht alles... Nun meine Frage: Ich werde in zwei Monaten 18 Jahre alt, habe noch keine Anzeige bisher und nun würde mich interessieren welche Strafe mir droht.. bei meiner Freundin gilt das Gleiche wie bei mir, nur unsere Fotografen sind schon über 21 Jahre alt.

Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und mich schonmal einigermaßen darauf vorbereiten kann.

PS: Bitte keine "Supermuttis" mit "wie dumm du doch bist", etc. Ich weiß selber, was das für 'ne Sch*iß Aktion war.

Danke schonmal im vorraus!

Polizei, Gesetz, Hausfriedensbruch, Jugendstrafrecht, Strafe
Hausfriedensbruch Garage?!

Guten Abend,

Folgender Hintergrund zu meiner anschließenden Frage: Unsere Doppelgarage wird von zwei Parteien im Haus gemietet (Im Mietvertrag enthalten). Da die Garage sehr eng ist, passen gerade einmal zwei PKW Spiegel an Spiegel geparkt hinein.

Seit ca. einem 3/4 Jahr ist allerdings das Tor defekt. Es lässt sich nur noch mit sehr starken Aufwand öffnen und zudem ist der äußere Griff abgebrochen. Wir wurden immer und immer wieder wegen "der Unfähigkeit der Handwerker heutzutage vertröstet". Heute erfuhr ich, dass die Schwester des Vermieters mit einem Bekannten (also nicht einmal eine offizielle Firma) in der Garage war um eine Reparatur vorzunehmen (mit einem Ersatzschlüssel).

Das Ende vom Lied ist nun, dass das Garagentor gar nicht mehr zu öffnen ist und besagte Personen morgen früh wieder kommen möchten. Allerdings ist bei beiden Parteien zu dieser Zeit keiner im Haus. Unser Vermieter wurde heute Abend von mir informiert (Anrufbeantworter), dass ohne einer der Vermieter niemand in der Garage etwas zu suchen hat und er sich bitte darum kümmern soll.

Darf die Schwester des Vermieters mit ihrem Bekannten ohne das Einverständnis der Parteien mit einem Zweitschlüssel für Reparaturen in die Garage? Und falls besagte Personen doch ohne das Einverständnis die Garage betreten und während dessen durch die Reparaturarbeiten eine Beschädigung an einem der PKW zustande kommt, welche Rechte und Möglichkeiten habe ich hier die Kosten der Werkstatt wieder zu bekommen? Zeugen hätte ich in diesem Fall ja leider nicht.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe bei diesem Thema

Grüße

S. Sommer

Vermieter, Reparatur, Garage, Hausfriedensbruch
Klingelnde Nachbarn wegen Spielzeug in meinem Garten

Ich habe ein freistehendes Haus mit Garten gemietet. Die Nachbarn daneben (regelmäßig betrunken, laut, cholerisch, leben sobald es trocken ist in ihrem Garten, total rücksichslos wg. Ruhezeiten usw...) haben einen ADHS-Sohn, der regelmäßig Spielzeug über den Zaun in meinen Garten schießt, schmeisst o.ähnl. Der Sohn - 2.Schuljahr - klingelt dann immer und fragt, ob er die Sachen holen könnte (der Weg wäre dann von vorne ums Haus in den hinteren Garten). Ich habe ihm schon 5 mal erklärt, dass ich das nicht will und die Sachen dann wieder irgendwann über den Zaun zurückschmeisse.Was ich auch immer machte.Vor einigen Wochen sah ich, wie der Sohn mit Hund auf dem Arm von hinten (am Grundstücksende) über meinen Zaun geklettert ist, (obwohl ich dort am Tor extra ein Vorhängeschloss angebracht habe), den Hund in meinem Garten auf die Erde gesetzt hat um sein Spielzeug zu holen. Die Mutter bekam das mit und schimpfte, er solle sofort "da raus kommen". Heute Mittag klingelte der Sohn schon wieder und wollte seinen Fußball haben. Ich sagte ihm, ich habe keine Zeit und ich wolle nicht, dass er (und sein mitgebrachter Freund) über mein gesamtes Grundstück läuft und ich würde ihm den Ball später wieder - wie schon mehrfach erklärt - rüberwerfen . Ich bin dann wegen Regen und Starkwind nicht rausgegangen (ich bin krankgeschrieben) und habe den Ball liegen lassen. Um 19.30 Uhr klingelte die Mutter an meiner Tür mit den Worten: "Ich will den Lederball jetzt endlich haben, der geht nämlich kaputt wenn er da im Regen liegt". Ich: ja dann habt ihr wohl Pech gehabt, ich bins Leid ständig wegen eurem Kram in den Garten zu laufen und bestimmt nicht bei dem Wetter. Sie: Dann darfst du nicht da hinziehen wo Kinder wohnen und ausserdem hälst du hier keine Ruhezeiten ein -du mit deinem Techno. Ich: Ne ist klar - ausgerechnet DU musst hier mit Ruhezeiten ankommen. Darauf hab ich die Türe geschlossen und hab mich total über diese völlig sinnfreie und falsche Beschuldigung aufgeregt. a) mag ich und höre ich kein Techno und wenn ich überhaupt mal über Zimmerlautstärke Musik höre, dann nur ,um deren Zwangsbeschallung im Garten (die höre ich auch bei geschlossenen Türen und Fenstern) zu übertönen. Und wegen RUHEZEITEN habe ich dort schon 3 mal angerufen: "hey - Sonntag - Feiertag - Mittagszeit - da könnten die Kinder mal einen GANG runterschrauben." Nicht nur das Kind ist so laut - die Leute sitzen sobald es trocken ist, draussen und spielen stundenlang am Stück KNOBELN mit Würfeln auf Plastiktischen. Streiten ständig total laut. Schmeissen Möbelstücke über die Terrasse. Brüllen ständig mit dem Kind rum, werfen dem Gegenstände auf der Terasse hinterher usw. Ich war schon dabei, wie die Mutter das Kind von ihrem Autodach geschleudert hat, weil der da draufgekrabbelt war. Ich dachte die haut den gegen die Hauswand, so agressiv war die.Meine Fragen: MUSS ich sofort jedesmal deren Kram aus meinem Garten holen?Was tun, wenn die wieder übern Zaun klettern obwohl ich es verboten habe?

Mietrecht, Hausfriedensbruch
Zugang zur Wohnung durch Eigentümer versperrt - Hausfriedensbruch?

Hallo,

mal eine Frage an die Hobbyjuristen unter Euch... Es geht um die Personen A, B und C. A gehört ein Haus, B wohnt dort, zahlt auch Miete, hat aber keinen Mietvertrag,d a er direkt mit A verwandt ist. C ist der Enkel von B. Nun ist B schwer krank und muss in ein Heim. Er hat C als Betreuer bestimmt, A wegen Zwistigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen. Vor einiger Zeit wollte C B Sachen aus der Wohnung holen, die Haustür war aber von innen mehrfach verschlossen, sodass C den Schlüsseldienst rief. A war darüber mehr als erbost aber B hatte C schriftlich bestätigt, dass er die Sachen braucht und C diese holen und den Schlüssel auch behalten solle. Nun will C B ins Heim fahren, und das Zimmer dort mit einigen persönlichen Sachen aus der Wohnung einrichten. Notgedrungen ruft C A an und sagt ihm, dass er nochmal in die Wohnung müsste. A ist stinksauer und sagt, er habe die Schlösser getauscht und bringt B die Sachen selber. Das will B aber nicht und auch C legt großen Wert darauf dass B aus gesundheitlichen Gründen in ein möbliertes Zimmer zieht. Wer ist nun im Recht? Darf A einfach den Zugang zu Bs Wohnung versperren? Wie kann C trotzdem legal Zugang zur Wohnung erhalten und ist es A überhaupt erlaubt einfach über Bs private Sachen zu bestimmen, obwohl B das ausdrücklich nicht wünscht?

Danke Hoffe, das mit dem A,B,C bringt Euch nicht zu sehr durcheinander...

Mietrecht, Familienrecht, Hausfriedensbruch, Vorsorgevollmacht
Vermieter geht heimlich in Wohnung - wie beweisen?

Hallo, ich habe dasselbe Problem wie einige andere in diesem Forum: Meine Vermieter gehen während meiner Abwesenheit heimlich in meine Wohnung. Ich habe dafür mehrere Indizien, z.B., dass die Tür zwei Mal abgeschlossen war, ich grundsätzlich aber nur einmal abschließe. Außerdem waren die Heizungen alle runtergedreht. Das Problem: Ich habe keine Beweise. Zwar habe ich schon mehrfach als Tipp gelesen, man soll einfach das Schloss austauschen. Allerdings muss man dann ja haften, sofern es einen Wasserschaden gibt und der Vermieter somit im dringenden Fall nicht rein kann. Um meine Situation zu beschreiben: Ich bin Student und wohne Tür an Tür mit meinen Vermietern, einem Rentner-Ehepaar. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass sie sich einen Ersatzschlüssel behalten würden "falls ich mal länger wegwäre und vergessen hätte, die Fenster zu schließen". Sie gingen "aber NICHT IN DIE WOHNUNG WENN [ich] NICHT DA [bin]" Dies betonten danach noch mehrfach, ohne, dass ich irgendwas gesagt hätte, was ich schon verdächtig fand. Da ich darauf angewiesen war, die Wohnung zu bekommen, stimmte ich zu. Seit meinem Einzug komme ich mir nun überwacht vor. Am zweiten Tag wurde ich bereits darauf hingewiesen, ich solle doch bitte lüften, um Schimmel zu vermeiden! Also mussten sie meine Wohnung wohl 24h überwacht haben. Außerdem wissen sie immer bescheid, zu welcher Zeit ich aufstehe, wann ich zu Hause bin etc. Grundsätzlich habe ich ein gutes Verhältnis, da die beiden ansonsten hilfsbereit sind. Da ich aber umziehen will, wäre mir ein fristloses Kündigungsrecht, welches mir durch den Hausfriedensbruch zustünde, nicht unrecht. Jedoch benötige ich dafür Beweise, bevor ich sie persönlich darauf anspreche und dadurch vorwarne. Deshalb frage ich mich, ob es erlaubt wäre, meine Wohnung videozuüberwachen. Bzw., ob diese Beweise rechtliche Gültigkeit hätten. Schließlich handelt es sich ja um meinen Besitz und jemand würde nur gegen seinen Willen aufgezeichnet, wenn er dadurch selbst einen Rechtverstoß begeht. Ich habe gelesen, dass man dann ein Schild hinhängen müsste "dieser Bereich wird aufgezeichnet". Aber meiner Meinung nach würde dies nur Sinn ergeben, wenn es sich um einen öffentlichen Platz, z.B. einen Bahnhof handelt. Kennt sich da jemand näher aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mietrecht, videoueberwachung, Hausfriedensbruch, Kündigungsfrist
Anzeige wg Hausfriedensbruch

Hallo, ich hätte mal ne wichtige Frage,

ich werd in 2 Monaten 18, und war letztens auf einer Fasnachtsveranstaltung in einer Halle nach 24Uhr. Neben mir waren noch mindestens 100 weitere Minderjährige in dieser Halle, aber mich hat es eben erwischt und ich wurde ca gegen 1 rausgeworfen. Ich habe dann die Jacke von einem Freund mitgenommen, weil ich sie mit meiner Jacke zusammen bei der Garderobe abgegeben hatte. Der Security lehnte jedoch ab, mich nach drinnen zu begleiten und sie ihm wieder zu geben und ihm mitzuteilen, dass ich draußen bin. Außerdem hatte ich geplant, bei diesem Freund zu übernachten, da er zu Fuß ca 5min vom Veranstaltungsort weg wohnt und ich ca 5km weit weg wohne. Dann kamen mehrere Umstände zusammen: sein Pulli, die Möglichkeit bei ihm zu übernachten, ein leerer Handyakku, starker Alkoholkonsum und ein schlecht positionierter Zaun beim Raucherbereich des Veranstltungsorts, welcher es einem möglich ohne Probleme, wieder hineinzugelangen. Also tat ich dies, konnte meinen Freund nicht finden und wurde innerhalb der nächsten 3min direkt wieder rausgeschmissen. Ich saß dann eine Weile draußen und hab übelegt, was ich machen sollte. Mein Taxigeld hatte ich schon versoffen und mein Handyakku war eh leer. Der Alkohol in mir brachten mich schließlich zu der Dummheit, wieder rein zu gehen. Ich hab meinen Freund dann getroffen und ihm seinen Pulli gegeben. Ich war dann mit anderen Leuten unterwegs, als mich der gleiche Security wieder erwischt hatte und mich rausgeworfen hat. Ich weiß heute, dass es dumm war, schon überhaupt 2mal wieder reinzugehen, aber in meiner durch Alkohol verursachten Unzurechnungsfähigkeit und weil ich nochmal in Kontakt mit meinem Freund treten wollte, tat ich es nochmal. Ich hab ihn dann sofort getroffen und habe weiter gefeiert. Ich war dann mindestens eine halbe Stunde drin, als es passiert ist. Ich wurde von hinten gepackt und nach draußen getragen. Dieses Mal wurde die Polizei gerufen. Mein Alkoholwert wurde gemessen, ich hatte 1,92 Promille. Die Polizei hat mich dann abgeholt und heimgefahren. Heute, 2 Wochen später, kommt eben ne Vorladung der Polizei an, weil ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde. Ich hass mich dafür, dass ich so dumm war, aber mit was kann ich jetzt rechnen? (es gelten ja Jugendstrafrecht, Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol, etc.) Hausfriedensbruch hört sich halt schon krass an, wenn man auch bedenkt, dass es ja ein öffentliches Grundstück war. Ich wurde ja auch "nur" aufgrund meines Alters vom Grundstück verwiesen. Und ich musste ja auch keinen besonderen Aufwand betreiben, um den "Hausfrieden zu brechen", der Zaun war sicher 40cm von der wnd entfernt, wo jeder ohne Probleme durchlaufen konnte. Trotzdem sehe ich ja ein, dass es extrem dumm war und ich eine Strafe verdient hätte. Jetzt meine Frage an euch? Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen? Hab ich Chancen auf einen Freispruch? Hat jemand Tipps, an mich, wie ich mich bei der Vorladung verhalten könnte? Wär cool, danke.

Anzeige, Hausfriedensbruch, Strafrecht
Privatsphäre gestört durch Vermieter! Was können wir tun?

Ich habe folgende Frage, und zwar wohnen wir mit unseren Vermietern in einem Haus. Sie wohnen unten, wir oben. Wir haben beide nur einen Eingang und unsere Wohnung, die vom Flur durch eine Treppe nach oben führt ist offen also wir haben keine separate Wohnungstür. Unsere Vermieter haben jedoch bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass sie den Eingang bzw. Flur nicht mitbenutzen, weil unsere Wohnung nach oben hin ja offen ist. Sie haben hintenherum einen Extra Eingang, Besucher wissen dies auch und es ist vorne an der Haustür auch ausgeschildert. Sie meinten auch, dass die Zwischentür unten vom Flur zu ihrer Wohnung immer abgeschlossen sei. Nur daraufhin haben wir eingewilligt. Im Mietvertrag steht darüber nichts, ausser dass der Flur freizuhalten ist, ausser der Kinderwagen darf dort stehen und wir müssen den Flur und die Eingangstür alleine sauber halten. Nun ist es so, seitdem wir hier wohnen, dass unsere Vermieter trotzdem durch den Flur laufen. Meistens dann, wenn wir nicht da sind. Das sehen wir dadurch, dass manchmal die Zeitung auf unserer Treppe liegt oder ähnliches. Aber auch wenn wir da sind, z.B. letzte Nacht habe ich um 04.00 Uhr unten Geräusche gehört. Mein Mann ist schnell aufgestanden und hat nachgeschaut, da ging unten schnell die Tür zu und das Licht aus. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre sehr gestört, weil man ja, wenn man unten im Flur steht, alles mitbekommt, was wir oben machen. Ausserdem haben wir das Gefühl, dass die Vermieter unsere Wohnung betreten, wenn wir nicht da sind, sie haben ja freien Zutritt, weil wir nicht abschließen können, wie auch ohne Tür, aber wir können es nicht beweisen. Können wir irgendetwas tun oder sind wir dagegen machtlos?

Haus, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch
Bei mir wurde Hausfriedensbruch mit Diebstahl verübt - Was tun?

Seit vorgestern fehlen in meiner Wohnung Gegenstände:

  1. Zwei Leinenbeutel mit ca. 50 Tabakspfeifen, die ich immer am Heizkörper hängen habe, und dort nie entferne: Sie sind WEG! Ich habe sie nicht angerührt.

  2. Eine CD, die auf meinem Schreibtisch lag.

Damit jetzt niemand denkt: "Ist mir auch schon passiert. Ich habe auch schon mal gedacht, dieser oder jene Gegenstand müsste dort liegen, dabei hatte ich mich geirrt und ich hatte ihn woanders hingetan."

Diese Dinge fehlen ganz sicher:

  • Die Leinenbeutel mit den Pfeifen hängen immer an der Heizung, auch im Sommer. Ich nehme sie niemals da weg.

  • Die CD lag am Vortag noch da, ich habe sie nicht angerührt, nun fehlt sie.

Ich bin Single und hatte keinen Besuch. D. h.: Es gibt niemanden, außer mir selbst, der diese Dinge wegnehmen hätte können.

Diese Gegenstände können sich nicht in Luft aufgelöst haben.

Außerdem noch: Innerhalb der letzten Wochen fehlten wiederholt Lebensmittel aus meinem Gefrierfach, das konnte ich mir auch nicht erklären. Jetzt allerdings schon.


Das lässt nur den Schluss zu, dass jemand während meiner Abwesenheit in meine Wohnung eingedrungen ist und die Sachen gestohlen hat. Und das kann nur jemand aus dem Haus sein, in dem ich wohne, oder jemand von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört mir selbst, d. h.: Ich habe keinen Vermieter.

Dass es jemand von außerhalb des Hauses war, ist äußerst unwahrscheinlich, da die Haustür immer zugeschlossen ist.

Da ich bisher immer unvorsichtig/nachlässig genug war, beim Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzuziehen und einrasten zu lassen, aber ohne mit dem Schlüssel abzuschließen, kann die Tür jemand mit einer EC-Karte o. ä. sehr schnell und einfach geöffnet haben. Oder mit einem Zweitschlüssel.

Die Frage ist nun, was man da, pragmatischer Weise, am Sinnvollsten tut:

A.) Die Polizei verständigen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten? => Es ist fraglich, was das bringt:

  • Wenn die Polizei ermittelt, dann gibt es Ärger mit den Hausbewohnern, und am Ende heißt es dann: "Der verschludert seine Sachen, und beschuldigt uns dann noch, bei ihm eingebrochen zu haben." Denn zugeben wird das ja niemand. Und beweisen kann ich es nicht.

  • Wenn die Polizei nichts unternimmt, dann kann ich mir ja auch die Anzeige sparen. Denn nur dafür, dass das aktenkundig wird, ohne jeden weiteren Nutzen, ist mir das zuviel Aufwand.

B.) Nichts tun, aber Schloss austauschen und in künftig immer zweimal mit dem Schlüssel zuschließen, gemäß des Mottos "Aus Schaden wird man klug."


Vielleicht ist anderen Usern ja bereits etwas Ähnliches unterlaufen. Was tut man in einem solchen Fall am besten?

Polizei, Einbruch, Diebstahl, gestohlen, Hausfriedensbruch, Staatsanwaltschaft
Anzeige wegen Falschaussage als Retourkutsche

Nachdem meine Vermieter zweimal während meiner Anwesenheit ohne meine Erlaubnis,in meine Wohnung eingedrungen sind, habe ich sie wegen Hausfriedensbruch angezeigt. In beiden Fällen wollten die Vermieter potentiellen Nachmietern mein Zimmer zeigen. In beiden Fällen wurde ich dabei von ihnen überrascht: Einmal lag ich noch im Bett als plözlich Frau X mit 2 potentiellen Nachmietern in mein Zimmer kam. Beim anderen Male war ich in der Dusche als Frau X an der Tür klingelte- nachdem ich nicht öffnete, schloss sie die Tür auf und begrüßte mich.

Kurz nachdem das Verfahren wg Hausfriedensbruch mangels öffentlichen Interesse eingestellt wurde, haben mich die Vermieter wegen Falschaussage angezeigt. Ihr Vorwurf: Ich hätte ihnen spontane Wohnungsbesichtigungen erlaubt, weshalb meine Anzeige wg Hausfriedensbruch "an den Haaren herbei gezogen ist".

Dies ist aber frei erfunden. Es gibt von mir weder eine schriftliche noch mündliche Verabredung mit den Vermietern. Noch habe ich sie dazu befugt, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu besitzen. Zudem kann meine ehemalige Mitbewohnerin den Hausfriedensbruch bezeugen.

Jetzt meine Frage: Kann ich auf die Anzeige wg Falschaussage gegen meine Person ebenfalls mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung gg meine Vermieter erstatten,da ich mich 100& im Recht wähne und keinerlei Beweislast gg mich haben?

Vermieter, falschaussage, Hausfriedensbruch
Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?

Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch? Hallo Leute, ich wohne im Haus mit 2 Wohnungen. EG + 1. OG. Das Haus wird mit Zentralheizung beheizt. Wir haben eine Heizungsanlage für Heizöl im Keller. Weder im EG noch im OG gibt es irgendwelche Feuerstätten - keine Öfen, Kaminöfen oder sonstiges. 2 Kamine gehen durch die beide baugleiche Wohnungen. Bezirkskaminkehrermeister hat uns ein Brief gesendet, dass er Feuerstättenschau u. Messung bei uns durchführen möchte. Heute morgen um halb acht ist er gekommen. Als erste wollte er die Heizungsanlage im Keller anschauen und durchmessen, was ich ihm ermöglicht habe. Dann wollte er die Kamine im Speicher sehen. Beim vorbeigehen wollte er in die Wohnung im Erdgeschoss reingehen, einfach so, ohne Klopfen, ohne was vorher zu sagen. Hier wohnt meine 80-jährige Schwiegermutter. Die Tür war abgeschlossen, da begann er gleich schreien, er muss unbedingt rein. Im Speicher hat er sich ca 20 Sekunden lang die beide Kamine angeschaut, er hat aber nicht mal die kleine Metalltürchen geöffnet. Dann ist er in unsere Wohnung im 1. Stock reingeplatzt, ohne mich zu fragen. Ich habe ihn gefragt, was das soll, da es in der Wohnung keine Feuerstätte gibt. Dann begann er ALLE Räume durchzusuchen. Er betrat jeden einzelnen Raum, lief immer durch, hat auch hinter die Tür geschaut. Die beide Kamine gehen durch Küche, Wohnzimmer, Bad und Abstellkammer. Die Tür zum Schlafzimmer und Arbeitszimmer waren zu. Ich habe dem Bezirkskaminkehrermeister gesagt, in diesen Räumen gibt es weder Kamin, noch Feuerstätte, und er soll gleich die Wohnung verlassen. Er hat trotzdem beide Räume durchgelaufen. Ich stehe immer noch unter Schock. So was habe ich noch nie erlebt. Ich denke, er muss vorher fragen, ob er eine fremde Wohnung betreten DARF, und die Räume ohne Kamin darf er gar nicht betreten. Ich konnte den Mensch gar nicht dran hindern. Er ist auch die ganze Zeit vor mir gelaufen. Mich würden Ihre Meinungen interessieren. Danke für Ihre Antworten 1lucky1

Recht, Hausfriedensbruch
Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück
Nachbar betritt unseren Carport, um uns anzuzeigen

Hallo, wir haben seit einiger Zeit ein sehr getrübtes Verhältnis zu unserem Nachbarn, was allerdings nun einen neuen Tiefpunkt erreicht hat. Gestern war jemand von der Gemeinde bei uns, weil der Nachbar unser umzäuntes Grundstück betreten hat und in unseren (offenen) Carport gegangen ist. Dort hat er Fotos von gelagerten Holzresten gemacht und uns bei der Gemeinde angezeigt, weil wir giftige Stoffe in unserem Kachelofen verbrennen würden. Er hat uns auch schon bei mehreren Gelegenheiten mit Gewalt gedroht. Auf der anderen Seite betreten unsere Kinder öfters sein Grundstück, um sich einen Fußball zu holen, der über den Zaun geflogen ist. Pikanterweise ist das der Schwager meiner Frau, deren Eltern bei uns im Haus wohnen. Hier meine Fragen: 1.) Erfüllt die Tatsache, dass er unseren Carport betreten hat, schon den Tatbestand des Hausfriedensbruch? Er hat zwar (noch) kein Hausverbot bei uns, aber jedem müsste klar sein, dass wir keinen Zutritt gewähren, damit wir angezeigt werden. Als Beweis dient sein Schreiben an die Gemeinde, was wir zwar nicht haben, diese aber wahrscheinlich an die Polizei abgegebn müsste? 2.) Kann er im Gegenzug z.B. den Kindern Zutritt zu seinem Grundstück verwehren? 3.) Kann / sollte man im Haus- bzw. Grundstücksverbot erteilen, zumal ja auch seine Schwiegereltern bei uns im Haus wohnen?

Danke für Ihre / Eure Tipps.

Carport, Hausfriedensbruch, Nachbarn
Techem und co. - Terminbriefe

Neulich habe ich von Techem wiedermal einen Terminbrief bekommen. Man hat mir geschrieben, dass am Tag X ein Mensch von dort kommt und ich muß daheim sein um den reinzulassen. Meiner Ansicht war das Überflüssig. Schon letztes Jahr kamen die wegen der selben Sache. Damals war es schon überflssig: Die Zähler standen still, meldeten dies per Funk. Das war zu prüfen! Nur habe ich keine Warmwasserentnahme an diesen Zählern! Ich habe Techem geschrieben, dass der Besuch überflüssig ist und ich das Schreiben für nichtens halte. Ausserdem halte ich es für eine Frechheit, mir einen Termin vorzugeben, an dem ich einen Mann von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, auch wenn ichdas nicht will. Ich bin der Meinung, das grenzt an Hausfriedensbruch. Techem hat mein Schreiben (e-mail) nicht inoriert. Heute Stand der Monteur vor der Tür und wußtevon nichts. Gutmütig wie ich war hab ich ihn reingelassen. Im Gespräch sagte er mir, dass in meinem Mietvertrag steht, dass ich Leute wie von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, um sachen abzulesen. Ich glaube das habe ich nie gelesen. Ausserdem hat der Vermieter die Zähler ohne mein Wissen einbauen lassen. Ich zahle dafür monatlich!! Das Geld könnte ich mir sparen, denn ich kann die Dinger selber ablesen.

Frage: Wenn Techem mir einen Termin vorgibt, muss ich den erfüllen? Muß er mit mir abgestimmt sein bzw. muß ich dem zustimmen? Begeht Techem nicht Hausfriedensbruch im eigentlichen Sinne? Ist es wirklich so, dass in einem Mietvertrag stehen darf, dass externen Einlaß zu gewähren ist? - Stichwort Hausfriedensbruch § 123 StGB

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Hausfriedensbruch, Nebenkosten
Fremder betritt ohne Erlaubnis mein Grundstück

Hallo Leute,

ich habe ein kleines Grundstück außerhalb der Stadt, da sind drum herum nur Ackerflächen, also keine Gärten oder ähnliches..., dieses Grundstück habe ich rechtmäßig erworben, wurde natürlich ins Grundbuch eingetragen.

 

da sich dieses Grundstück in einem Natur und wasserschutzgebiet befindet, habe ich dieses Grundstück zum errichten eines kleinen Imkereibetriebes gekauft, ich bin offiziell im Imkerverein, usw usw..., auf grund dieser Tatsachen, durfte ich ein Werkzeugschuppen und ein Karport für die Bienen errichten.

 

jetzt folgendes Szenario, ich komme gestern auf mein Grundstück, auf meinem "parkplatz" steht ein Auto, ich habe mich dahinter gestellt, so dass er nicht mehr raus konnte..., ich ging hoch und sah bloß wie einer davon rennt..., ab in die Vegetation, durch die hecke (welche er damit auch beschädigt hat), ich bin cool geblieben, weit kommt er ohne sein auto nicht..., ca 10 minuten später kommt der jenige wieder durch den Eingang und fragt mich ob ich mein Auto wegfahren könnte, auf meine Fragen wer er sei, ist er nicht eingegangen, nur dass er auf der Suche nach einem Grundstück ist und gehört habe dass dieses (mein) Grundstück zum Verkauf stehe...

der hat sich außerdem an den Bienen interessiert, und sagte dass er auch vor habe welche zu erwerben...

 

ich habe leider nur sein kennzeichen, soll / kann ich ihn anzeigen?

 

danke im Voraus

 

Grüße

 

Peter

Hausfriedensbruch, fremdes-eigentum

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