Baustelle Hausfriedensbruch?
Ich (18 jahre alt) bin letztens um ca mitternacht in leicht angeheiterten Zustand mit einem Freund (17 jahre alt) auf dem Nachhauseweg bei eine Baustelle eingestiegen, dort wurde eine Kirche gebaut und wir wollen logischerweise ein Foto mit uns auf dem Kreuz am Turm ergattern
(wir haben nichts beschädigt oder gestohlen)
(ja blöde idee, dem bin ich mir im klaren, ich brauch wirklich niemandem der mir sagt wie dämlich das nicht war, danke das weiß ich)
beim gehen hat uns die polizei aufgesammelt die anscheinend auch mit der Feuerwehr da waren, wir wurden ausgefragt und ich hab (dummerweise) darauf bestanden das wir nur am heimweg sind und nichts damit zu tun hatten, die Polizei hat uns nicht geglaubt, uns gesagt wir hätten mit einer anzeige zu rechnen und haben uns gehen lassen
MEINE FRAGE:
inwiefern äußert sich sowas im strafauszug und mit welchen finanziellen straf-beträgen hätte ich zu rechnen?
3 Antworten
Grundsätzlich ist das Hausfriedensbruch, ja. Das ist aber ein Antragsdelukt, das heißt, es wird nur ermittelt, wenn der Eigentümer des Grundstücks dies beantragt. Wenn also tatsächlich nichts kaputt gegangen ist, halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass das passiert.
Ansonsten richtet sich das konkrete Strafmaß nach den Umständen der Tat und des Täters... Ich kenne mich aber im Jugendstrafrecht nicht aus und kann dir daher nicht mehr sagen, als dass es schon verkraftbar sein wird. Wegen Führungszeugnis würde ich mir da keine Sorgen machen.
Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt, das heißt, außer dem Eigentümer kann niemand stellvertretend das Vergehen anzeigen, also auch nicht die Polizei. Ergo ist die Drohung damit sinnbefreit.
Sollte der Eigentümer das machen, wirkt sich das nicht im Führungszeugnis aus, wenn du nicht schon früher einmal verurteilt wurdest.
Auch wenn du das nicht hören willst (was mir ziemlich wurscht ist), war das ziemlich dämlich. Viele verbauen sich in ihrer Jugend den "Zugriff" auf viele Berufe. Würden sich diejenigen vorher über die Konsequenzen Gedanken machen, gäbe es weniger Straftaten.
Als Delikt ist der Hausfriedensbruch ziemlich tief angesiedelt. Er wird nur auf Strafantrag hin verfolgt und normalerweise auf den Privatklageweg verwiesen.