Beim Graffiti sprühen erwischt, wie soll ich mich verhalten?

Hallo zusammen, ums kurz zu machen, ich wurde gestern beim Graffiti malen von einem Securitymann erwischt und bin daraufhin weggerannt. Leider wurde ich wenige Minuten später von einer Streife aufgegriffen und mit auf die Wache genommen. Es wurden Fotos von mir und meinen Händen gemacht (es war immernoch Farbe daran) und mein Handy sowie meine Sachen wurden durchsucht. Nach 2 Stunden auf der Wache in denen ich belehrt wurde und angab einen Verteitiger zu befragen bevor ich etwas sage durfte ich wieder gehen. Jedoch wurde mein Rucksack einbehalten da es Farbreste im Innern gab. Außerdem wurden Aufsatze für Graffitidosen in meinem Rucksack gefunden, die ebenfalls konfisziert wurden. Meine Frage ist ob ich die Tat nun gestehen soll, da alle Indizien auf mich weisen oder ob ich die Tat weiter leugnen soll. Kann ein Geständnis Strafmilderung bewirken? Oder vielleicht die Tatsache dass mein Alkoholpegel bei 0,42 Promille lag? Was kann schlimmstenfalls als Strafmaß gewählt werden und könnte es auch sein dass ich mit ein paar Sozialstunden davon komme? Über eine Rückmeldung und Tipps wie ich im der Angelegenheit umgehen Sollte würde ich mich sehr freuen. Anhängend wäre es vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich 19 Jahre alt bin und im Sommer letztes Jahr bereits Verfahren wegen Betäubungsmitteln am Hals hatte, aber davom abgesehen wurde dieses weiterhin zu verfolgen und ich mit einem Verwarnungsgeld von 100€ davon kam.

Graffiti, Recht, Anwalt, Rechte, Graffity, Justiz, Sachbeschädigung, Graffiti Sprayer
Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen?

Sehr geehrtes Forum,

Person X hatte wegen "Verdacht auf Sachbeschädigung" oder so ähnlich vor ca. 4-5 Jahren eine Hausdurchsuchung. Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt), haben die Polizisten auf der Wache gesagt, dass sie nun eine Hausdurchsuchung machen wollen. X hat diese verneint. 

Später haben sie x unter Druck gestellt und meinten in etwa: "Wir haben gerade den Richter persönlich angerufen, und der hat uns eine Hausdurchsuchung erlaubt".

Naiv glaubte x dem, stimmte aber jedoch nicht ausdrücklich zu, dass x damit einverstanden sei.

Von der Polizeiwache aus, fuhrte x, x's Vater der x abholte auf der Wache, 3 Polizisten und noch ein Herr der die Hausdurchsuchung protokollierte in X's damalige Jugendwohngemeinschaft. 

X's damaligen Betreuer waren nicht da und die Polizisten kamen in X Zimmer und fanden eine Menge Beweislasten und Gegenstände die 100%ig mit X in Verbindung gebracht worden könnte. Es handelte sich dabei um Graffiti-/Utensillien/Gegenstände etc...

Außerdem, haben sie damals X PC-Festplatte und Handy mitgenommen. Darauf war auch verwertbares belastendes Beweismaterial.

Sie schrieben ein Protokoll, was sie alles beschlagnahmt haben und gingen. Einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl hat X bis heute nie gesehen.

Einige Zeit später meldete X sich bei der Polizei und fragte was nun mit meinen Sachen sei. Nach mehreren Nachfragen, durfte X mein Handy abholen. 

Über alle andere Gegenständen bekam X keine Auskunft.

Nun sind über 4 Jahre vergangen und X habe bis jetzt wegen diesem Fall keinerlei Post oder ähnliches bekommen. 

Da auf der Festplatte private Daten und allgemein viele persönliche Gegenstände beschlagnahmt wurden, würde X die nun mal gerne zurück haben. X hat jedoch Sorge, falls die Polizei X aus irgendeinem Grund auch immer vergessen etc. hat, dass die Polizei dann wieder wegen der damaligen Sache ermittelt bzw. dann die ganzen Sachen auswertet etc.

Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können. Eventuell weis das die Polizei und hat den Fall unter den Teppich gekehrt, da X ja bis heute keinerlei Vorladungen oder ähnliches bekommen habe.

Wie sollte X sich in diesem Fall verhalten? Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?

X würde sich sehr über jede Hilfe und Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Polizei, Graffiti, Recht, Anwalt, Hausdurchsuchung, Jura, Beschlagnahmung

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