Hallo,

Fragen:

a) hat man als: - Grundsicherungsempfänger (65 Jahre alt) ODER - Hartz IV Empfänger (unter 65 Jahre)

das Recht, von einer angemessenen Mietwohnung in eine andere Mietwohnung, die JEDOCH in einem anderen Bundesland ist, umziehen ? Beide Personen besitzen deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich meine, kann das "Hartz IV Amt" und/oder Grundsicherungsamt die Aufnahme neuer Personen aus irgendeinem Grund verweigern oder gilt auch bei solchen Personen die uneingeschränkte bundesweite Mobilität ?

Bitte auch um Verweise auf entsprechende gesetzliche Grundlagen, die Eure Aussagen rechtlich untermauern würden. DAnke dafür!

b) in welchen Fällen wären die Umzugskosten übernommen ?

Nachtrag: - Annahme: Grund für den o.g. Umzug wäre Zuzug zu eigenem Kind, das im Zielbundesland wohnhaft ist. JEDOCH keine Unterhaltsleistungen an Eltern seitens des Kindes gegeben.

Danke im Voraus für Eure Antworten

Gruss richrei