Schlafzimmerwände in Schwarz streichen?

Ich denke darüber nach, ob ich die Wände meines Schlafzimmers in Schwarz streichen soll.

Gründe:

  • Schwarz ist genauso wie Weiß keine Farbe im engeren Sinn. Wohnungswände werden üblicher Weise in Weiß gestrichen, denn das nervt nicht und schluckt kein Licht. Wenn man Zimmerwände farbig streicht, egal in welcher Farbe, dann findet man das vielleicht am Anfang ganz toll, aber auf Dauer nervt es nur. Bei Schwarz dürfte das nicht unbedingt der Fall sein, weil Schwarz - eben - keine wirkliche Farbe ist.

  • Schwarz dürfte zwar viel Licht schlucken, aber das ist gerade im Schlafzimmer vielleicht nicht verkehrt, möglicher Weise sogar von Vorteil.

  • Schöne, farbige Dekoration, wie z. B. Vorhänge und Bilder, aber auch schöne helle Möbel dürften bei schwarzen Wänden doch erheblich besser zur Geltung kommen, als bei weißen.

  • Heute kann man mit relativ wenig Stromverbrauch sehr helles Licht erzeugen (z. B. Vollspektrumlampen), so dass die Tatsache, dass Schwarz viel Licht schluckt, heute kaum noch ein Problem darstellen dürfte.

  • Gerade bei schwarzen Schlafzimmerwänden müsste eine schöne, durchdachte Beleuchtung doch erst so richtig zur Geltung kommen, und alles was farbig ist, müsste doch viel farbintensiver wirken. Insbesondere dann, wenn man bestimmte Gegenstände (z. B. Bilder, Vasen etc.) gezielt, mit dezenter Spotbeleuchtung, ausleuchtet.

Deshalb meine Frage:

Wer hat Erfahrung mit einem Zimmer bzw. Schlafzimmer mit schwarz gestrichenen Wänden bzw. sich schon einmal längere Zeit in einem Raum mit schwarzen Wänden aufgehalten oder sogar darin gewohnt?

Sind die 'Vorteile, die ich oben erläutert habe, zutreffend, oder gibt es triftige Gründe dafür, weshalb man Zimmerwände/Schlafzimmerwände nicht in Schwarz streichen sollte?

Wohnung, Farbe, Wand, anstreichen, Innenarchitektur, Schlafzimmer, Zimmer
Bei mir wurde Hausfriedensbruch mit Diebstahl verübt - Was tun?

Seit vorgestern fehlen in meiner Wohnung Gegenstände:

  1. Zwei Leinenbeutel mit ca. 50 Tabakspfeifen, die ich immer am Heizkörper hängen habe, und dort nie entferne: Sie sind WEG! Ich habe sie nicht angerührt.

  2. Eine CD, die auf meinem Schreibtisch lag.

Damit jetzt niemand denkt: "Ist mir auch schon passiert. Ich habe auch schon mal gedacht, dieser oder jene Gegenstand müsste dort liegen, dabei hatte ich mich geirrt und ich hatte ihn woanders hingetan."

Diese Dinge fehlen ganz sicher:

  • Die Leinenbeutel mit den Pfeifen hängen immer an der Heizung, auch im Sommer. Ich nehme sie niemals da weg.

  • Die CD lag am Vortag noch da, ich habe sie nicht angerührt, nun fehlt sie.

Ich bin Single und hatte keinen Besuch. D. h.: Es gibt niemanden, außer mir selbst, der diese Dinge wegnehmen hätte können.

Diese Gegenstände können sich nicht in Luft aufgelöst haben.

Außerdem noch: Innerhalb der letzten Wochen fehlten wiederholt Lebensmittel aus meinem Gefrierfach, das konnte ich mir auch nicht erklären. Jetzt allerdings schon.


Das lässt nur den Schluss zu, dass jemand während meiner Abwesenheit in meine Wohnung eingedrungen ist und die Sachen gestohlen hat. Und das kann nur jemand aus dem Haus sein, in dem ich wohne, oder jemand von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört mir selbst, d. h.: Ich habe keinen Vermieter.

Dass es jemand von außerhalb des Hauses war, ist äußerst unwahrscheinlich, da die Haustür immer zugeschlossen ist.

Da ich bisher immer unvorsichtig/nachlässig genug war, beim Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzuziehen und einrasten zu lassen, aber ohne mit dem Schlüssel abzuschließen, kann die Tür jemand mit einer EC-Karte o. ä. sehr schnell und einfach geöffnet haben. Oder mit einem Zweitschlüssel.

Die Frage ist nun, was man da, pragmatischer Weise, am Sinnvollsten tut:

A.) Die Polizei verständigen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten? => Es ist fraglich, was das bringt:

  • Wenn die Polizei ermittelt, dann gibt es Ärger mit den Hausbewohnern, und am Ende heißt es dann: "Der verschludert seine Sachen, und beschuldigt uns dann noch, bei ihm eingebrochen zu haben." Denn zugeben wird das ja niemand. Und beweisen kann ich es nicht.

  • Wenn die Polizei nichts unternimmt, dann kann ich mir ja auch die Anzeige sparen. Denn nur dafür, dass das aktenkundig wird, ohne jeden weiteren Nutzen, ist mir das zuviel Aufwand.

B.) Nichts tun, aber Schloss austauschen und in künftig immer zweimal mit dem Schlüssel zuschließen, gemäß des Mottos "Aus Schaden wird man klug."


Vielleicht ist anderen Usern ja bereits etwas Ähnliches unterlaufen. Was tut man in einem solchen Fall am besten?

Polizei, Einbruch, Diebstahl, gestohlen, Hausfriedensbruch, Staatsanwaltschaft
Kann man ein 120x50x60 Aquarium auf einen 120x40 Unterschrank stellen?

Es handelt sich um einen richtigen, stabilen, neuen Aquarienunterschrank. D. h. einen echten Aquarienschrank, der speziell für Aquarien gebaut wurde.

Ich beabsichtige, eine ca. 1,5 cm starke Spanplatte aufzuschrauben und dann ein Aquarium mit den Maßen 120 x 50 x 60 darauf zu platzieren.

Da das Aquarium eine Grundfläche von 120x50 hätte, anstatt 120x40, wäre es natürlich etwas größer als es für den Unterschrank vorgesehen ist, und damit wäre es natürlich deutlich schwerer. Vorgesehen dürfte der Unterschrank für ein 240 Liter Becken sein. Das Becken, das ich verwenden möchte wäre aber ein 360 Liter Becken.

Frage: Hält ein normaler, solider Aquarienunterschrank dieses Gewicht aus?

Leider finden sich nirgends Herstellerangaben dazu, welches Gewicht der Aquarienschrank höchstens aushält.

Dieser Unterschrank ist gemeint:

http://www.ebay.de/itm/Aquarienschrank-NEU-Aquarium-120x40-/160595089310?pt=de_haus_garten_tierbedarf_fische&hash=item256436979e

Zusatzfrage: Ich möchte gerne den Glasstreifen an der Frontseite des Aquariums entfernen. Nun habe ich gelesen, dass die beiden Glasstreifen, die sich an der Front- und Rückseite eines Aquariums befinden, zu dessen Stabilität beitragen. => Kann man wenigstens den Glasstreifen auf der Frontseite gefahrlos entfernen? Oder droht dann Glasbruch?

Aquarium, Fische, Aquaristik, Becken, unterschrank
Verleumdung durch die Polizei - was tun?

Ich bin durch die Polizei schwer verleumdet worden, und zwar in Form eines Polizeiberichts.

Hintergrund: Ich wurde zwei Jahre lang von meiner Wohnungsnachbarin schwer verleumdet. Sie rief immer wieder grundlos die Polizei, wegen angeblicher Ruhestörung, die es nicht gab, da ich immer leise war. Sie behauptete, von mir beschimpft und bedroht zu werden. Nichts davon ist wahr.

Nun ist folgendes passiert: Ich trat, aus Wut, im Vorübergehen, gegen die Tür der Nachbarin. Das war nur ein leichter, symbolischer, Fußtritt, die jede normale Tür aushält. Aber der alte Pressspan des Türrähmens brach um das Schloss herum aus, und die Tür war offen.

Das ist schon lange her. Den Schaden an der Tür habe ich längst bezahlt. Ich wurde dafür von der Nachbarin angezeigt, aber nicht angeklagt und daher auch nicht verurteilt.

In den Akten, die ich über meinen Anwalt erhielt, findet sich allerdings ein schwer verleumderischer Polizeibericht. In diesem Polizeibericht heißt es, ich habe in der Wohnung der Nachbarin Möbel zerschlagen.

In Wahrheit habe ich die Wohnung natürlich nicht einmal betreten.

Frage: Welche Bedeutung hat dieser falsche Polizeibericht? Ist er durch andere Polizisten in Deutschland jederzeit durch die EDV einzusehen? Denn was nützt es mir, wenn ich deshalb weder angeklagt noch verurteilt wurde, wenn es trotzdem einen Polizeibericht gibt, in dem steht, ich sei in eine Nachbarwohnung eingebrochen und habe dort Möbel zerschlagen?

Ist es sinnvoll, den Polizisten, der das geschrieben hat, wegen Verleumdung anzuzeigen?

Polizei, Polizist, Verleumdung, Polizeibericht