Hausarbeit Strafrecht Probleme mit Bearbeitervermerk?

Hallo zusammen,

weil es hier ja für fast alles Menschen mit Ahnung gibt, vielleicht ja auch dafür:

Ich schreibe gerade meine erste Hausarbeit im Strafrecht und bin irgendwie ein bisschen überfordert. Vielleicht kann mir ja hier jemand mit dem richtigen Denkanstoß helfen :)

Im Sachverhalt passiert im Zuge eines Autorennens ein Unfall, zwei schwerverletze Personen und der Verursacher flüchtet. Sein Konkurrent überlegt es ihm gleichzutun, entscheidet sich aber dagegen. Stattdessen lädt er die Verletzten in sein Auto und legt sie einige Meter vor dem Krankenhaus ab, um nicht in Kontakt mit der Polizei zu kommen. Die beiden werden erst nach einer halben Stunde gefunden, einer verstirbt bei der folgenden Not-OP.

Nun habe ich aber das Problem, dass im Bearbeitervermerk § 221 StGB (Aussetzung) ausgeschlossen ist. Und ich komme einfach nicht drauf, wie ich die Situation angehen muss. Unterlassene Hilfeleistung ist es ja nicht, aber wirklich geholfen wird auch nicht. Oder kann man den ausbleibenden Anruf beim Notarzt als Unterlassene Hilfeleistung prüfen und den Transport danach irgendwie separat? Gibt es da irgendwas, das ich übersehe?

Und wie ist das mit dem Bearbeitervermerk, kann ich den letzten Teil einfach weglassen oder muss ich quasi eine Alternative für § 221 finden mit der ich das "Aussetzen" prüfen kann? Das hat mich schon im ersten Teil verunsichert, weil jegliche Straßenverkehrsdelikte ebenfalls ausgeschlossen sind und ich dadurch nicht § 315d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) prüfen kann, obwohl es sich ja offensichtlich genau darum handelt.

Es wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte zumindest in die richtige Richtung zu denken!

Vielen Dank schonmal!

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht

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