Anwartschaftszeit für ALG1 nicht erfüllt, ALG II nun rückwirkend?

Liebe Gute-Frage Community,

Ich habe folgendes Problem und benötige einen Rat dazu da ich mich mit ALG 2 nicht auskenne.

Am 11.03.2014 wurde ich bei meiner Arbeitsstelle gekündigt.

Am 13.03.2014 habe ich mich bei der für mich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und mir wurden die entsprechenden Unterlagen für den Antrag auf ALG 1 (Vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigungen etc.)

Die Unterlagen sendete ich unverzüglich zu meinem ehemaligen Arbeitgeber,jedoch erhielt ich die Unterlagen erst am 10.06.2014 zurück.

Nach telefonischer Absprache bekam ich einen Termin zum 18.06.2014 um den Kompletten Antrag abzugeben bzw ihne zu prüfen.

Am 18.06.2014 wurde mir mitgeteilt dass ich aufgrund nicht erfüllter Anwartschaftszeit kein ALG1 bekommen könne. Dies wurde mir schriftlich bescheinigt und mir wurde gesagt ich solle mich mit diesem Schreiben beim Sozialamt bzw bei der Jobcom melden.

Dies tat ich sofort im Anschluss des gespräches.

Bei der Jobcom wurde ich dann kurz von einer Sachbearbeiterin beraten und Sie gab mir eine Mietbescheinigung zwecks Antrag auf Wohngeld.

Die Mietbescheinigung gab ich meiner mittlerweile Ehemaligen Vermieterin ab.Diese bekam ich zu Ende des Mietverhältnisses am 01.07.2014 wieder,da ich mein WG Zimmer kündigen musste, da ich Absolut keine Finanziellen Mittel mehr zu Verfügung hatte um die Miete zahlen zu können So bin ich nun am 01.07.2014 zu einem Freund der wenige Km entfernt wohnt gezogen.

Bei einem weitern Besuch bei der Jobcom wurde mir mitgeteilt dass der Ortsteil in dem mein Freund wohnt nicht in ihrem zuständigkeitsbereich liegt.

Heute, der 07.07.2014 habe ich mich beim zuständigen Bürgerbüro umgemeldet konnte jedoch zu keinem Sachbearbeiter der für Sozialleistungen zuständig ist.

Nun ist meine Frage:

Bekomm ich nun ALGII rückwirkend ab dem 13.03.2014 wenn ich mich auf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html berufe?

Einige Eckdaten zu meiner Person um die Situatuon übersichtlicher zu gestalten:

24 Jahre alt, Wohne seit über einem Jahr nicht mehr bei meinen Eltern, Meine eltern können keinen Unterhalt für mich aufbringen, da meine Mutter geringverdienerin ist und mein Vater Sozialleistungen bezieht, Wohne bei einem Bekannten, Gehe seit dem 01.02.14 zur Abendschule werde aber ab dem 21.08.2014 wieder Vollzeit zur schule gehen(Bescheinigungen liegen vor).Die Schule liegt im ca 40 Km entfernten Köln und ich werde dorthin umziehen müssen. Werde vorraussichtlich ab spätestens Mitte Juli noch einen Monat bei einem Callcenter angestellt

-Besteht ein rückwirkender Anspruch auf ALG 2 oder Wohngeld? -Welche weitere Leistungen stehen mir zu? -Muss bzw kann mir das Amt einen Umzug finanzieren (auch wenn ich in eine WG Ziehe?)

Ich hoffe Ihr seid so nett und könnt Abhilfe im Behörden-Jungle leisten und mir sagen was mir zusteht und wie ich es bekomme.

Vielen Dank im vorraus und einen (hoffentlich schönen sonnigen) Tag euch allen.

Micha

Arbeitslosengeld, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.