Hallo Leute,

derzeit beziehe ich aus gesundheitlichen Gründen Sozialhilfe. Meine Hündin ist kürzlich wegen einer Gebärmutterentzündung operiert worden. Da ich 300€ anzahlen sollte, weil mir gedroht wurde, ich würde anderenfalls meinen Hund nicht zurückbekommen, habe ich mir Geld von meiner Tante geliehen, dass ich nun mit 50€ im Monat zurückzahle. Meine Tante sagte mir, sie habe kürzlich im Fernsehn gesehen, dass man als Hartz IV Empfänger Tierarztrechnungen komplett oder zum Teil erstattet bekommen kann, doch als ich die Rechnung bekommen habe, die mit 3 Tagen Klinikaufenthalt, Operation, Medikamenten ect. insgesammt gut 850€ beträgt und daraufhin freundlich beim Amt wegen einer Erstattung nachgefragt habe, haben mich die Beamten wie Rennautos angesehen und hatten angeblich nieeemals etwas von einer Erstattung von Tierarztkosten gehört.

Nun lautet meine Frage: Weiß jemand von euch da draußen, was die Rechtslage da vorsieht? Steht mir eine (teilweise) Erstattung von Tierarztkosten zu, oder hat meine Tante da im Fernsehn etwas falsches gehört? Anderenfalls bin ich die aller erste, die morgen zum Anwalt rennt...