hallo erstmal :-)
und zwar lebe ich nicht mehr bei meinen Eltern gehe aber noch zur schule weshalb ich kein einkommen habe! seit meinem 21. Lebensjahr beziehe ich deshalb Arbeitslosengeld 2. Nun bin ich seit einiger zeit bei Kleiderkreisel angemeldet und verkaufe und tausche dort meine alte kleidung die ich nicht mehr trage, mir aber einfach zu schade zum wegschmeißen ist! Heute wurde mir gesagt das dies als Schwarzarbeit zählt und mir das amt dieses geld wieder wegnehmen will.. ( ist nicht viel handelt sich meist um 5-10 euro beträge wenigemale im Monat)! Wobei ich sagen muss das ich viel mehr tausche wie verkaufe und somit nichtmal das geld für den ganzen versand wieder reinkriege..
Hier meine Frage: wie sieht meine rechtliche lage aus? Darf ich als Privatverkäuferin tätig sein oder zählt dies als schwarzarbeit?
Danke im vorraus :-)