Auf dem Nachbargrundstück werden gerade zwei neue Wohnhäuser mit 8 Eigentumswohnungen gebaut. In diesem Zuge sollen demnächst drei genehmigte Garagen (9m Gesamtlänge) nebeneinander auf die Grenze gebaut werden. Dazu sollen die Bauarbeiter von meinem Grundsück aus arbeiten können, d.h. Rückwände mauern und später verputzen - nach den Vorstellungen des Bauherren. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da in dem Bereich ein großes Blumenbeet mit reichlich Bepflanzung von Blumen und Büschen liegt. Die zwangsläufig damit einhergehende Zerstörung von Pflanzen möchte ich auf keinen Fall. Das habe ich dem Bauherren bereits gesagt. Er meint, das müsse ich zulassen u. könne es nicht verhindern! Kann ich den Zutritt verweigern?? Wenn ja, wo steht das geschrieben??