Hallo, meiner Mutter ist heute etwas unangenehmes passiert: hierzu die Frage: greift §123 bzgl Hausfriedenbruch in ihrem Fall: Untermieter wohnt im EG und hat ein Zimmer für sich allein. Andere Fazilitäten sind zugänglich für den Vermieter, der im 1.Stock wohnt. Das Zimmer vom Untermieter war nicht abgeschlossen. Als er zurück kam war deutlich zu sehen, dass jemand das Zimmer betreten und Dinge verschoben hat - der Vermieter hat potentiellen Nachmietern die Räumichkeiten gezeigt. (Der Mieter zieht in 2 Wochen aus. Das Zimmer ist für kurze Mietzeiträume gedacht).

1) Ohne vorherige Absprache der Untermieters und 2) ohne, dass es im Vertrag erlaubt steht? Könnte der mieter also fristlos kündigen und das Geld zurück verlangen? Müsste er hierzu zur Polizei?