wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?

ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...

sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.

nach 4 jahren, trennen sich die beiden.

kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?

ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?

sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?

oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?

natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )

danke für euere meinung.

Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Familienrecht, Hartz IV, Jobcenter, Jura
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf eine eigene Wohnung mit 20 gestellt ist diese Vorlage dafür gut oder sollte ich was ändern?
"Hallo, ich war gerade beim Hausarzt und der hat mir einem Atest zugestellt indem steht das man mir eine eigene Wohnung genehmigen soll. Ich habe das Jobcenter angerufen und ihnen dies mitgeteilt die meinten ich soll eine Kopie von dem Atest machen und es mit einem selbstgeschriebenen Antrag hinschicken. Ich wollte fragen ob diese okay ist :

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, strebe ich den Auszug aus dem elterlichen Wohnhaus an.

Ich begründe dies damit, dass ich durch den dort vorherrschenden Zustand aufgrund meiner Homosexualität von körperlicher und psychischer Gewalt zugesetzt bin. Desweiteren sehe ich meine weitere psychische, soziale und damit auch berufliche Entwicklung gefährdet.

Zudem ist durch den unstrukturierten Tagesablauf, dem chaotischen und unhygienischen Haushalt ein Erlernen von gesellschaftlicher Unnormalität so gut, wie unvermeidbar.

Als Vorteile eines Auszugs sehe ich das Erlangen von mehr Eigenständigkeit, Unabhängigkeit von meiner Mutter und vor allem den Ausbau von [...]. Dies begründe ich wiederum durch das Wegfallen dieser unnormalen und unwirklichen Umgebung, in der weitere Entwicklungen extrem erschwert bis unmöglich gemacht werden.

In der Hoffnung, dass Sie diesem Antrag zustimmen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mustermann

BG-Nummer. -*

Außerdem würde ich gern wissen ob ich auch gleich ein Antrag auf Wohngeld und Erstausstaung stellen muss?"

Wohnung, Miete, Antrag, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Mitteilung an Unterhaltspflichtige gemäß §33 SGB II

Guten Abend,

Es geht um eine Mitteilung vom Jobcenter welches ich heute mit der Post erhalten habe. Leider blicke ich da nicht so ganz durch.

Folgendes Schreiben: *Sehr geehrter Herr X.

ich gewähre seit dem 01.02.2013 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem SGB II für Ihr Kind X Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sie der genannten Person unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt ist nach § 33 SGB II für die Zeit meiner Leistungsbewilligung auf mich übergegangen.

Sofern Sie bereits laufenden Unterhalt regelmäßig tatsächlich leisten, zahlen Sie diesen weiterhin direkt an den Unterhaltberechtigten. Unterhaltsnachzahlungen hingegen können Sie nicht mehr direkt an die Unterhaltsberechtigten leisten. Dies betrifft nachträgliche Unterhaltszahlungen für Zeiträume ab 01.06.2015. Soweit eine Verpflichtung zur nachträglichen (ggf. aufstockenden) Unterhaltszahlung seit diesem Zeitraum besteht, werden Sie über die Zahlungsmodalitäten gesondert informiert.

Für die Prüfung, ob und inwieweit evtl. ein Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber ausgeschlossen ist, benötige ich von Ihnen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ich fordere Sie daher auf, bis spätestens 20.06.2015 den beigefügten Auskunftsbogen vollständig auszufüllen und die darin verlangten Belege vorzulegen. Ab dem Zugang dieser Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Sie zahlungspflichtig. Eine Verzögerung der Auskunftserteilung bringt Ihnen daher keine Vorteile.*

Kind 9 Jahre, lebt bei der Mutter, jedes zweite Wochenende sowie ca. die Hälfte der Ferien bei mir. Kindesmutter hat bis zum 6. Lebensjahr der Kleinen Unterhaltsvorschuss erhalten, da ich nicht zahlungsfähig war. Dann bekam sie wegen Aufenthalt im Mutter und Kind Heim Jugendhilfeleistungen. Danach hatte ich endlich einen Job und wir vereinbarten (leider nichts schriftliches), das ich keinen Barunterhalt zahle, sondern wenn die Kindesmutter etwas für die Kleine braucht, sie mich fragt und ich zahle. Das lief auch jetzt so ca. 3 Jahre sehr gut. Nun hat sie einen neuen Freund.....und nun möchte sie Unterhalt. Gut, kein Problem, wir haben nun schriftlich festgehalten, das ich ab dem 01.04.2015 250€ auf ihr Konto überweise.

Sie hat anfang April ein schreiben vom JA erhalten wo sie Auskunft über ihr Einkommen oder so machen soll (Hab den Brief nicht gesehen und keine weitere Auskunft bekommen) aber den Spruch: "Naja wahrscheinlich wollen die nicht zahlen. Und wegen dem Unterhalt müssen wir dann noch mal reden, wenn die mir das von meinem ALG abziehen, das wir das dann wieder so wie vorher machen. Sonst hat die Kleine ja nichts davon, weil dein Geld für die Miete und so drauf geht."

Nun möchte ich eigentlich "nur" von jemandem Wissen was ich mit dem Schreiben anfangen soll. Soll ich Auskunft geben? Wenn ja, warum? Soll ich etwa zurückzahlen? Oder wollen die der Kindesmutter weniger zahlen?

Danke für jede hilfreiche Antwort ;-)

Unterhalt, Hartz IV
Jobangebote/Maßnahmen vom Jobcenter ablehnen in manchen Situationen gerechtfertigt?

Hallo. Ich beziehe Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Ich bin gerade in der Situation, dass ich meine Mittlere Reife nachgeholt habe (und das sogar sehr gut mit 1,4 im Durchschnitt). Da ich bis jetzt noch keinen Ausbildungsplatz bekommen habe, beziehe ich zur Zeit Hartz IV.

Nun komme ich zur eigentlichen Frage: Man ist ja eigentlich laut Eingliederungsvereinbarung dazu gezwungen jedes Jobangebot bzw. jede Maßnahme anzunehmen, da sonst Sanktionen drohen könnten. Dies sehe ich jedoch nicht ganz ein. Da ich ja meinen sehr guten Realschulabschluss habe, bin ich nicht bereit z.B. eine 1 Euro Job Maßnahme oder einen Job im prekären Sektor anzunehmen. Denn ich habe den Realschulabschluss nicht umsonst nachgeholt und nehme mir daher das Recht heraus vorrangig Jobs bzw. Ausbildungen zu machen, die diesen Abschluss auch entsprechen. Ich meine jeder Abiturient kann, wenn er studieren will sich in aller Ruhe seinen Studienplatz aussuchen. Aber Menschen, die eine Ausbildung suchen und vielleicht Hartz IV beziehen weil es wie bei mir Probleme bei der Ausbildungsplatzsuche gab, soll jedes popelige Jobangebot bzw. Maßnahmen annehmen, die noch nicht einmal nachgewiesenermaßen einen Vorteil bringen und dem Steuerzahler auch noch viel Geld kosten. Ich brauche die Zeit für meine Ausbildungsplatzsuche, wie Studenten bei ihrer Studienplatzsuche und bin daher nicht bereit Maßnahmen vom Jobcenter anzunehmen.

Also findet ihr es gerechtfertigt, dass man Jobangebote ablehnen darf wenn man in ähnlichen Situationen wie es bei mir der Fall ist steckt?

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Hartz IV

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