Baulichen Mangel Innentüren? Gewährleistung?
Hallo zusammen,
wir haben im Haus bei weiteren Renovierungsmaßnahmen Mängel der Firma, welche die Innentüren eingebaut hat, festgestellt.
Die Türen wurden vor einem Jahr eingebaut. Der Mangel bezieht sich auf 2 Türen, welcher relativ schwer sichtbar ist bei normaler Nutzung des Wohnraums. Wie auf dem Bild zu sehen wurde die Zarge einfach auf die Sockelleiste angebracht. Die andere Türe ist so weit an einer Wand, dass es nicht möglich ist ein Bild vom Spalt zu machen.
Handelt es sich hierbei um einen "versteckten" Mangel?
Falls nicht, gilt dafür noch Gewährleistung?
Als die Türen montiert wurden, mussten wir danach unterschreiben das der Einbau Ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Haben wir hierbei einen Haftungsausschluss unterschrieben?
Beim vor Ort Termin war es optisch in Ordnung. Wir haben natürlich nicht jede Zarge von oben, unten und hinten geprüft.
Falls nun jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist es eben so. Kann man auch nicht mehr ändern. Trotzdem danke für jeden Rat bzw für jede Einschätzung.
Grüße
Andi
3 Antworten
Bei Baumängeln gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Ich denk die gilt auch bei Renovierungen. Wenn nicht, dann gilt meiner Meinung nach eine dreijährige Frist. Somit sollte man das noch beanstanden können. Das Abnahmeprotokoll bedeutet keinen Freispruch und verdeckte Mängel können natürlich noch nachträglich reklamiert werden und man kann auch auf eine Nacharbeit bestehen. Ich würde die Firma mit einem Anschreiben inklusive einige Fotos (vielleicht etwas bessere als diese) auffordern, sich um eine Instandsetzung bzw. einen richtigen Einbau zu kümmern. Dabei aber nicht vergessen eine vernünftige Feist von vielleicht vier Wochen zu setzen. Vielleicht hast du, wenn da nichts passiert, ja auch eine Rechtsschutzversicherung. Die kannst du dann ja bei Bedarf mal anrufen.
Viel Glück (Türrahmen über die Fussleiste eingebaut habe ich auch noch nie gesehen!😂)
Danke für deine Antwort. Viel besser geht das Bild nicht, deshalb ist es auch so "versteckt" und nicht bei der Abnahme erkannt worden. Es ist nur ein kleiner Spalt zum fotografieren. Trotzdem vielen Dank für die ausführliche Meinung. 😁
Die Zarge über die Sockelleiste habe ich auch noch nicht erlebt. Deshalb meine Fragestellung 😁
Halte ich für schwierig. Der Mangel ist ja eindeutig zu sehen und deine Formulierung "Wir haben natürlich nicht jede Zarge von oben, unten und hinten geprüft." sagt ja schon aus, dass ihr nicht adäquat geprüft habt bei Abnahme - denn genau "jede Zarge von oben, unten und hinten" hätte man prüfen müssen. Wie will man sonst Mängel erkennen?
Versuch höflich Kontakt zur Firma aufzubauen, aber ich sehe die Chance eher schlecht, wenn sie nicht aus Kulanz was machen.
Es gibt im Baumarkt ganz schmale weiße hölzerne Abdeckleisten, damit sollte man es kaschieren können.
Kann sich ja auch gesetzt haben. Reklamieren.
Inwiefern gesetzt? Wenn man die Zarge auf die Sockelleiste haut, was setzt sich dann?
Was dich setzen kann. Rahmen, Mauer schlechte Befestigung. Reklamieren und Guck was die machen
Danke für die Antwort. Also sagst du damit das wir nach dem Einbau einen Haftungsausschluss unterschrieben haben? Sonst weiß ich keinen Grund warum die die von uns bagatelle Abnahme als Hauptinhalt deiner Antwort aufzeigst.