Als Student in Bedarfsgemeinschaft?

1 Antwort

Egal ob du zur BG - gehören würdest oder nicht,angerechnet darf immer nur auf deinen eigenen Bedarf werden,weil du deiner Mutter im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet bist !

Ausnahme stellt hier nur das eigene nicht mehr benötigte Kindergeld dar,welches du zu deiner eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest und das darf auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden und würde von ihren Leistungen abgezogen.

Wenn du Bafög - berechtigt bist und es auch bekommst,dann bist du in der Regel vom ALG - 2 ausgeschlossen. Du musst dann deinen Kopfanteil ( wenn du mit Mutter alleine wohnst,sind das 50 % ) der Kosten für Unterkunft und Heizung,Warmmiete ohne Kosten für Haushaltsstrom,an deine Mutter selber zahlen,weil sie nur noch ihren Teil bekommt.

Reicht deine Pauschale im Bafög - für deinen Kopfanteil nicht aus,dann kannst du beim Jobcenter einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung stellen,diese zählen nicht als ALG - 2 Leistungen.